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DGAP-HV: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG: -2-

DJ DGAP-HV: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.02.2018 in Radisson Blu Hotel, Augustusplatz 5-6, 04109 Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 02.02.2018 in Radisson Blu Hotel, Augustusplatz 5-6, 
04109 Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-12-06 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG Zörbig ISIN 
DE000A0JL9W6 
WKN A0JL9W Einladung zur Hauptversammlung 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag, 
den 2. Februar 2018, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr) 
im Radisson Blu Hotel, Augustusplatz 5-6, 04109 
Leipzig, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
ein. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017. Vorlage des 
   Lageberichts und des Konzernlageberichts für 
   die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG mit dem 
   erläuternden Bericht des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289 Abs. 4 HGB a.F. und 315 
   Abs. 4 HGB a.F. sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 
   2016/2017 
 
   Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.verbio.de -> Investor Relations -> 
   Finanzkalender & Corporate Events -> 
   Hauptversammlung 2018 
 
   abrufbar. Diese Unterlagen werden auch auf der 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eine 
   Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen 
   unverzüglich und kostenlos erteilt und 
   zugesandt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss zum 30. Juni 2017 
   und den Konzernabschluss zum 30. Juni 2017 in 
   seiner Sitzung am 22. September 2017 gebilligt; 
   der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 
   AktG festgestellt. Einer Feststellung des 
   Jahresabschlusses sowie einer Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so 
   dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung erfolgt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der VERBIO Vereinigte BioEnergie 
   AG für das Geschäftsjahr 2016/2017 von 
   95.581.972,07 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          12.600.000,00 
   Dividende von 0,20 EUR je   EUR 
   Aktie auf 63.000.000 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktien 
   Vortrag auf neue Rechnung   82.981.972,07 
                               EUR 
   Bilanzgewinn                95.581.972,07 
                               EUR 
 
   Die Dividende wird am 7. Februar 2018 
   ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über den Vorschlag der 
   Bestellung des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017/2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum 
   Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der 
   VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und deren 
   Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 
   2017/2018 zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
   Abschluss von Unternehmensverträgen* 
 
   Zum Zeitpunkt der Einladung zur 
   Hauptversammlung der VERBIO Vereinigte 
   BioEnergie AG ist die VERBIO Vereinigte 
   BioEnergie AG jeweils alleinige Kommanditistin 
   der im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal 
   unter HRA 12113 eingetragenen VERBIO Diesel 
   Bitterfeld GmbH & Co. KG und der im 
   Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin 
   unter HRA 2605 eingetragenen VERBIO Diesel 
   Schwedt GmbH & Co. KG. Persönlich haftende 
   Gesellschafterin der VERBIO Diesel Bitterfeld 
   GmbH & Co. KG ist die im Handelsregister des 
   Amtsgerichts Stendal unter HRB 15913 
   eingetragene VERBIO Diesel Bitterfeld 
   Verwaltung GmbH. Persönlich haftende 
   Gesellschafterin der VERBIO Diesel Schwedt GmbH 
   & Co. KG ist die im Handelsregister des 
   Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 10155 
   eingetragene VERBIO Diesel Schwedt Verwaltung 
   GmbH. Die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG ist 
   jeweils alleinige Gesellschafterin der VERBIO 
   Diesel Bitterfeld Verwaltung GmbH und der 
   VERBIO Diesel Schwedt Verwaltung GmbH. 
 
   In einem ersten Schritt ist die Durchführung 
   einer formwechselnden Umwandlung der VERBIO 
   Diesel Bitterfeld GmbH & Co. KG und der VERBIO 
   Diesel Schwedt GmbH & Co. KG geplant. Die 
   VERBIO Diesel Bitterfeld GmbH & Co. KG und die 
   VERBIO Diesel Schwedt GmbH & Co. KG werden mit 
   Eintragung des Rechtsformwechsels im 
   Handelsregister Kapitalgesellschaften in der 
   Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter 
   Haftung sein und sodann als VERBIO Diesel 
   Bitterfeld GmbH beziehungsweise VERBIO Diesel 
   Schwedt GmbH firmieren. In einem zweiten 
   Schritt sollen die Anteile der VERBIO 
   Vereinigte BioEnergie AG an der VERBIO Diesel 
   Bitterfeld Verwaltung GmbH in die VERBIO Diesel 
   Bitterfeld GmbH und die Anteile der VERBIO 
   Vereinigte BioEnergie AG an der VERBIO Diesel 
   Schwedt Verwaltung GmbH in die VERBIO Diesel 
   Schwedt GmbH eingebracht werden, um diese 
   hiernach auf die VERBIO Diesel Bitterfeld GmbH 
   beziehungsweise auf die VERBIO Diesel Schwedt 
   GmbH zu verschmelzen. 
 
