von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag 1 Abgeltungsteuer I Wer Aktien einer Pleitefirma im Depot hat und die Papiere dieses Jahr nicht mehr an der Börse verkaufen konnte, sollte seinen Totalverlust in der Steuererklärung angeben und sich auf ein Musterverfahren beim Bundesfinanzhof berufen (Az. VIII R 34/16). ...Den vollständigen Artikel lesen ...