Im Skandal um manipulierte Software hat ein VW-Käufer vor dem Landesgericht Wels in zweiter Instanz Recht bekommen: Der Kaufvertrag ist aufzuheben, Volkswagen muss ihm den Fahrzeugwert ersetzen. Das Gericht sah in der Schummelsoftware einen nicht geringfügigen Mangel. Da VW den Käufer vorsätzlich getäuscht habe, sei ...Den vollständigen Artikel lesen ...