Die deutsche Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) will die Einleitung eines Spruchverfahrens beantragen, weil sie die Barabfindung in Höhe von 300 Euro für viel zu niedrig hält.Für diesen Betrag sollen die Minderheitsaktionäre laut Hauptversammlungsbeschluss der STRABAG AG vom 24. März 2017 aus dem Unternehmen ...Den vollständigen Artikel lesen ...