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DGAP-HV: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.01.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 11.01.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-11-30 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft München - WKN 126215 
- 
- ISIN DE0001262152 - Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir die 
Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am *11. Januar 
2018 um 10:00 Uhr* 
(Einlass ab 9:30 Uhr) 
im 
Haus der Bayerischen Wirtschaft, 
Max-Joseph-Straße 5, 
80333 München stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   2016/2017 und des Lageberichts der B+S 
   Banksysteme Aktiengesellschaft, des 
   gebilligten Konzernabschlusses 2016/2017 und 
   des Lageberichts des Konzerns, des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2016/2017 sowie des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 
   315 Abs. 4 HGB* 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 
   175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, 
   dass der Vorstand die Hauptversammlung zur 
   Entgegennahme des festgestellten 
   Jahresabschlusses und des Lageberichts und 
   bei einem Mutterunternehmen auch zur 
   Entgegennahme des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts einzuberufen hat. 
   Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung 
   den Jahresabschluss, den Lagebericht, den 
   Bericht des Aufsichtsrats und - bei 
   börsennotierten Gesellschaften - einen 
   erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 
   289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie bei einem 
   Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, 
   den Konzernlagebericht und den Bericht des 
   Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017 einzeln Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2016/2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017/2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2017/2018 zu wählen. 
5. *Beschlussfassung über Wahlen zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   endet mit Ablauf der für den 11. Januar 2018 
   einberufenen ordentlichen Hauptversammlung. 
   Deshalb ist eine Neuwahl der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat 
   setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 
   1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 11 Abs. 1 der 
   Satzung aus drei Mitgliedern von Vertretern 
   der Anteilseigner zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   - Herrn Prof. Dr. Herbert Kofler, Professor 
     der Betriebswirtschaftslehre an der 
     Universität Klagenfurt/Österreich, 
     Klagenfurt/Österreich 
   - Herrn Honorarprofessor Mag. Dr. Johann 
     Bertl, selbstständiger 
     Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, 
     Seekirchen/Österreich 
   - Herrn Dr. Werner Steinwender, emeritierter 
     Rechtsanwalt ohne eigene Kanzlei, 
     Salzburg/Österreich 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der für den 11. 
   Januar 2018 einberufenen ordentlichen 
   Hauptversammlung für die Zeit bis zur 
   Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, 
   die über die Entlastung der Mitglieder für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht 
   mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu 
   wählen. 
 
   Herr Prof. Dr. Herbert Kofler ist Mitglied in 
   folgenden gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsgremien und in vergleichbaren in- 
   und ausländischen Kontrollgremien: 
 
   Privatstiftung der Kärntner Sparkasse AG, 
   Klagenfurt 
   redstars.data.com AG, Wien 
   Akademie der Wirtschaftstreuhänder GmbH, Wien 
 
   Herr Prof. Dr. Herbert Kofler hat keine 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft 
   bzw. einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär im Sinn von Ziffer 5.4.1 
   DCGK. 
 
   Herr Honorarprofessor Mag. Dr. Johann Bertl 
   ist Mitglied in folgendem gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsgremium und in 
   vergleichbarem in- und ausländischen 
   Kontrollgremium: 
 
   Bankhaus Spängler AG, Salzburg 
 
   Herr Honorarprofessor Mag. Dr. Johann Bertl 
   verfügt über Sachverstand auf den Gebieten 
   Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne 
   des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Herr Honorarprofessor Mag. Dr. Johann Bertl 
   hat keine persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft bzw. einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär im Sinn von 
   Ziffer 5.4.1 DCGK. 
 
   Herr Dr. Werner Steinwender ist nicht 
   Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsgremium und nicht Mitglied in einem 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremium. 
 
   Herr Dr. Werner Steinwender hat keine 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft 
   bzw. einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär im Sinn von Ziffer 5.4.1 
   DCGK. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass 
   diese den zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen können. 
 
   Es ist beabsichtigt, einer Empfehlung des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex folgend, 
   die Wahl der neuen Mitglieder des 
   Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung 
   durchzuführen. 
 
