CELLE (dpa-AFX) - Volkswagen
Beantragt worden war diese Sonderprüfung von der Deutschen
Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Die Aktionärsvertreter
erhoffen sich Antworten zu den Fragen, ob Vorstand und Aufsichtsrat
bei VW
Das Gericht in Celle wies zudem den VW-Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) zurück. Nach Auffassung des Senats sind keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären, was Voraussetzung für eine Zulassung wäre, hieß es.
Nach dem Bekanntwerden von gefälschten Stickoxidwerten bei Millionen von Dieselmotoren im September 2015 war der Aktienkurs von VW steil nach unten gegangen, die Vorzugspapiere des Konzerns hatten zwischenzeitlich fast die Hälfte ihres Wertes verloren. Viele Anleger wollen sich ihre Verluste erstatten lassen./bch/DP/jha
ISIN DE0007664039
AXC0274 2017-11-30/17:55