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DGAP-HV: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.03.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 02.03.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-01-22 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft Andernach 
ISIN DE0005658009 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der 
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft, Andernach, 
die am Freitag, dem 2. März 2018, 10:00 Uhr, im Hotel 
Pullman Cologne, Helenenstr. 14, 50667 Köln, 
stattfindet. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 
   2016/2017, des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 
   172 AktG am 13. November 2017 gebilligt und 
   den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit 
   entfällt eine Feststellung durch die 
   Hauptversammlung. Jahresabschluss und 
   Lagebericht, der Bericht des Vorstands mit 
   den Erläuterungen übernahmerechtlicher 
   Angaben sowie der Bericht des Aufsichtsrats 
   sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach 
   Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, 
   zugänglich zu machen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
   2016/2017* 
 
   Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2016/2017 soll eine Dividende von 0,75 Euro 
   zuzüglich eines Bonus in Höhe von 2,00 Euro 
   je Stückaktie ausgeschüttet werden. Die 
   Dividende soll entsprechend § 58 Abs. 4, Satz 
   2 AktG am 7. März 2018 ausgezahlt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2016/2017 in Höhe von 48.497.890,79 Euro wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   * Ausschüttung einer      48.400.000,00 Euro 
     Dividende von 0,75 Euro 
     zuzüglich eines Bonus 
     von 2,00 Euro je 
     Stückaktie: 
   * Vortrag auf neue        97.890,79 Euro 
     Rechnung: 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
   diesen Zeitraum zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
   diesen Zeitraum zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Vergütung von 
   Aufsichtsratsmitgliedern für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Die Mitglieder des Aufsichtsrats, die 
   entweder zusätzliche Organfunktionen bei 
   Unternehmen des thyssenkrupp Konzerns 
   innehaben oder aber leitende Angestellte des 
   thyssenkrupp Konzerns sind, erhalten keine 
   Vergütung für ihre Aufsichtsratstätigkeit bei 
   der Gesellschaft. Der nachfolgende 
   Vergütungsvorschlag von Vorstand und 
   Aufsichtsrat betrifft daher nur 
   konzernexterne Mitglieder des Aufsichtsrats 
   der Gesellschaft. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017 eine Vergütung für 
   konzernexterne Mitglieder des Aufsichtsrats 
   von 9.000,00 Euro und das Doppelte für den 
   konzernexternen Vorsitzenden und 
   stellvertretenden Vorsitzenden vor. 
6. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 der Satzung 
   aus sechs von der Hauptversammlung zu 
   wählenden Mitgliedern. Mit Ablauf der 
   Hauptversammlung am 2. März 2018 endet die 
   Amtszeit der durch die Hauptversammlung 
   gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats. Es 
   ist daher eine Neuwahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Damen 
   und Herren in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   Andreas J. Goss, Meerbusch 
   Vorsitzender des Vorstands der thyssenkrupp 
   Steel Europe AG 
 
   Dr. Thomas Bscher, Köln 
   Geschäftsführender Gesellschafter der Thomas 
   Bscher GmbH & Co. Promotion und Handels KG 
 
   Dr. Heike Denecke-Arnold, Düsseldorf 
   Vorsitzende der Geschäftsführung der 
   thyssenkrupp Hohenlimburg GmbH 
 
   Premal A. Desai, Krefeld 
   Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp Steel 
   Europe AG 
 
   Ulrike Höffken, Dinslaken 
   Leiterin Logistik der thyssenkrupp Steel 
   Europe AG 
 
   Andreas de Maizière, Bad Homburg 
   Selbständiger Unternehmensberater und 
   Multiaufsichtsrat 
 
   Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   des Aufsichtsrats für das vierte 
   Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit 
   beschließt. Die Hauptversammlung ist bei 
   der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an 
   Wahlvorschläge gebunden. 
7. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftprüfungsgesellschaft, 
   Zweigniederlassung Essen, zum Abschlussprüfer 
   und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
   des Halbjahresfinanzberichts für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018 zu wählen. 
II.  *Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6* 
 
     *Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 
     AktG* 
 
     Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in 
     den Aufsichtsrat vorgeschlagenen 
     Kandidatinnen und Kandidaten sind bei den 
     nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten 
     Gesellschaften Mitglieder des gesetzlich zu 
     bildenden Aufsichtsrats und bei den unter b) 
     aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines 
     vergleichbaren in- oder ausländischen 
     Kontrollgremiums. 
 
