DJ DGAP-HV: Porsche Automobil Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 in Porsche-Arena, Mercedesstraße 69, 70372 Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Porsche Automobil Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Porsche Automobil Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 in Porsche-Arena, Mercedesstraße 69, 70372 Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-03-29 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Porsche Automobil Holding SE Stuttgart ISIN DE000PAH0004 / WKN PAH000 ISIN DE000PAH0038 / WKN PAH003 Einladung zur Hauptversammlung *Sehr geehrte Aktionärinnen,* *sehr geehrte Aktionäre!* Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft findet am Dienstag, 15. Mai 2018, 10.00 Uhr, in der Porsche-Arena, Mercedesstraße 69, 70372 Stuttgart, statt. Wir erlauben uns, Sie hierzu herzlich einzuladen. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des für die Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 (1. Januar bis 31. Dezember 2017)* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Satz 1 AktG1 festgestellt. Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen. _______ 1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die Gesellschaft gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung) Anwendung. 2. *Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 von EUR 538.081.250,00 wie folgt zu verwenden: Verteilung an die Aktionäre: Ausschüttung einer EUR Dividende von EUR 1,754 268.581.250,00 je Stammaktie, bei 153.125.000 Stammaktien sind das Ausschüttung einer EUR Dividende von EUR 1,760 269.500.000,00 je Vorzugsaktie, bei 153.125.000 Vorzugsaktien sind das Bilanzgewinn EUR 538.081.250,00 Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 18. Mai 2018, fällig. 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, über die Entlastung eines jeden einzelnen Mitglieds gesondert abstimmen zu lassen (Einzelentlastung). 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, über die Entlastung eines jeden einzelnen Mitglieds gesondert abstimmen zu lassen (Einzelentlastung). 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2018* Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, a) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie b) zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzern-Zwischenabschlusses und des Konzern-Zwischenlageberichts als Teile des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2018 zu wählen. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 6. *Änderung des § 9 Abs. 1 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) der Satzung* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aktuell aus sechs Mitgliedern. Um den gestiegenen Anforderungen insbesondere an den zeitlichen Einsatz im Aufsichtsrat sowie vielfältigen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Aufsichtsratsmitglieder in angemessener Form Rechnung zu tragen und im Interesse der Gesellschaft auch für die Zukunft sicherzustellen, soll die Anzahl der Mitglieder im Aufsichtsrat auf zukünftig zehn Mitglieder der Anteilseigner erhöht werden. Sowohl weitere Mitglieder der vierten Generation der Anteilseigner-Familien als auch weitere externe Sachverständige sollen den Aufsichtsrat verstärken. § 9 Abs. 1 der Satzung, der in der aktuellen Satzungsfassung wie folgt lautet: 'Der Aufsichtsrat setzt sich aus sechs von der Hauptversammlung zu bestellenden Mitgliedern (Anteilseignervertreter) zusammen.' soll entsprechend geändert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 9 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Der Aufsichtsrat setzt sich aus zehn von der Hauptversammlung zu bestellenden Mitgliedern (Anteilseignervertreter) zusammen.' 7. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit nach Maßgabe von Art. 40 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung), § 17 SEAG, § 21 Abs. 3 SEBG, der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Porsche Automobil Holding SE vom 22. Juni 2007 in Verbindung mit der hierzu unter dem 1. Februar 2017 geschlossenen Änderungsvereinbarung und § 9 Abs. 1 der Satzung in der Fassung vom 6. Juni 2017 aus sechs von der Hauptversammlung zu bestellenden Mitgliedern (Anteilseignervertreter) zusammen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 13. März 2018 wurde Herr Dr. Günther Horvath mit Wirkung zum 20. März 2018 als Nachfolger von Herrn Hon.