
Kontext:
Seit Anfang 2016 sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) gesetzlich dazu verpflichtet, Facharzttermine zu vermitteln, wenn die Patienten selbst keinen Arzt finden. Voraussetzung ist, dass die Patienten eine als dringlich gekennzeichnete Überweisung von ihrem Hausarzt vorlegen können. Dann muss die KV innerhalb von vier Wochen für sie einen Arzt in zumutbarer Entfernung finden. Besonders gefragt waren bisher Termine bei hoch spezialisierten Fachärzten wie Neurologen, Radiologen, Kardiologen und Gastroenterologen. Seit dem Start der Vermittlung von Terminen auch in Psychotherapie-Praxen werden diese am stärksten gefordert.
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