Stürzt ein Versicherter während eines auf einer Dienstreise durchgeführten betrieblichen Bowling-Turniers, kann dieser Vorfall als Arbeitsunfall gewertet werden. Die 6. Kammer des Sozialgerichts (SG) Aachen hat dies in einem Urteil entschieden, welches jüngst veröffentlicht wurde. Geklagt hatte ein ...Den vollständigen Artikel lesen ...