Laut § 39 V Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht geschnitten werden. Seit 1. Oktober ist der Baumschnitt, der sogenannte "Winterschnitt", wieder erlaubt. Speziell Obstbäume werden jetzt zurückgeschnitten. Garten- und Obstbaumbesitzer sollten laut GVI mit Vorsicht an den Baumschnitt herangehen.
Gerade beim Baumschnitt ist das Unfallrisiko laut GVI-Angaben sehr hoch und es kann als Folge von Stürzen zu schwerwiegenden Verletzungen, wie beispielsweise Querschnittslähmungen oder sogar zum Tod führen. Oft ist dabei Leichtfertigkeit zusammen mit dem Einsatz von Leitern im Spiel und Grundregeln der Sicherheit werden nicht beachtet. "Daher kann ein Unfall nie ausgeschlossen werden und ein entsprechender Versicherungsschutz ist unabdingbar", mahnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.
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