Der vom Kraftfahrtbundesamt verhängte Zwangsrückruf betrifft alle neuen Dieselmodelle mit V-Sechszylinder-Motor. Die Behörde hatte zuvor in den Modellen A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 mit der höchsten Abgasnorm Euro 6 unzulässige Abschaltvorrichtungen festgestellt. Die Behörde beanstandet eine sogenannte Aufheizstrategie, die nur auf dem Prüfstand aktiv ist und im Straßenbetrieb abgeschaltet wird. Weitere mögliche unzulässige Abschaltvorrichtungen werden noch näher geprüft. Bis 2. Februar muss Audi dem KBA nun Lösungen vorlegen, wie die Manipulation auf dem Rollenstand abgestellt wird. Nach einer Freigabe der Pläne hat Audi dann 18 Monate Zeit für den Rückruf. Eng wird es Zeitungsberichten zufolge für ein bestimmtes A8-Modell. Hier droht das KBA Audi sogar mit einem Zulassungsverbot weil die Überschreitung des Stickoxid-Grenzwertes so gravierend ist, dass die Behörde derzeit keine Möglichkeit sieht, das Auto in einen vorschriftsmäßigen Zustand zu versetzen.
Ihre Bernecker Redaktion / www.bernecker.info
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