DRESDEN (dpa-AFX) - Das Landgericht Dresden hat zwei weitere
Klagen im Zusammenhang mit dem VW
Die Dresdner Richter hatten mit einem ersten Urteil bereits am 8. November die Klage eines Mannes abgewiesen, der im Frühjahr 2012 seinen Skoda Octavia Diesel vom Händler in Empfang genommen hatte. In fünfeinhalb Jahren fuhr der Besitzer gut 150 000 Kilometer mit dem Auto. Nach Bekanntwerden der Abgas-Manipulationen begehrte er vom Autohaus einen Neuwagen. Allerdings wurde der entsprechende Fahrzeugtyp damals schon nicht mehr produziert. Das vom Händler angebotene Software-Update lehnte der Mann ab. Die Richter werteten das Update als Form der Nachbesserung.
Im neuerlichen Fall waren zwei Audi-Käufer
Das Gericht geht davon aus, dass gegen seine Entscheidungen Berufung am Oberlandesgericht eingelegt wird. In allen weiteren in Dresden anhängigen Verfahren in dieser Sache wurde Klägern und Beklagten nahegelegt, die Entwicklung in der Berufungsinstanz abzuwarten und die Verfahren bis zu einer höchstrichterlichen Klärung ruhen zu lassen./mon/jos/DP/zb
ISIN DE0006757008 DE0007664039
AXC0198 2017-11-21/17:32