Jetzt ist es schwarz auf weiß: Die Anleihegläubiger wurden mit weniger als einem Viertel dessen abgespeist, was andere "normale" Insolvenzgläubiger in der Insolvenz der Laurèl erhalten haben.
Eine lange Geschichte
Doch der Reihe nach: Die Laurèl GmbH hatte am 16. November 2016 einen Antrag auf Eröffnung des Schutzschirmverfahrens gestellt, nachdem ein chinesischer strategischer Investor abgesprungen und die Gesellschaft nach eignen Angaben überschuldet war. Mit dem gestellten Antrag auf Eigenverwaltung wollte man freilich das Heft nicht aus der Hand geben. Schon in der damaligen ad-hoc-Mitteilung klang durch, wo die Reise hingehen sollte: Durch dieses "Verfahren erhält die Laure`l GmbH, geschützt vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger, die Handlungsfähigkeit im operativen Geschäft. Der Geschäftsführer kann die begonnene finanzwirtschaftliche Restrukturierung uneingeschränkt fortführen und somit die Sanierung mit den nun möglichen rechtlichen Mitteln umsetzen."
Und dies hat ...
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