Von Hans Bentzien
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Chefs der wichtigsten im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht vertretenen Notenbanken und Aufsichtsbehörden (GHOS) haben einer Vollendung des Eigenkapitalstandards Basel 3 zugestimmt, der eine deutliche Einschränkung von internen Modellen bei der Berechnung von Risikoaktiva und Eigenkapitalanforderungen vorsieht.
Laut einem auf der Website des Ausschusses veröffentlichten Papier müssen die für die Eigenkapitalanforderungen maßgeblichen risikogewichteten Aktiva mindestens 72,5 Prozent von dem entsprechen, was mit dem ebenfalls neu gefassten Standardansatz ermittelt wird. Die neuen Regeln gelten ab 2022.
Von deutscher Seite hatte es harte Kritik an der sich abzeichnenden Höhe des Output Floors gegeben. Europäische Großbanken, darunter deutsche, nutzen interne Modelle sehr stark. Dadurch sinken die überhaupt mit einem Risikogewicht versehenen Aktiva aber teilweise auf ein sehr niedriges Niveau, wodurch die Eigenkapitalausstattung vergleichsweise sehr niedrig ist. Durch die neuen Regelungen dürften diese Eigenkapitalanforderungen teilweise deutlich steigen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und die Deutsche Bundesbank begrüßten die Einigung jedoch. "Beide Institutionen sehen das heutige Ergebnis als wichtigen Schritt zur Sicherstellung einer harmonisierten globalen Regulierung für den Bankensektor sowie zur Stärkung der Finanzstabilität", hieß es am Donnerstag in einer gemeinsamen Presseerklärung.
Stefan Ingves, der scheidende Chef des Baseler Ausschusses, sagte: "72,5 Prozent sind eine sehr gute Zahl." Der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), Mario Draghi, sagte, durch die Vollendung von Basel 3 sei das regulatorische Umfeld sicherer geworden. Die neuen Einschränkungen für den Einsatz interner Modelle erhöhten die Eigenkapitalanforderungen zumindest insgesamt nicht signifikant und sie senkten die Variabilität der so ermittelten Eigenkapitalanforderungen. Die GHOS hätten eine zeitnahe und konsistente Umsetzung zugesagt.
Basel 3 sieht nicht nur die Beschränkung des Nutzens interner Modelle vor, sondern auch ein Verbot, diese für bestimmte Risiken überhaupt zu benutzen. Das gilt zum Beispiel für Kredite an kleinere Unternehmen und andere Finanzinstitute.
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December 07, 2017 11:39 ET (16:39 GMT)
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