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Dow Jones News
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DGAP-HV: Porsche Automobil Holding SE: -2-

DJ DGAP-HV: Porsche Automobil Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 in Porsche-Arena, Mercedesstraße 69, 70372 Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Porsche Automobil Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Porsche Automobil Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 15.05.2018 in Porsche-Arena, Mercedesstraße 69, 70372 Stuttgart mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-29 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Porsche Automobil Holding SE Stuttgart ISIN DE000PAH0004 / WKN PAH000 
 
ISIN DE000PAH0038 / WKN PAH003 Einladung zur Hauptversammlung 
 
*Sehr geehrte Aktionärinnen,* 
*sehr geehrte Aktionäre!* 
 
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft findet am 
 
Dienstag, 15. Mai 2018, 10.00 Uhr, 
 
in der Porsche-Arena, Mercedesstraße 69, 70372 Stuttgart, statt. 
 
Wir erlauben uns, Sie hierzu herzlich einzuladen. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
   gebilligten Konzernabschlusses sowie des für die 
   Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten 
   Lageberichts, des Vorschlags des Vorstands für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 (1. Januar 
   bis 31. Dezember 2017)* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss gebilligt. 
   Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Satz 1 AktG1 
   festgestellt. Die Hauptversammlung hat deshalb zu 
   diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu 
   fassen. 
 
   _______ 
 
   1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die 
   Gesellschaft gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der 
   Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 
   2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft 
   (SE) (SE-Verordnung) Anwendung. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 von EUR 
   538.081.250,00 wie folgt zu verwenden: 
 
   Verteilung an die Aktionäre: 
 
    Ausschüttung einer       EUR 
    Dividende von EUR 1,754  268.581.250,00 
    je Stammaktie, bei 
    153.125.000 Stammaktien 
    sind das 
    Ausschüttung einer       EUR 
    Dividende von EUR 1,760  269.500.000,00 
    je Vorzugsaktie, bei 
    153.125.000 
    Vorzugsaktien 
    sind das 
    Bilanzgewinn             EUR 
                             538.081.250,00 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch 
   auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das 
   heißt am 18. Mai 2018, fällig. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem 
   satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung 
   obliegt, beabsichtigt, über die Entlastung eines jeden 
   einzelnen Mitglieds gesondert abstimmen zu lassen 
   (Einzelentlastung). 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem 
   satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung 
   obliegt, beabsichtigt, über die Entlastung eines jeden 
   einzelnen Mitglieds gesondert abstimmen zu lassen 
   (Einzelentlastung). 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 
   und für die prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts 2018* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses 
   schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
 
   a) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
      2018 sowie 
   b) zum Abschlussprüfer für die prüferische 
      Durchsicht des verkürzten 
      Konzern-Zwischenabschlusses und des 
      Konzern-Zwischenlageberichts als Teile 
      des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 
      2018 
 
   zu wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch 
   Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten 
   beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde 
   (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über 
   spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
   Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 
6. *Änderung des § 9 Abs. 1 (Zusammensetzung des 
   Aufsichtsrats) der Satzung* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 
   9 Abs. 1 der Satzung aktuell aus sechs Mitgliedern. Um 
   den gestiegenen Anforderungen insbesondere an den 
   zeitlichen Einsatz im Aufsichtsrat sowie vielfältigen 
   Aufgaben und Verantwortlichkeiten der 
   Aufsichtsratsmitglieder in angemessener Form Rechnung 
   zu tragen und im Interesse der Gesellschaft auch für 
   die Zukunft sicherzustellen, soll die Anzahl der 
   Mitglieder im Aufsichtsrat auf zukünftig zehn 
   Mitglieder der Anteilseigner erhöht werden. Sowohl 
   weitere Mitglieder der vierten Generation der 
   Anteilseigner-Familien als auch weitere externe 
   Sachverständige sollen den Aufsichtsrat verstärken. 
 
   § 9 Abs. 1 der Satzung, der in der aktuellen 
   Satzungsfassung wie folgt lautet: 
 
    'Der Aufsichtsrat setzt sich aus sechs von 
    der Hauptversammlung zu bestellenden 
    Mitgliedern (Anteilseignervertreter) 
    zusammen.' 
 
   soll entsprechend geändert werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   § 9 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
    'Der Aufsichtsrat setzt sich aus zehn von 
    der Hauptversammlung zu bestellenden 
    Mitgliedern (Anteilseignervertreter) 
    zusammen.' 
7. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit 
   nach Maßgabe von Art. 40 Abs. 2 Satz 3 der 
   Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 
   2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft 
   (SE) (SE-Verordnung), § 17 SEAG, § 21 Abs. 3 SEBG, der 
   Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in 
   der Porsche Automobil Holding SE vom 22. Juni 2007 in 
   Verbindung mit der hierzu unter dem 1. Februar 2017 
   geschlossenen Änderungsvereinbarung und § 9 Abs. 
   1 der Satzung in der Fassung vom 6. Juni 2017 aus 
   sechs von der Hauptversammlung zu bestellenden 
   Mitgliedern (Anteilseignervertreter) zusammen. 
 
   Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 13. 
   März 2018 wurde Herr Dr. Günther Horvath mit Wirkung 
   zum 20. März 2018 als Nachfolger von Herrn Hon.-Prof. 
   Dr. Ferdinand K. Piëch, der sein Amt als Mitglied des 
   Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 8. Dezember 
   2017 niedergelegt hatte, gerichtlich zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats bestellt. Die gerichtliche Bestellung 
   gilt gemäß § 104 Abs. 6 AktG bis zu einer Wahl 
   eines neuen Aufsichtsratsmitglieds durch die 
   Hauptversammlung. Eine solche Wahl von Herrn Dr. 
   Günther Horvath soll nunmehr durch die 
   Hauptversammlung erfolgen. 
 
   Herr Hans-Peter Porsche wird sein Amt als Mitglied des 
   Aufsichtsrats mit Wirkung zur Beendigung der 
   Hauptversammlung am 15. Mai 2018 niederlegen. Als sein 
   Nachfolger soll Prof. Siegfried Wolf zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt werden. 
 
   Mit Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 
   vorgeschlagenen Satzungsänderung wird sich der 
   Aufsichtsrat nicht mehr aus sechs, sondern aus zehn 
   von der Hauptversammlung zu bestellenden Mitgliedern 
   zusammensetzen. Zusätzlich zu der Wahl von Herrn Dr. 
   Günther Horvath und Herrn Prof. Siegfried Wolf sind 
   deshalb vier weitere Mitglieder des Aufsichtsrats zu 
   wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt deshalb - gestützt auf die 
   Empfehlungen des Nominierungsausschusses - vor, 
 
   - Herrn Dr. Günther Horvath, Wien, 
     Österreich, Rechtsanwalt, Dr. Günther 
     J. Horvath Rechtsanwalt GmbH, Wien, 
     Österreich, 
   - Herrn Prof. Siegfried Wolf, Weikersdorf, 
     Österreich, Vorsitzender des 
     Verwaltungsrats der Russian Machines LLC, 
     Moskau, Russland; 
 
   jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser 
   Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu 
   wählen und 
 
   - Herrn Mag. Josef Michael Ahorner, Wien, 
     Österreich, Geschäftsführer, Ahorner 
     GmbH, Wien, Österreich; 
   - Frau Marianne Heiß, Wien, 
     Österreich, Chief Financial Officer, 
     BBDO Group Germany GmbH, Düsseldorf; 
   - Herrn Dr. Stefan Piëch, Wien, 
     Österreich, Alleinvorstand, Your 
     Family Entertainment AG, München; 
   - Herrn Peter Daniell Porsche, Salzburg, 
     Österreich, Geschäftsführer, PDP 
     Management Services GmbH, Salzburg, 
     Österreich 
 
   jeweils mit Wirkung ab Eintragung der zu 
   Tagesordnungspunkt 6 zu beschließenden 
   Satzungsänderung im Handelsregister zu Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats zu wählen. 
 
   Die Wahl erfolgt jeweils gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 
   der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
   die über die Entlastung der Mitglieder des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 29, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
   Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
   mitgerechnet. 
 
   Es ist beabsichtigt, im Wege der Einzelabstimmung über 
   die Wahlen zum Aufsichtsrat beschließen zu 
   lassen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei allen zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1 
   Abs. 5 Deutscher Corporate Governance Kodex ('DCGK') 
   vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen können. Die Wahlvorschläge berücksichtigen 
   zudem die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK beschlossenen 
   Ziele und streben gleichzeitig die Ausfüllung des 
   Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. 
 
   *Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG und 
   Ziffer 5.4.1 DCGK* 
 
   Nachfolgend sind die Lebensläufe der zur Wahl in den 
   Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten abgedruckt. 
   Diese enthalten zugleich die Angaben gemäß § 125 
   Abs. 1 Satz 5 AktG (Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
   bildenden inländischen Aufsichtsräten sowie in 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
   von Wirtschaftsunternehmen) sowie die Angaben nach 
   Ziffer 5.4.1 DCGK. 
 