     *Andreas J. Goss*, 53 Jahre 
 
     a) DEA Deutsche Erdoel AG 
        Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH 
        thyssenkrupp Electrical Steel GmbH 
        thyssenkrupp Rasselstein GmbH 
        thyssenkrupp Hohenlimburg GmbH 
     b) keine 
 
     *Dr. Thomas Bscher*, 65 Jahre 
 
     a) keine 
     b) VEMAG Verlags- und Medien AG 
        (Vorsitzender) 
 
     *Dr. Heike Denecke-Arnold*, 47 Jahre 
 
     a) thyssenkrupp Industrial Solutions AG 
        thyssenkrupp Materials Processing Europe 
        GmbH 
     b) keine 
 
     *Premal A. Desai, *48 Jahre 
 
     a) thyssenkrupp Rasselstein GmbH 
     b) TKAS Auto Steel Company Limited, VR China 
 
     *Ulrike Höffken*, 58 Jahre 
 
     a) thyssenkrupp Bilstein GmbH 
     b) Haeger & Schmidt Logistics Belgium 
        N.V./Belgien [seit 1.1.2017] 
        (vormals RKE N.V./Belgien bis 31.12.2016) 
        Haeger & Schmidt International GmbH 
        Haeger & Schmidt Container Line GmbH 
 
     *Andreas de Maizière*, 67 Jahre 
 
     a) Fürstlich Castell'sche Bank 
        Credit-Casse-AG (Vorsitzender) 
        Rheinische Bodenverwaltung AG 
        (Vorsitzender) 
     b) Arenberg Consult GmbH (Vorsitzender) 
        Arenberg Recklinghausen GmbH 
        (Vorsitzender) 
        Arenberg Schleiden GmbH (Vorsitzender) 
        Grundkredit- u. Bodenverwaltung GmbH 
        (Vorsitzender) 
 
     *Angaben zu Ziffer 5.4.1. Abs. 4 bis 6 des 
     Deutschen Corporate Governance Kodex* 
 
     Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und 
     Kandidaten haben weder persönliche noch 
     geschäftliche Beziehungen zur Eisen- und 
     Hüttenwerke AG, den Organen der Gesellschaft 
     oder den direkt oder indirekt mit mehr als 
     10% der stimmberechtigten Aktien der 
     Gesellschaft beteiligten Aktionären, 
     insbesondere der thyssenkrupp Steel Europe AG 
     und der thyssenkrupp AG, mit Ausnahme der 
     Beziehungen im Zusammenhang mit den 
     Tätigkeiten als Vorstand oder leitende 
     Angestellte der thyssenkrupp Steel Europe AG, 
     die aus den obigen Angaben zu § 125 Absatz 1 
     Satz 1 AktG ersichtlich sind. 
 
     Der Aufsichtsratsvorsitzende hat sich 
     vergewissert, dass alle 
     Kandidaten/Kandidatinnen den zu erwartenden 
     Zeitaufwand für die Mandate aufbringen 
     können. 
 
     Weitere Angaben zu den vorgeschlagenen 
     Kandidaten/Kandidatinnen sind im Internet 
     unter 
 
     www.ehw.ag 
 
     abrufbar. 
III. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
     *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
     Im Zeitpunkt der Einberufung der 
     Hauptversammlung ist das Grundkapital 
     eingeteilt in 17.600.000 Stückaktien. Jede 
     Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
     teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 
     beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der 
     Hauptversammlung somit 17.600.000 Stück. 
 
     *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
     Hauptversammlung und die Ausübung des 
     Stimmrechts* 
 
     Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - 
     persönlich oder durch Bevollmächtigte - und 
     zur Ausübung des Stimmrechts sind nur 
     diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu 
     Beginn des 21. Tages vor der 
     Hauptversammlung, d. h. am 9. Februar 2018, 
     00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der 

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January 22, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)

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