Gehen wir die Sache als Otto-Normalbürger ganz naiv an. Es gibt einen Artikel 38 des Grundgesetzes. Dort steht in Absatz 1: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen ...Den vollständigen Artikel lesen ...