   _I. Herr Dr. Günther Horvath_ 
 
   a) Persönliche Daten 
 
      - Geburtsdatum: 28. Juli 1952 
      - Geburtsort: Salzburg, Österreich 
   b) Ausbildung/Akademischer Werdegang 
 
      - 1970 - 1976 Studium der 
        Rechtswissenschaften an der 
        Universität Graz, Österreich 
      - 1976 - 1977 Masterstudium der 
        Vergleichenden Rechtswissenschaften an 
        der New York University, USA 
   c) Beruflicher Werdegang 
 
      - 1981 Eintragung als Rechtsanwalt in 
        Österreich 
      - 2011 - 2013 Mitglied des ICC 
        International Court of Arbitration, 
        Paris, Frankreich 
      - 1993 - 2014 Vorsitzender des 
        Aufsichtsrats der Management Services 
        Aktiengesellschaft, Salzburg, 
        Österreich 
      - 1982 - 2018 Partner in der 
        Rechtsanwaltskanzlei Heller Löber Bahn 
        & Partner, ab 2000 Freshfields 
        Bruckhaus Deringer LLP, Wien, 
        Österreich 
      - seit 2000 Vorsitzender des 
        Stiftungsvorstands der IKBE 
        Privatstiftung, Wels, Österreich 
      - seit 2006 Vorsitzender des 
        Stiftungsvorstands der Familie Porsche 
        Privatstiftung, Salzburg 
      - seit 2006 Vorsitzender des 
        Stiftungsvorstands der Louise 
        Privatstiftung, Salzburg, 
        Österreich 
      - seit 2013 Stiftungsvorstand der Dr. 
        Wolfgang Porsche Privatstiftung Mensch 
        Natur Technik, Salzburg, 
        Österreich 
      - seit 2014 Stiftungsvorstand der 
        Ferdinand Porsche 
        Familien-Privatstiftung, Salzburg, 
        Österreich 
      - seit 2017 Präsident des Vienna 
        International Arbitral Center (VIAC), 
        Wien, Österreich 
   d) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
      inländischen Aufsichtsräten 
 
      Es bestehen keine Mitgliedschaften in 
      gesetzlich zu bildenden inländischen 
      Aufsichtsräten. 
   e) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen 
 
      Es bestehen keine Mitgliedschaften in 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen. 
   f) Angaben zu persönlichen und 
      geschäftlichen Beziehungen zum 
      Unternehmen, den Organen der Gesellschaft 
      und einem wesentlich an der Gesellschaft 
      beteiligten Aktionär 
 
      - Erbringung anwaltlicher 
        Dienstleistungen an direkt und 
        indirekt an der Gesellschaft 
        beteiligten Personen. 
      - Gesamtvertretungsbefugtes Mitglied des 
        Stiftungsvorstands der Ferdinand 
        Porsche Familien-Privatstiftung, einer 
        an der Familie Porsche Beteiligung 
        GmbH mittelbar beteiligten 
        Privatstiftung. 
   g) Wesentliche Tätigkeiten neben dem 
      Aufsichtsratsmandat 
 
      Wesentliche Tätigkeiten neben dem 
      Aufsichtsratsmandat ergeben sich aus den 
      Angaben unter lit. c) und f). 
 
   _II. Herr Prof. Siegfried Wolf_ 
 
   a) Persönliche Daten 
 
      - Geburtsdatum: 31. Oktober 1957 
      - Geburtsort: Feldbach, Österreich 
   b) Ausbildung/Akademischer Werdegang 
 
      - 1974 - 1981 Ausbildung zum 
        Werkzeugmachermeister, Philips, Wien, 
        Österreich 
      - 1981 - 1985 Berufsbegleitendes Studium 
        Maschinenbau und Betriebstechnik, 
        Höhere Technische Lehranstalt, 
        Österreich 
   c) Beruflicher Werdegang 
 
      - 1981 - 1983 Leitung Feinmessraum und 
        stellvertretende Leitung 
        Qualitätskontrolle, Vereinigte 
        Metallwerke Wien, Wien, 
        Österreich 
      - 1983 - 1995 Bereichsleiter 
        Qualitätswesen Werksdirektor und 
        Gesamtprokurist, Hirtenberger AG, 
        Hirtenberg, Österreich 
      - 1995 - 1999 President, Magna Europe 
        AG, Oberwaltersdorf, Österreich 
      - 1999 - 2001 President, Magna Europe AG 
        und Vice Chairman, Magna International 
        Inc., Toronto, Kanada 
      - 2001 - 2002 President & CEO, Magna 
        Steyr AG, Graz, Österreich 
      - 2002 - 2005 Executive Vice Chairman, 
        Magna International Inc., Toronto, 
        Kanada 
      - 2005 - 2010 Chief Executive Officer, 
        Magna International Inc., Toronto, 
        Kanada 
      - seit 2010 Verwaltungsratsvorsitzender, 
        Russian Machines LLC, Moskau, Russland 
   d) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
      inländischen Aufsichtsräten 
 
