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Die "Opel Flat" ist zurück: Das Sorglos-Paket für die ganze SUV-Familie /// Kostümiert Auto fahren
1.
Die "Opel Flat" ist back: Ab sofort fahren Kunden, die sich einen neuen Opel-Pkw zu-legen, rundum sorglos. Wie schon bei der ersten Flat im vergangenen Jahr kommen Neuwagenkäufer in den Genuss eines Komplettpakets, das 3 Jahre Garantie, 3 Inspektionen und 3 Jahre europaweiten Mobilservice umfasst - bei nun noch mehr Modellen des Rüsselsheimer Herstellers.
Denn das Sorglos-Paket gilt jetzt auch für die komplette SUV-Familie aus Grandland X, Crossland X und Mokka X - Kundenpreisvorteil bis zu 4.000 Euro inklusive. Oder wie es Markenbotschafter Jürgen Klopp im Radio formuliert: "Man denkt ja immer, die verrücktesten Angebote kommen aus Madrid, Barcelona oder Manchester. Aber das Verrückteste derzeit, das kommt aus Rüsselsheim."
Beispiel Grandland X: Inklusive Flat-Leistungen wie verlängerter Garantie, Inspektionen und zusätzlichem Mobilservice ergibt sich für die Kunden beim Grandland X Ultimate mit Top-Features ein Preisvorteil von bis zu 4.000 Euro gegenüber dem entsprechend ausgestatteten Basismodell. Die Flat kann wahlweise in die Leasingrate, die Finanzierung oder den Barkauf integriert werden. "Mit dem Dreifach-Service-Paket aus verlängerter Garantie und Mobilitätsabsicherung sowie kostenfreien Inspektionen hat man die Kunden überzeugt. Diesen besonderen Preis-Leistungs-Vorteil wollen wir ihnen nun auch bei unserer neuen X-Familie ermöglichen", sagt Opel Deutschland-Chef Jürgen Keller. "So werden unsere ebenso stylishen wie praktischen SUV-Newcomer für viele Kunden noch attraktiver."
2.
Es gibt Fragen, die stellen sich jedes Jahr zur Karnevalszeit neu. Ist es erlaubt, kostümiert Auto zu fahren? Die Antwort ist ganz einfach. Natürlich ist es grundsätzlich erlaubt, kostümiert Auto zu fahren. Karnevalisten sollten aber einige Einschränkungen beachten, rät man bei der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
So darf das Kostüm Sicht und Gehör des Fahrers nicht beeinträchtigen oder diesen beim Fahren behindern. Gefährdet, schädigt oder behindert der Fahrer andere Verkehrsteilnehmer, drohen ihm Bußgelder zwischen zehn und 35 Euro wegen Verletzung des Rücksichtnahmegebots aus § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Kommt es zu Sach- oder Personenschäden, zum Beispiel weil die Clown-Perücke oder die Piraten-Augenklappe das Sichtfeld eingeschränkt haben, haftet der Unfallverursacher auf Schadenersatz. Auf Masken, die das Gesicht verdecken, sollten Karnevalisten beim Autofahren ganz verzichten: Seit 2017 ist es Fahrzeugführern ausdrücklich verboten, das Gesicht so zu verhüllen oder zu verdecken, dass es nicht mehr erkennbar ist. Dies gilt natürlich nicht bei Helmpflicht.
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