   Der Aufsichtsrat beabsichtigt, im Fall der 
   Wahl der vorgeschlagenen Personen Herrn Prof. 
   Dr. Herbert Kofler wieder zu seinem 
   Vorsitzenden zu wählen. 
 
   Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Kandidaten stehen über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter der Adresse 
   https://www.bs-ag.com/Hauptversammlung zur 
   Verfügung. 
Teilnahmebedingungen 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind nach § 16 Abs. 4 und 5 der Satzung der 
Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des 
Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung muss in Textform 
in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
Zum Nachweis reicht ein in Textform erstellter Nachweis 
des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut aus. 
Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache 
erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. 
Tages vor der Versammlung, also auf den *Beginn des 21. 
Dezember 2017, 00:00 Uhr*, ('*Nachweisstichtag*') zu 
beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des *4. Januar 
2018 (24:00 Uhr)* bei folgender Anmeldestelle zugehen: 
 
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft 
c/o Computershare Operations Center 
D-80249 München 
Telefax: +49/89/30 90 37 4675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum 
Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der 
Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- 
und stimmberechtigt, es sei denn, er hat sich vom 
Vorbesitzer, welcher die Aktien zum Nachweisstichtag 
noch gehalten hat, bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. durch ein Kreditinstitut, eine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

November 30, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: -2-

Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner 
Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer 
Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und 
der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär 
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. 
 
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG 
gleichgestellte Institution oder Person mit der 
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir 
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
bevollmächtigende Institution oder Person 
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht 
verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die 
Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher 
die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Ein Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 des WpHG, 
das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden 
kann, befindet sich auf der Rückseite der 
Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben 
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung 
zugeschickt wird. Dieses steht auch unter 
https://www.bs-ag.com/Hauptversammlung zum Download zur 
Verfügung. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch 
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag 
der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
Einlasskontrolle vorweist. Für die Erklärung einer 
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und 
ihren Widerruf sowie die Übermittlung des 
Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten 
stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten, insbesondere 
auch für die elektronische Übermittlung, zur 
Verfügung: 
 
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft 
Hauptversammlung 
Elsenheimerstraße 45 
80687 München 
Telefax: +49/89/74 119 - 599 
E-Mail: ir@bs-ag.com 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft 
benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit 
der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die 
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung 
eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich anmelden 
und den Nachweis des Anteilsbesitzes führen. Zusammen 
mit der Eintrittskarte erhalten sie weitere 
Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein 
Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Dieses steht 
auch unter www.bs-ag.com unter der Rubrik 'Investor 
Relations', 'Hauptversammlung' zum Download zur 
Verfügung. Soweit die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen 
diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Den 
Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des 
Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine 
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
Die Vollmacht mit den Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Nachweis 
gegenüber der Gesellschaft sollten aus 
organisatorischen Gründen spätestens bis zum *10. 
Januar 2018, 12:00 Uhr* bei den Stimmrechtsvertretern 
der Gesellschaft unter der im Abschnitt 'Verfahren für 
die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten' genannten 
Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse für die 
Übermittlung der Vollmachtserteilung eingehen. 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit 
der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe bei Briefwahl* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihre Stimmen durch Briefwahl 
abgeben. Hierzu kann das auf der Eintrittskarte 
abgedruckte Formular verwendet werden. Das 
Briefwahlformular erhalten die Aktionäre zusammen mit 
der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen 
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. 
Dieses steht auch unter 
https://www.bs-ag.com/Hauptversammlung zum Download zur 
Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass auch zur Abgabe 
von Briefwahlstimmen eine ordnungsgemäße Anmeldung 
und der Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich sind. 
 
Briefwahlstimmen können bis zum *10. Januar 2018, 12:00 
Uhr,* unter der vorgenannten, im Abschnitt 'Verfahren 
für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten' 
angegebenen Adresse erteilt, geändert oder widerrufen 
werden. Die persönliche Teilnahme an der 
Hauptversammlung gilt ebenfalls als Widerruf bereits 
abgegebener Briefwahlstimmen. 
 
Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht mit Weisungen an 
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig 
betrachtet. Wenn Briefwahlstimmen oder Vollmacht mit 
Weisungen an von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter auf unterschiedlichen 
Übermittlungswegen eingehen, werden erteilte 
Briefwahlstimmen oder Vollmachten/Weisungen in 
folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per E-Mail, 2. 
per Telefax und 3. in Papierform eingehende 
Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten/Weisungen. 
 
Weitere Einzelheiten können die Aktionäre den Hinweisen 
auf dem mit der Eintrittskarte übersandten bzw. auf der 
Internetseite verfügbaren Formular entnehmen. 
 
*Angabe der Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 
126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* 
 
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals (das entspricht zur Zeit 310.497 
Aktien) oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000,- 
erreichen (dies entspricht zur Zeit 500.000 Aktien), 
können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 
30 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des 
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei 
nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist 
also *11. Dezember 2017, 24:00 Uhr*. Später zugegangene 
Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Das 
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der B+S 
Banksysteme Aktiengesellschaft zu richten. Wir bitten, 
folgende Adresse zu verwenden: 
 
B + S Banksysteme Aktiengesellschaft 
- Vorstand - 
Elsenheimerstraße 45 
80687 München 
 
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 
2, Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber 
der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten werden. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem unter der Internetadresse www.bs-ag.com 
unter der Rubrik 'Investor Relations', 
'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den Aktionären 
mitgeteilt. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 
1, § 127 AktG 
 
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG 
berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu 
den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die 
Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht 
werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der 
Versammlung, d.h. spätestens bis zum *27. Dezember 
2017, 24:00 Uhr*, an folgende Adresse zu richten: 
 
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft 
Hauptversammlung 
Elsenheimerstraße 45 
80687 München 
Telefax: +49/89/74 119 - 599 
E-Mail: ir@bs-ag.com 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht 
zugänglich gemacht. 
 
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir 
zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs und der 
Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung 
hierzu im Internet unter 
https://www.bs-ag.com/Hauptversammlung veröffentlichen. 
 
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den 
Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern 
sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht 
begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 
AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen 
Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich 
zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten 
Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen 
Aufsichtsratsmitglieder oder Abschlussprüfer enthält 
und bei vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitgliedern keine 
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich 
zu bildenden Aufsichtsräten beigefügt sind. Angaben zu 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

November 30, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

ihrer Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen sollen beigefügt werden. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nur dann 
berücksichtigt, wenn sie während der Hauptversammlung 
gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, 
während der Hauptversammlung Gegenanträge und 
Wahlvorschläge zu den verschiedenen 
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und 
fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu 
stellen, bleibt unberührt. 
 
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf 
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit 
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die 
Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf 
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der B+S 
Banksysteme Aktiengesellschaft zu den mit ihr 
verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die 
Auskunftspflicht auch die Lage des B+S 
Banksysteme-Konzerns und der in den B+S 
Banksysteme-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
Nach § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der 
Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und 
Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu 
beschränken. Er ist insbesondere ermächtigt, zu Beginn 
der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen 
zeitlichen Rahmen für den ganzen 
Hauptversammlungsverlauf, für einen einzelnen 
Tagesordnungspunkt oder für einen Redner zu setzen. Die 
zeitlichen Beschränkungen müssen angemessen sein. 
 
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich 
auch unter der Internetadresse 
https://www.bs-ag.com/Hauptversammlung. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft* 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und 
weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung sind ab Einberufung der 
Hauptversammlung über die Internetseite 
https://www.bs-ag.com/Hauptversammlung abrufbar. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 
6.209.933,00 und ist eingeteilt in 6.209.933 
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am 
Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie. Jede Aktie 
gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung somit 6.209.933. Die 
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
München, im November 2017 
 
*B+S Banksysteme Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-11-30 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft 
             Elsenheimer Str. 45 
             80687 München 
             Deutschland 
E-Mail:      Theresa.Csoka@bs-ag.com 
Internet:    https://bs-ag.com/ 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
634425 2017-11-30 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

November 30, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

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