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Bundesregierung hat Privilegien für KWK-Anlagen noch nicht aufgegeben

Von Christian Grimm

BERLIN (Dow Jones)--Für die Bundesregierung ist bei den auslaufenden Stromprivilegien für Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das Wirtschaftsministerium will mit der EU-Kommission neue Ausnahmeregelungen für die KWK-Anlagen zur Eigenversorgung erreichen. "Wir sind dazu weiter im Gespräch. Wir sind sehr daran interessiert, eine Lösung zu finden", sagte eine Sprecherin des Ministeriums.

Nach einer Entscheidung der EU-Kommission müssen tausende Unternehmen ab Januar mit einer höheren Stromrechnung rechnen. Brüssel hat den Firmen, die eine neue KWK-Anlage betreiben, die Befreiung von der Ökostromumlage gestrichen. Dazu zählen Industrieunternehmen aber auch städtische Betriebe wie Krankenhäuser, Bäder und Schulen. Sie müssen ab ersten Januar nun die volle EEG-Umlage von 6,8 Cent je Kilowattstunde berappen und verlieren ihren Rabatt von bisher 60 Prozent. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag rechnet mit bis zu 10.000 Fällen. Zuerst hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung darüber berichtet. Die nun Ende Dezember auslaufenden Ausnahmen gelten bislang für KWK-Anlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind.

EU-Wettbewerbsbehörde warnt vor Überkompensation 
 

Die EU-Wettbewerbshüter wollten den Vorwurf nicht stehen lassen, dass ihre Entscheidung die deutsche Wirtschaft überraschend trifft. "Die Kommission hat den deutschen Behörden ihre Bedenken mit den vorliegenden Vorschlägen im Sommer 2016 mitgeteilt. Seitdem waren wir dazu im Austausch", erklärte ein Sprecher. Prinzipiell seien Privilegien bei der Ökostromumlage möglich, müssten aber im Rahmen bleiben und dürften nicht zu Überkompensationen führen.

Die Kommission gibt Berlin damit einen deutlichen Hinweis über die Höhe zulässiger Rabatte und kritisierte in ihrem Statement, dass der aktuelle Vorschlag zu Nachlässen von über 50 Prozent führen würde.

Druck für die Unternehmen machte der CDU-Wirtschaftsrat. "Es ist die Pflicht des Bundeswirtschaftsministeriums, Planungssicherheit zu garantieren und die beihilferechtlichen Probleme mit der EU-Kommission schnellstmöglich und verlässlich auszuräumen", verlangte Generalsekretär Wolfgang Steiger. Er drängte das Haus von Ministerin Brigitte Zypries (SPD) dazu, an der Befreiung in Höhe von 60-Prozent festzuhalten.

VKU gibt Politik die Schuld 
 

Der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) gab der Bundesregierung die Schuld an der misslichen Lage und sprach von einem Versäumnis. "Es wurde verpasst, in Brüssel rechtzeitig die Fortsetzung (der Sonderregel) zu sichern", beklagte VKU-Chefin Katherina Reiche. Es komme nun darauf an, mit Brüssel rasch eine Einigung zu erzielen.

Das Wirtschaftsministerium wollte nicht erklären, ob es versucht, die Zustimmung der EU-Wettbewerbsbehörde mit einem geringen Rabatt zu erreichen. Kraftwerke mit Wärmekopplung sind besonders effizient und galten der Bundesregierung als entscheidend für den Kampf gegen den Klimawandel.

Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com

DJG/chg/jhe

(END) Dow Jones Newswires

December 18, 2017 06:46 ET (11:46 GMT)

Copyright (c) 2017 Dow Jones & Company, Inc.

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