   Die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und ihre 
   dann 100%-igen Tochtergesellschaften VERBIO 
   Diesel Bitterfeld GmbH und VERBIO Diesel 
   Schwedt GmbH beabsichtigen, nach Umsetzung der 
   formwechselnden Umwandlung jeweils einen 
   Gewinnabführungsvertrag abzuschließen. Die 
   Gewinnabführungsverträge bedürfen zu ihrer 
   Wirksamkeit unter anderem der Zustimmung der 
   Hauptversammlung der VERBIO Vereinigte 
   BioEnergie AG und der 
   Gesellschafterversammlungen der VERBIO Diesel 
   Bitterfeld GmbH beziehungsweise der VERBIO 
   Diesel Schwedt GmbH. Der Abschluss der 
   Gewinnabführungsverträge soll nach Zustimmung 
   der Hauptversammlung der VERBIO Vereinigte 
   BioEnergie AG und der 
   Gesellschafterversammlungen der VERBIO Diesel 
   Bitterfeld GmbH und der VERBIO Diesel Schwedt 
   GmbH erfolgen. Die Zustimmungen der 
   Gesellschafterversammlungen der VERBIO Diesel 
   Bitterfeld GmbH und der VERBIO Diesel Schwedt 
   GmbH werden eingeholt werden, sobald die VERBIO 
   Vereinigte BioEnergie AG alleinige 
   Gesellschafterin der VERBIO Diesel Bitterfeld 
   GmbH und der VERBIO Diesel Schwedt GmbH ist. 
   Die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG 
   beabsichtigt, als dann alleinige 
   Gesellschafterin der VERBIO Diesel Bitterfeld 
   GmbH und der VERBIO Diesel Schwedt GmbH, in 
   deren Gesellschafterversammlungen den 
   Gewinnabführungsverträgen zuzustimmen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Zustimmung zu den beiden noch 
   abzuschließenden Gewinnabführungsverträgen 
   zwischen jeweils der VERBIO Vereinigte 
   BioEnergie AG und ihren (nach Umsetzung der 
   vorgenannten formwechselnden Umwandlungen) 
   100%-igen Tochtergesellschaften firmierend 
   unter VERBIO Diesel Bitterfeld GmbH mit Sitz in 
   Bitterfeld beziehungsweise VERBIO Diesel 
   Schwedt GmbH mit Sitz in Schwedt zu erteilen. 
 
   Die Gewinnabführungsverträge werden jeweils 
   folgenden Inhalt aufweisen: 
 
   *Gewinnabführungsvertrag* 
 
   zwischen der 
 
   *VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Thura Mark 
   18, 06780 Zörbig* 
   *(eingetragen im Handelsregister des 
   Amtsgerichts Stendal unter HRB 6435)* 
 
   nachfolgend - *Organträgerin* - 
 
   und der 
 
   *... GmbH, ...* 
   *(eingetragen im Handelsregister des 
   Amtsgerichts . unter .)* 
 
   nachfolgend - *Organgesellschaft* - 
 
   beide zusammen nachfolgend - *Vertragsparteien* 
   - 
 
   *Präambel* 
 
   Die Organträgerin ist am Stammkapital der 
   Organgesellschaft in Höhe von insgesamt [...] 
   EUR unmittelbar beteiligt. Sie hält sämtliche 
   Geschäftsanteile an der Organgesellschaft und 
   ist damit deren Alleingesellschafterin. 
 
   Die Organgesellschaft ist durch formwechselnde 
   Umwandlung aus der [...] GmbH & Co. KG 
   entstanden. 
 
   Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien 
   was folgt: 
 
   *§ 1 Gewinnabführung* 
 
   (1) Die Organgesellschaft verpflichtet sich, 
       beginnend rückwirkend ab dem [_Datum der 
       steuerlichen Rückwirkung_1] ihren ganzen 
       Gewinn an die Organträgerin abzuführen. 
       Gewinn ist - vorbehaltlich der Bildung 
       oder Auflösung von anderen Rücklagen 
       nach den Absätzen 2 und 3 - der gesamte 
       ohne die Gewinnabführung entstehende 
       Jahresüberschuss, vermindert um einen 
       Verlustvortrag aus dem Vorjahr sowie um 
       den nach § 268 Abs. 8 des 
       Handelsgesetzbuches 
       ausschüttungsgesperrten Betrag. Die 
       Gewinnabführung darf den in § 301 AktG 
       genannten Betrag nicht überschreiten. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 06, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

(2) Die Organgesellschaft kann mit 
       Zustimmung der Organträgerin Beträge aus 
       dem Jahresüberschuss in andere 
       Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 
       Handelsgesetzbuch) einstellen, sofern 
       dies handelsrechtlich zulässig und bei 
       vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
       wirtschaftlich begründet ist. 
   (3) Während der Dauer dieses Vertrages 
       gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 
       272 Abs. 3 des Handelsgesetzbuches sind 
       auf Verlangen der Organträgerin 
       aufzulösen und zum Ausgleich eines 
       Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als 
       Gewinn abzuführen. 
   (4) Die Abführung von Erträgen aus der 
       Auflösung von Kapitalrücklagen oder von 
       vorvertraglichen Gewinnrücklagen ist 
       ausgeschlossen. 
   (5) Der Anspruch auf Gewinnabführung 
       entsteht zum Stichtag des 
       Jahresabschlusses der Organgesellschaft 
       und wird zu diesem Zeitpunkt fällig. Er 
       ist ab diesem Zeitpunkt mit 5 % p.a. zu 
       verzinsen. 
 
   1 Dieses Datum ist frühestens der Beginn des 
   laufenden Geschäftsjahres. 
 
   *§ 2 Verlustübernahme* 
 
   (1) Die Organträgerin ist verpflichtet, 
       einen während der Vertragsdauer 
       entstandenen Jahresfehlbetrag in 
       entsprechender Anwendung von § 302 
       Aktiengesetz in der jeweils gültigen 
       Fassung auszugleichen. 
   (2) § 1 Absatz 5 dieses Vertrages gilt 
       entsprechend. 
 
   *§ 3 Wirksamwerden und Vertragsdauer* 
 
   (1) Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der 
       Zustimmungen der 
       Gesellschafterversammlung der 
       Organgesellschaft und der 
       Hauptversammlung der Organträgerin sowie 
       aufschiebend bedingt von der Eintragung 
       dieses Vertrages bei der 
       Organgesellschaft im Handelsregister 
       abgeschlossen. Er wird mit Eintragung in 
       das Handelsregister der Organgesellschaft 
       wirksam und gilt rückwirkend ab dem 
       [_Datum der steuerlichen Rückwirkung_1]. 
   (2) Der Vertrag wird für die Dauer von 5 
       Zeitjahren abgeschlossen. Sofern das Ende 
       der festen Laufzeit nicht auf das Ende 
       eines Geschäftsjahres der 
       Organgesellschaft fällt, verlängert sich 
       die feste Laufzeit bis zum Ende des dann 
       laufenden Geschäftsjahres. Nach Ablauf 
       der festen Laufzeit verlängert sich der 
       Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit 
       einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines 
       Geschäftsjahres, erstmalig zum Ende der 
       festen Laufzeit, gekündigt werden. Die 
       Kündigung bedarf der Schriftform. 
   (3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem 
       Grund ohne Einhaltung einer 
       Kündigungsfrist bleibt unberührt. Als 
       wichtiger Grund gilt: 
 
       (a) die Abtretung oder Einbringung der 
           Anteile an der Organgesellschaft 
           durch die Organträgerin; 
       (b) die Verschmelzung, Spaltung oder 
           Liquidation der Organträgerin oder 
           der Organgesellschaft; 
       (c) die Umwandlung der Organgesellschaft 
           in eine Rechtsform, die nicht 
           Organgesellschaft sein kann; oder 
       (d) wenn der Organträgerin nicht mehr 
           die Mehrheit der Stimmrechte an der 
           Organgesellschaft zusteht. 
   (4) Die Kündigung hat schriftlich zu 
       erfolgen. 
 
