BERLIN (dpa-AFX) - Facebook
Unzulässig ist dem Urteil zufolge auch eine Klausel, mit der sich Nutzer verpflichten, auf Facebook nur ihre echten Namen und Daten zu verwenden. Gegen die Facebook-Voreinstellungen und das Kleingedruckte hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt. Nicht durchsetzen konnten sich die Verbraucherschützer beim Versuch, die Werbeaussage "Facebook ist kostenlos" verbieten zu lassen. Das Urteil vom 16. Januar (Az. 16 O 341/15) ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verbraucherschützer hatten sich unter anderem daran gestört, dass in der Facebook-App für Mobiltelefone ein Ortungsdienst in den Voreinstellungen aktiviert wird, der Chat-Partnern den eigenen Aufenthaltsort verrät. In den Einstellungen zur Privatsphäre war voreingestellt, dass Suchmaschinen einen Link zur Chronik des Teilnehmers erhalten.
Das Landgericht erklärte insgesamt fünf der von den Verbraucherschützern monierten Voreinstellungen auf Facebook für unwirksam. Es sei nicht gewährleistet, dass diese vom Nutzer überhaupt zur Kenntnis genommen werden./chd/DP/men
ISIN US30303M1027
AXC0117 2018-02-12/11:51