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Rund ums Geld: Das ändert sich 2018 - Riester-Grundzulage, Freibeträge und Beitragsbemessungsgrenzen steigen
2018 ändert sich einiges rund ums Geld. Mehr Grundzulage bei Riester, weniger Stress bei der Steuererklärung, das Ende der TAN-Liste, der Start neuer Sicherheitsregeln im Online-Banking. Einige der wichtigsten Neuerungen ab 2018 aus Verbrauchersicht hat die LBS in Münster im Überblick zusammengefasst.
Erhöhung der Riester-Grundzulage: Förderberechtigte können ab dem 1. Januar 2018 maximal 175 Euro als Grundzulage vom Staat erhalten. Die Politik stärkt damit die eigene Altersvorsorge. Bei der Wohn-Riester-Förderung unterstützt die höhere Grundzulage Bauherrn beim Aufbau von Eigenkapital und sorgt später für eine schnellere Entschuldung.
Verlängerte Frist für alle Steuererklärungen: Ab dem Steuerjahr 2018 muss die Steuererklärung erst bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt abgegeben werden. Wenn ein Steuerberater die Steuererklärung für den Steuerpflichtigen erstellt, hat dieser künftig bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres Zeit. Wer die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen im Rahmen der Steuererklärung beantragen wollte, bekam dafür bisher vom Anlageinstitut, z. B. seiner Bausparkasse, jährlich eine Bescheinigung- die "Anlage VL". Bausparkassen und Banken müssen die Daten künftig direkt elektronisch ans Finanzamt übermitteln. In der gesetzlichen Kranken- und in der Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze: Für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt sie ab dem 1. Januar 53.100 Euro pro Jahr, in der Rentenversicherung liegt die Grenze im Westen bei 78.000 Euro Jahreseinkommen, im Osten bei 69.600 Euro.
Beim Onlinebanking hat das TAN-Verfahren mit einer Papierliste ab dem neuen Jahr ausgedient. Der Nutzer muss sich für ein anderes Verfahren entscheiden. Zudem wird die Kreditkartenzahlung günstiger: Bisher nahmen viele Läden - vor allem online - einen Aufschlag bei Kreditkartenzahlung. Das ist ab 13. Januar dank einer EU-Richtlinie nicht mehr zulässig. Und es gibt eine verbesserte Haftung bei missbräuchlichen Zahlungen: Banken müssen ihren Kunden ab dem Jahreswechsel bei einer fehlgeleiteten Überweisung alle Informationen über den Empfänger zur Verfügung stellen. Sollten Kartenzahlungen oder Überweisungen per Lastschrift missbräuchlich nicht autorisiert worden sein, müssen die Banken den fälschlich abgebuchten Betrag innerhalb eines Tages, nachdem sie informiert wurden, zurückbuchen. Die Haftungsgrenze für Kunden, die Opfer von Kartenmissbrauch, im Online-Banking oder beim Lastschriftverfahren wurden, sinkt gleichzeitig von 150 auf 50 Euro.
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