Thema heute:
Betriebsrente: Zwölf Millionen gute Gründe für neues Geschäft
Mehr als zwölf Millionen Zusagen zur Entgeltumwandlung für die Betriebsrente müssen auf den Prüfstand. Das sind zwölf Millionen gute Gründe für Vermittler mit künftigen und aktuellen Kunden über die betriebliche Altersversorgung (bAV) ins Gespräch zu kommen.
Die Continentale Lebensversicherung unterstützt sie bei dieser Aufgabe mit den bAV-Praxistipps und der neuen Unternehmerinformation "bAV kompakt". Darin weisen die Experten auf mögliche Fallstricke hin und stellen Türöffner vor. Ebenfalls hinterlegt sind passende Mailings, mit denen Vermittler Inhaber und Personalverantwortliche auf das Thema aufmerksam machen können.
Hintergrund: Ab 2022 wird der Pflichtzuschuss des Arbeitgebers für bereits bestehende Zusagen wirksam. "Die Arbeitgeber müssen also entsprechend überprüfen, ob ihre Zusagen der neuen Zuschusspflicht genügen", erläutert man beim Versicherer. "Das betrifft nahezu alle bestehenden Versorgungen über Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds." Beim neu eingeführten Sozialpartnermodell ist der Pflichtzuschuss bereits seit Jahresbeginn zu zahlen. Ab dem 1. Januar 2019 gilt die Regelung für Neuverträge.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:
Voraussetzung für den Pflichtzuschuss ist, dass der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung des Mitarbeiters Abgaben zur Sozialversicherung spart. Nur dann muss er den Zuschuss von 15 Prozent des Sparbeitrages zahlen. Und die Regelung gilt nur für Mitarbeiter, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Bei alten Zusagen kann der Zuschuss in den gleichen Vertrag fließen. Falls das die tariflichen Vorgaben nicht zulassen, ist auch eine neue Police möglich. Auch Betriebe, die bereits freiwillig einen Zuschuss zahlen, sollten ihre Zusagen prüfen. In der bisherigen Vereinbarung zur Entgeltumwandlung sind alle Änderungen zu übernehmen und zu dokumentieren. Der Arbeitnehmer muss mit allen Änderungen einverstanden sein "Der Pflichtzuschuss ist ein guter Anlass, um grundsätzlich mit Inhabern oder Personalverantwortlichen über das Thema bAV zu sprechen", sagt man bei der Continentale Lebensversicherung. "Viele Versorgungswerke sind mehr als zehn Jahre alt. Sie werden den aktuellen Anforderungen nicht mehr gerecht. Ein guter Zeitpunkt, sie zu aktualisieren und die neuen gesetzlichen Regelungen einzubauen. Gleichzeitig kann die Versorgung um innovative und zeitgemäße bAV-Komponenten ergänzt werden." Gerade beim Thema Betriebsrente sei es für Arbeitgeber sehr wichtig, einen versierten Vermittler an ihrer Seite zu wissen.
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