Von Natalia Drozdiak
BRÜSSEL (Dow Jones)--In Europa wächst die Sorge vor, dass ein Verfahren vor dem Supreme Court in den USA dergestalt ausgehen könnte, dass Unternehmen nicht gleichzeitig US-Regeln befolgen und den europäischen Datenschutzbestimmungen genügen können. Kommenden Monat wird der Streit zwischen dem US-Justizministerium und Microsoft erstmals vor dem US-Gericht verhandelt. Dabei geht es um E-Mails, die der Softwarekonzern auf einem Server in Irland gespeichert hat. Im Jahr 2013 hatten die US-Behörden den Konzern angewiesen, die E-Mails auszuliefern, weil gegen einen Beschuldigten wegen Drogen-Delikten ermittelt wird.
Microsoft gehorchte zwar dem Ersuchen der US-Behörden teilweise, weigerte sich jedoch, die E-Mails herauszugeben, weil diese auf einem Server im Ausland liegen. Das Unternehmen argumentierte, Durchsuchungsbeschlüsse aus den USA könnten sich nicht auf im Ausland gespeicherte Daten beziehen. Das würde mit dem europäischen Datenschutz kollidieren.
Zur Debatte steht nun, in welchem Umfang die US-Behörden auf Internetunternehmen zugreifen können sollen und auf welchem Weg. Geklärt werden muss auch, ob Cloud-Anbieter wie Microsoft oder Amazon ihre Daten frei zwischen ihren Servern auf der gesamten Welt hin- und herschieben können. Microsoft betont, die Daten dort zu speichern, wo der Nutzer seinen Wohnsitz hat. Kunden sollten Kontrolle über ihre Daten haben können. Die US-Behörden argumentieren, die Daten könnten von Microsoft mit einem Mausklick erreicht werden, ohne Zugang zu diesen Daten würden Ermittlungen erheblich erschwert.
Sollten die US-Behörden den Rechtsstreit gewinnen, stünden Unternehmen vor einem Dilemma. Denn wenn sie die US-Regeln befolgen, brechen sie in Europa die Datenschutzrichtlinien. Auch europäische Unternehmen mit Geschäften in den USA könnten plötzlich Anfragen von der anderen Seite des Atlantiks bekommen.
In Europa können sich Behörden bei Ermittlungen über das Gegenseitige Rechtshilfeverfahren Auskunft verschaffen. Diese Regeln werden im Mai Teil der neuen Datenschutzregeln. Verstöße dagegen können mit einer Buße von bis zu 4 Prozent der weltweiten Umsätze eines Unternehmens geahndet werden. Manche sehen in dem Ansinnen Washingtons schon einen Angriff auf die Souveränität Europas.
Unternehmen, Regierungen und Institutionen aus Europa und anderswo haben nun Stellungnahmen im Vorfeld der Anhörung am 27. Februar an das US-Gericht geschickt. Ein Urteil wird bis Juni erwartet.
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