FLENSBURG (dpa-AFX) - Der im Insolvenzverfahren des
Erotik-Unternehmens Beate Uhse
Das Amtsgericht hatte am Freitag dem Antrag des Unternehmens entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Damit bleibt der Vorstand im Amt und behält einen großen Teil der Verfügungsgewalt über das Unternehmen. "Nur wenn eine realistische Chance auf eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens besteht, stimmt das Gericht dieser Form des Insolvenzverfahrens zu", sagte der juristische Berater des Vorstands, Justus von Buchwaldt./egi/DP/jha
ISIN DE0007551400
AXC0200 2017-12-18/15:04