von Gian Hessami, €uro am Sonntag Handeln in Deutschland die Insider - also Vorstände und Aufsichtsräte - Aktien der eigenen Gesellschaft, dann müssen sie dies binnen drei Geschäftstagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) melden. Die Behörde veröffentlicht anschließend diese Käufe. Das könnte ...Den vollständigen Artikel lesen ...