Die Beate Uhse Aktiengesellschaft (ISIN: DE0007551400) beantragt heute die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung
mit dem Ziel der Sanierung beim zuständigen Amtsgericht. Der Vorstand der Beate Uhse AG, Michael Specht, hat sich zu diesem Schritt entschlossen, um die Sanierung der gesamten Gruppe in Eigenverwaltung nachhaltig umzusetzen.
Die Beate Uhse AG hatte im Jahr 2014 eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 30,0 Mio. Euro und einer Laufzeit bis 2019 emittiert. In den letzten Monaten hat sich die Gesellschaft in Abstimmung mit dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger und wesentlichen Anleihegläubigern um eine Restrukturierung der Anleihe bemüht und Verhandlungen mit einer Investorengruppe über eine Finanzierungsaufnahme geführt. In diesen fortgeschrittenen Verhandlungen konnte zuletzt jedoch keine Einigung erzielt werden. Daher war auch die geplante Restrukturierung der Anleihe nicht mehr umsetzbar und die Zahlungsunfähigkeit der Beate Uhse AG drohte einzutreten.
Operative Tochtergesellschaften nicht von Insolvenz betroffen, Geschäft läuft weiter
Die Insolvenzanmeldung betrifft ausschließlich die Beate Uhse AG in ihrer Funktion als ...
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