LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der französische Energiekonzern EDF
Die EU-Kommission hatte 2003 befunden, dass der französische Staat zu Unrecht auf erhebliche Steuerzahlungen verzichtet habe. Dadurch habe EDF einen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern gehabt.
Gegen die Forderung der EU-Wettbewerbshüter ging EDF, unterstützt von Frankreich, vor. Nach einem langjährigen Rechtsstreit forderte die EU-Kommission 2015 die Beihilfen erneut zurück. Gegen diesen Beschluss legte EDF abermals Beschwerde ein, die mit dem aktuellen Urteil des EU-Gerichts abgelehnt wurde. Gegen dieses Urteil kann das Unternehmen innerhalb von zwei Monaten noch vor den letztinstanzlichen Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen./elm/DP/jha
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AXC0143 2018-01-16/13:05