Der Grund: Die Übernahme der Postbank! Nach Meinung der Kläger hat die Deutsche Bank bei der Postbank-Übernahme zu wenig gezahlt. Zu den Klägern gehören Allianz Global Investors (AGI), Union Investment und Deka Investments. Vor dem Auslaufen der Verjährungsfrist Ende 2017 hatten zahlreiche Anleger Klagen wegen der Postbank-Übernahme eingereicht, das Volumen der Forderungen liegt inzwischen bei über 800 Mio. Euro.
Die ehemaligen Postbank-Aktionäre argumentieren, die Deutsche Bank habe bereits im September 2008 die Kontrolle über die Postbank übernommen. Damals hatte das Institut vom damaligen Mehrheitseigner Post einen Anteil von 29,75 % erworben. Damit blieb die Deutsche Bank unter der Marke von 30 %, oberhalb der ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre fällig wird. Erst 2010 veröffentlichte die Deutsche Bank ein Übernahmeangebot von 25 Euro je Aktie. Den Aktionären habe aber deutlich mehr zugestanden.
Die Deutsche Bank muss sich wegen der Postbank-Übernahme bereits mit mehreren Verfahren auseinandersetzen. Im Oktober 2017 sprach das Landgericht Köln klagenden Aktionären eine Nachzahlung von 32,50 Euro je Aktie zu. Eine andere Klage beschäftigt derzeit das Oberlandesgericht Köln. In der mündlichen Verhandlung Anfang November hatte der Vorsitzende Richter allerdings die Argumente der Kläger zerpflückt und deutete ein Urteil im Sinne der Deutschen Bank an. Das ursprünglich im vergangenen Monat erwartete Urteil verzögerte sich aber wegen eines Befangenheitsantrags der Kläger. Die Urteilsverkündung wurde auf den 7. Februar verschoben.
Die Fondsgesellschaften begründen ihre vor kurzem eingereichte Klage mit ihrer treuhändischen Verpflichtung gegenüber ihren eigenen Anlegern. Gibt es ein rechtskräftiges Urteil über eine Nachzahlung, könnten Anleger eine untätig gebliebene Fondsgesellschaft belangen. Doch ein Ende des juristischen Schlagabtausches um die Postbank-Übernahme ist nicht absehbar. Beobachter erwarten, dass der Streit eines Tages wieder beim Bundesgerichtshof landen wird.
Ihre Bernecker Redaktion / www.bernecker.info
Die ehemaligen Postbank-Aktionäre argumentieren, die Deutsche Bank habe bereits im September 2008 die Kontrolle über die Postbank übernommen. Damals hatte das Institut vom damaligen Mehrheitseigner Post einen Anteil von 29,75 % erworben. Damit blieb die Deutsche Bank unter der Marke von 30 %, oberhalb der ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre fällig wird. Erst 2010 veröffentlichte die Deutsche Bank ein Übernahmeangebot von 25 Euro je Aktie. Den Aktionären habe aber deutlich mehr zugestanden.
Die Deutsche Bank muss sich wegen der Postbank-Übernahme bereits mit mehreren Verfahren auseinandersetzen. Im Oktober 2017 sprach das Landgericht Köln klagenden Aktionären eine Nachzahlung von 32,50 Euro je Aktie zu. Eine andere Klage beschäftigt derzeit das Oberlandesgericht Köln. In der mündlichen Verhandlung Anfang November hatte der Vorsitzende Richter allerdings die Argumente der Kläger zerpflückt und deutete ein Urteil im Sinne der Deutschen Bank an. Das ursprünglich im vergangenen Monat erwartete Urteil verzögerte sich aber wegen eines Befangenheitsantrags der Kläger. Die Urteilsverkündung wurde auf den 7. Februar verschoben.
Die Fondsgesellschaften begründen ihre vor kurzem eingereichte Klage mit ihrer treuhändischen Verpflichtung gegenüber ihren eigenen Anlegern. Gibt es ein rechtskräftiges Urteil über eine Nachzahlung, könnten Anleger eine untätig gebliebene Fondsgesellschaft belangen. Doch ein Ende des juristischen Schlagabtausches um die Postbank-Übernahme ist nicht absehbar. Beobachter erwarten, dass der Streit eines Tages wieder beim Bundesgerichtshof landen wird.
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