SCHLESWIG (dpa-AFX) - Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat am Mittwoch Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Abgas-Skandal abgewiesen. Der Verband sei nicht klageberechtigt, entschied die dritte Kammer des Gerichts. Über den Inhalt der Klagen wurde nicht verhandelt. Die Umweltschützer wollten mit den Klagen gegen das nach ihrer Auffassung unzureichende Vorgehen der Behörde gegen den Betrieb unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung in Autos vorgehen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließ das Gericht sowohl die Berufung als auch die Revision direkt zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu./gyd/DP/jha
ISIN DE0005190003 DE0007100000 DE0007664039
AXC0216 2017-12-13/14:40