-Prof. Dr. Ferdinand K. Piëch, der sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 8. Dezember 2017 niedergelegt hatte, gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die gerichtliche Bestellung gilt gemäß § 104 Abs. 6 AktG bis zu einer Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung. Eine solche Wahl von Herrn Dr. Günther Horvath soll nunmehr durch die Hauptversammlung erfolgen. Herr Hans-Peter Porsche wird sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2018 niederlegen. Als sein Nachfolger soll Prof. Siegfried Wolf zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt werden. Mit Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Satzungsänderung wird sich der Aufsichtsrat nicht mehr aus sechs, sondern aus zehn von der Hauptversammlung zu bestellenden Mitgliedern zusammensetzen. Zusätzlich zu der Wahl von Herrn Dr. Günther Horvath und Herrn Prof. Siegfried Wolf sind deshalb vier weitere Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt deshalb - gestützt auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses - vor, - Herrn Dr. Günther Horvath, Wien, Österreich, Rechtsanwalt, Dr. Günther J. Horvath Rechtsanwalt GmbH, Wien, Österreich, - Herrn Prof. Siegfried Wolf, Weikersdorf, Österreich, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Russian Machines LLC, Moskau, Russland; jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen und - Herrn Mag. Josef Michael Ahorner, Wien, Österreich, Geschäftsführer, Ahorner GmbH, Wien, Österreich; - Frau Marianne Heiß, Wien, Österreich, Chief Financial Officer, BBDO Group Germany GmbH, Düsseldorf; - Herrn Dr. Stefan Piëch, Wien, Österreich, Alleinvorstand, Your Family Entertainment AG, München; - Herrn Peter Daniell Porsche, Salzburg, Österreich, Geschäftsführer, PDP Management Services GmbH, Salzburg, Österreich jeweils mit Wirkung ab Eintragung der zu Tagesordnungspunkt 6 zu beschließenden Satzungsänderung im Handelsregister zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt jeweils gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 29, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Es ist beabsichtigt, im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat beschließen zu lassen. Der Aufsichtsrat hat sich bei allen zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 Deutscher Corporate Governance Kodex ('DCGK') vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Die Wahlvorschläge berücksichtigen zudem die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK beschlossenen Ziele und streben gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. *Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG und Ziffer 5.4.1 DCGK* Nachfolgend sind die Lebensläufe der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten abgedruckt. Diese enthalten zugleich die Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen) sowie die Angaben nach Ziffer 5.4.1 DCGK. _I. Herr Dr. Günther Horvath_ a) Persönliche Daten - Geburtsdatum: 28. Juli 1952 - Geburtsort: Salzburg, Österreich b) Ausbildung/Akademischer Werdegang - 1970 - 1976 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz, Österreich - 1976 - 1977 Masterstudium der Vergleichenden Rechtswissenschaften an der New York University, USA c) Beruflicher Werdegang - 1981 Eintragung als Rechtsanwalt in Österreich - 2011 - 2013 Mitglied des ICC International Court of Arbitration, Paris, Frankreich - 1993 - 2014 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Management Services Aktiengesellschaft, Salzburg, Österreich - 1982 - 2018 Partner in der Rechtsanwaltskanzlei Heller Löber Bahn & Partner, ab 2000 Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Wien, Österreich - seit 2000 Vorsitzender des Stiftungsvorstands der IKBE Privatstiftung, Wels, Österreich - seit 2006 Vorsitzender des Stiftungsvorstands der Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg - seit 2006 Vorsitzender des Stiftungsvorstands der Louise Privatstiftung, Salzburg, Österreich - seit 2013 Stiftungsvorstand der Dr. Wolfgang Porsche Privatstiftung Mensch Natur Technik, Salzburg, Österreich - seit 2014 Stiftungsvorstand der Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Salzburg, Österreich - seit 2017 Präsident des Vienna International Arbitral Center (VIAC), Wien, Österreich d) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten Es bestehen keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten. e) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Es bestehen keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. f) Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär - Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen an direkt und indirekt an der Gesellschaft beteiligten Personen. - Gesamtvertretungsbefugtes Mitglied des Stiftungsvorstands der Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, einer an der Familie Porsche Beteiligung GmbH mittelbar beteiligten Privatstiftung. g) Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergeben sich aus den Angaben unter lit. c) und f). _II. Herr Prof. Siegfried Wolf_ a) Persönliche Daten - Geburtsdatum: 31. Oktober 1957 - Geburtsort: Feldbach, Österreich b) Ausbildung/Akademischer Werdegang - 1974 - 1981 Ausbildung zum Werkzeugmachermeister, Philips, Wien, Österreich - 1981 - 1985 Berufsbegleitendes Studium Maschinenbau und Betriebstechnik, Höhere Technische Lehranstalt, Österreich c) Beruflicher Werdegang - 1981 - 1983 Leitung Feinmessraum und stellvertretende Leitung Qualitätskontrolle, Vereinigte Metallwerke Wien, Wien, Österreich - 1983 - 1995 Bereichsleiter Qualitätswesen Werksdirektor und Gesamtprokurist, Hirtenberger AG, Hirtenberg, Österreich - 1995 - 1999 President, Magna Europe AG, Oberwaltersdorf, Österreich - 1999 - 2001 President, Magna Europe AG und Vice Chairman, Magna International Inc., Toronto, Kanada - 2001 - 2002 President & CEO, Magna Steyr AG, Graz, Österreich - 2002 - 2005 Executive Vice Chairman, Magna International Inc., Toronto, Kanada - 2005 - 2010 Chief Executive Officer, Magna International Inc., Toronto, Kanada - seit 2010 Verwaltungsratsvorsitzender, Russian Machines LLC, Moskau, Russland d) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten - Schaeffler AG, Herzogenaurach - Continental AG, Hannover e) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen - Banque Eric Sturdza SA, Genf, Schweiz - Russian Machines LLC, Moskau, Russland (Vorsitz) - OJSC GAZ-Gruppe, Nizhnv Novgorod, Russland (Vorsitz) - UC Rusal Plc., Limassol, Zypern - MIBA AG, Laakirchen, Österreich - Mitterbauer Beteiligung AG, Laakirchen, Österreich - Sberbank Europe AG, Wien, Österreich (Vorsitz) f) Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär Es bestehen keine persönlichen und/oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen und/oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. g) Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergeben sich aus den Angaben unter lit. c), d) und e). _III. Herr Mag. Josef Michael Ahorner_ a) Persönliche Daten - Geburtsdatum: 26. März 1960 - Geburtsort: Wien, Österreich b) Ausbildung/Akademischer Werdegang - 1978 Matura an der Amerikanischen Internationalen Schule, Wien, Österreich - 1979 Abschluss des Abiturientenlehrgangs an der Handelsakademie I, Wien, Österreich - 1993 Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften mit dem akademischen Grad Mag. jur. an der Universität Graz, Österreich c) Beruflicher Werdegang - 1996 - 2008 Mitglied des Gesellschafterausschusses der Porsche Piëch Holding GmbH, Österreich - seit 1986 Geschäftsführer der Ahorner Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Wien, Österreich - seit 2000 Gründer und Aufsichtsratsvorsitzender der Emarsys eMarketing Systems AG, Wien, Österreich - seit 2000 Geschäftsführer der Ahorner GmbH, Wien, Österreich - seit 2006 Geschäftsführer der Ferdinand Porsche GmbH Stifter Gesellschaft, Salzburg, Österreich, sowie der Louise GmbH Stifter Gesellschaft, Salzburg, Österreich - seit 2006 Geschäftsführer der Louise Founding Limited, London, Großbritannien - seit 2006 Stiftungsvorstand der Ferry Privatstiftung, Salzburg, Österreich - seit 2012 Geschäftsführer der Ahorner Holding GmbH, Wien, Österreich - seit 2014 Geschäftsführer der ZH 1470 GmbH, Wien, Österreich d) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten - AUDI AG, Ingolstadt e) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen - Emarsys eMarketing Systems AG, Wien, Österreich (Vorsitz) - Automobili Lamborghini S.p.A., Italien f) Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär - Herr Mag. Josef Ahorner ist gemeinsam mit anderen Familiengesellschaftern und den von ihnen mittelbar und unmittelbar gehaltenen Beteiligungsgesellschaften Gesellschafter der Porsche Automobil Holding SE und zwar auf Basis eines zwischen den unmittelbaren Familienstammaktionären der Porsche Automobil Holding SE abgeschlossenen Konsortialvertrags. - Herr Mag. Josef Ahorner ist
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 29, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)