von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag Beim Blick auf meinen Steuerbescheid ärgere ich mich als Arbeitnehmer jedes Jahr, dass meine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht in vollem Umfang als abzugsfähige Sonderausgaben anerkannt werden. Derzeit sind höchstens 1900 Euro pro Jahr absetzbar. Zudem wird der Abzugsposten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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