Die Generalprokuratur hat an den Obersten Gerichtshof (OGH) eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gerichtet, um die Frage der Richterin-Zuständigkeit im Villa Esmara-Prozess prüfen zu lassen. Damit wackelt der für 12. Dezember geplante Beginn des Buwog-Prozesses, denn die OGH-Entscheidung könnte die Zuständigkeit ...Den vollständigen Artikel lesen ...