   1 Dieses Datum ist frühestens der Beginn des 
   laufenden Geschäftsjahres. 
 
   *§ 4 Schlussbestimmungen* 
 
   (1) Bei der Auslegung einzelner Bestimmungen 
       dieses Vertrags sind die §§ 14 und 17 
       des Körperschaftsteuergesetzes in ihrer 
       jeweils gültigen Fassung zu 
       berücksichtigen. 
   (2) Verweisungen auf gesetzliche 
       Vorschriften sind jeweils Verweisungen 
       auf die aktuell gültige Fassung der 
       jeweiligen Vorschrift (dynamische 
       Verweisung). 
   (3) Änderungen und Ergänzungen dieses 
       Vertrages, einschließlich dieser 
       Klausel selbst, bedürfen der 
       Schriftform. 
   (4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages 
       ganz oder teilweise unwirksam und/oder 
       undurchführbar sein oder werden, so 
       berührt dies die Wirksamkeit bzw. 
       Durchführbarkeit der übrigen 
       Bestimmungen nicht. Die Parteien sind 
       verpflichtet, jede unwirksame bzw. 
       undurchführbare Bestimmung durch eine 
       wirksame und durchführbare Bestimmung zu 
       ersetzen, die dem wirtschaftlichen 
       Gehalt der unwirksamen bzw. 
       undurchführbaren Regelung so nahe wie 
       möglich kommt. Das gleiche gilt bei 
       Lücken in diesem Vertrag. 
 
   Die jeweiligen Zustimmungen der 
   Gesellschafterversammlungen der 
   Organgesellschaften zum Abschluss der 
   Gewinnabführungsverträge werden unter Wahrung 
   der notariellen Form eingeholt. 
 
   Die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG wird 
   sämtliche Geschäftsanteile an den nach 
   Formwechsel bestehenden Gesellschaften mit 
   beschränkter Haftung halten. Infolge des 
   Fehlens außenstehender Gesellschafter sind 
   daher von der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG 
   weder Ausgleichszahlungen (§ 304 AktG) zu 
   leisten noch Abfindungen (§ 305 AktG) zu 
   gewähren. Aus dem gleichen Grund ist eine 
   Prüfung des Vertrags durch einen Vertragsprüfer 
   entsprechend § 293 b AktG nicht erforderlich. 
 
   Die Gewinnabführungsverträge und - soweit 
   vorhanden und zu erstellen - die 
   Jahresabschlüsse und Lageberichte der 
   vertragsschließenden Unternehmen bzw. der 
   umgewandelten Gesellschaften für die letzten 
   drei Geschäftsjahre (soweit vorhanden) und die 
   gemeinsamen Berichte des Vorstands der VERBIO 
   Vereinigte BioEnergie AG und der 
   Geschäftsführung der nach erfolgtem Formwechsel 
   bestehenden Gesellschaften mit beschränkter 
   Haftung über die Gewinnabführungsverträge 
   können in den Geschäftsräumen der VERBIO 
   Vereinigte BioEnergie AG, Thura Mark 18 in 
   06780 Zörbig und Ritterstraße 23 
   (Oelßners Hof) in 04109 Leipzig, sowie im 
   Internet unter www.verbio.de eingesehen werden. 
   Diese Unterlagen liegen auch auf der 
   Hauptversammlung der VERBIO Vereinigte 
   BioEnergie AG aus. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung EUR 63.000.000,00 
und ist in 63.000.000 Stückaktien mit ebenso vielen 
Stimmen eingeteilt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen 
Aktien. 
 
*Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung* 
 
Um an der Hauptversammlung teilnehmen, das Stimmrecht 
ausüben oder Anträge stellen zu können, müssen sich die 
Aktionäre vor der Hauptversammlung anmelden und ihre 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung 
und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter 
folgender Adresse: 
 
 VERBIO Vereinigte BioEnergie AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 (0) 89 30903 74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
bis spätestens 26. Januar 2018, 24:00 Uhr (MEZ), 
zugehen. Der Nachweis der Berechtigung muss durch einen 
in Textform und in deutscher oder englischer Sprache 
erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes 
durch das depotführende Institut erfolgen. Der Nachweis 
des depotführenden Instituts hat sich auf den 12. 
Januar 2018; 0:00 Uhr (MEZ), zu beziehen 
(Nachweisstichtag). 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können 
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und 
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat 
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. 
Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein 
Teilnahmerecht in der ordentlichen Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die 
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Die 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform, soweit die Vollmacht nicht an ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen oder 
Institutionen erteilt wird. Der Nachweis einer 
erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem dadurch 
geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der 
Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle 
vorweist oder auch durch Übermittlung des 
Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an die 
nachfolgend genannte Adresse: 
 
 VERBIO Vereinigte BioEnergie AG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 06, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

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