Knapp 47 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben bei der Bundestagswahl ihre Stimme abgegeben. Sie handelten ganz im Sinne des Artikels 20, Absatz 2 des Grundgesetzes: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen (…) ausgeübt." Die 709 von den Wählern bestimmten Bundestagsabgeordneten waren alle von Parteien nominiert ...Den vollständigen Artikel lesen ...