      - Schaeffler AG, Herzogenaurach 
      - Continental AG, Hannover 
   e) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen 
 
      - Banque Eric Sturdza SA, Genf, Schweiz 
      - Russian Machines LLC, Moskau, Russland 
        (Vorsitz) 
      - OJSC GAZ-Gruppe, Nizhnv Novgorod, 
        Russland (Vorsitz) 
      - UC Rusal Plc., Limassol, Zypern 
      - MIBA AG, Laakirchen, Österreich 
      - Mitterbauer Beteiligung AG, 
        Laakirchen, Österreich 
      - Sberbank Europe AG, Wien, 
        Österreich (Vorsitz) 
   f) Angaben zu persönlichen und 
      geschäftlichen Beziehungen zum 
      Unternehmen, den Organen der Gesellschaft 
      und einem wesentlich an der Gesellschaft 
      beteiligten Aktionär 
 
      Es bestehen keine persönlichen und/oder 
      geschäftlichen Beziehungen zum 
      Unternehmen, den Organen und/oder einem 
      wesentlich an der Gesellschaft 
      beteiligten Aktionär. 
   g) Wesentliche Tätigkeiten neben dem 
      Aufsichtsratsmandat 
 
      Wesentliche Tätigkeiten neben dem 
      Aufsichtsratsmandat ergeben sich aus den 
      Angaben unter lit. c), d) und e). 
 
   _III. Herr Mag. Josef Michael Ahorner_ 
 
   a) Persönliche Daten 
 
      - Geburtsdatum: 26. März 1960 
      - Geburtsort: Wien, Österreich 
   b) Ausbildung/Akademischer Werdegang 
 
      - 1978 Matura an der Amerikanischen 
        Internationalen Schule, Wien, 
        Österreich 
      - 1979 Abschluss des 
        Abiturientenlehrgangs an der 
        Handelsakademie I, Wien, 
        Österreich 
      - 1993 Abschluss des Studiums der 
        Rechtswissenschaften mit dem 
        akademischen Grad Mag. jur. an der 
        Universität Graz, Österreich 
   c) Beruflicher Werdegang 
 
      - 1996 - 2008 Mitglied des 
        Gesellschafterausschusses der Porsche 
        Piëch Holding GmbH, Österreich 
      - seit 1986 Geschäftsführer der Ahorner 
        Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, 
        Wien, Österreich 
      - seit 2000 Gründer und 
        Aufsichtsratsvorsitzender der Emarsys 
        eMarketing Systems AG, Wien, 
        Österreich 
      - seit 2000 Geschäftsführer der Ahorner 
        GmbH, Wien, Österreich 
      - seit 2006 Geschäftsführer der 
        Ferdinand Porsche GmbH Stifter 
        Gesellschaft, Salzburg, 
        Österreich, sowie der Louise GmbH 
        Stifter Gesellschaft, Salzburg, 
        Österreich 
      - seit 2006 Geschäftsführer der Louise 
        Founding Limited, London, 
        Großbritannien 
      - seit 2006 Stiftungsvorstand der Ferry 
        Privatstiftung, Salzburg, 
        Österreich 
      - seit 2012 Geschäftsführer der Ahorner 
        Holding GmbH, Wien, Österreich 
      - seit 2014 Geschäftsführer der ZH 1470 
        GmbH, Wien, Österreich 
   d) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
      inländischen Aufsichtsräten 
 
      - AUDI AG, Ingolstadt 
   e) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen 
 
      - Emarsys eMarketing Systems AG, Wien, 
        Österreich (Vorsitz) 
      - Automobili Lamborghini S.p.A., Italien 
   f) Angaben zu persönlichen und geschäftlichen 
      Beziehungen zum Unternehmen, den Organen 
      der Gesellschaft und einem wesentlich an 
      der Gesellschaft beteiligten Aktionär 
 
      - Herr Mag. Josef Ahorner ist gemeinsam 
        mit anderen Familiengesellschaftern 
        und den von ihnen mittelbar und 
        unmittelbar gehaltenen 
        Beteiligungsgesellschaften 
        Gesellschafter der Porsche Automobil 
        Holding SE und zwar auf Basis eines 
        zwischen den unmittelbaren 
        Familienstammaktionären der Porsche 
        Automobil Holding SE abgeschlossenen 
        Konsortialvertrags. 
      - Herr Mag. Josef Ahorner ist 

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March 29, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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