BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskabinett hat erwartungsgemäß die Senkung des Rentenbeitragssatzes um 0,1 Punkte auf 18,6 Prozent ab Januar 2018 beschlossen. Die Senkung musste aufgrund der gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Bundesarbeitsministerin Katarina Barley (SPD) erklärte, die gesetzliche Rentenversicherung profitiere weiterhin von der dynamischen Entwicklung der Beschäftigung und der Löhne.
Gleichzeitig beschloss das Kabinett am Mittwoch den Rentenversicherungsbericht 2017. Demnach sind die Beitragseinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung bis Oktober 2017 um rund 4,4 Prozent gestiegen. Für das Jahresende 2017 wird deshalb eine Nachhaltigkeitsrücklage von 32,9 Milliarden Euro geschätzt. Dies entspricht 1,59 Monatsausgaben.
Bei einem unveränderten Beitragssatz von 18,7 Prozent würde die geschätzte Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2018 mit 1,61 Monatsausgaben die gesetzlich verankerte Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben klar überschreiten, wie das Arbeitsministerium mittteilte. Nach geltendem Recht müsse daher der Beitragssatz zum 1. Januar 2018 durch eine Rechtsverordnung auf 18,6 Prozent gesenkt werden. Dies werde mit der Beitragssatzverordnung 2018 umgesetzt.
Das Niveau sinkt
Infolge der Verstetigungsregel bleibt der Beitragssatz in der mittleren Variante bis 2022 unverändert bei 18,6 Prozent. Anschließend steigt er schrittweise wieder an, über 20,1 Prozent im Jahr 2025 bis auf 21,6 Prozent im Jahr 2030. Im Jahr 2031 beträgt der Beitragssatz 21,9 Prozent.
Trotz höherer Beitragssätze sinkt das Sicherungsniveau, also das, was - vereinfacht ausgedrückt - ein Rentner mit 45 Entgeltpunkten im Vergleich zu einem heutigen Durchschnittsverdiener ausgezahlt bekommt. Derzeit beträgt es 48,2 Prozent und sinkt nach dem Jahr 2024 unter 48 Prozent. Das Sicherungsniveau beträgt den Angaben zufolge 45 Prozent im Jahr 2030 und 44,6 Prozent im Jahr 2031.
Der Rentenversicherungsbericht ist auf der Internetseite des Ministeriums (bmas.de) zu finden.
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November 22, 2017 05:14 ET (10:14 GMT)
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