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DGAP-HV: 1st RED AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.03.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: 1st RED AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
1st RED AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.03.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-02-16 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
1st RED AG Hamburg - ISIN: DE0006055007 (WKN 605 500) - 
- ISIN: DE000A0LD3W5 (WKN A0LD3W) - Einladung zur 
Hauptversammlung 
 
Hiermit laden wir die Aktionäre der *1st RED AG* zu der 
am Mittwoch, dem 28. März 2018, 10.00 Uhr, im Hotel 
Holiday Inn Hamburg, Raum Alster, Billwerder Neuer 
Deich 14, 20539 Hamburg, stattfindenden 
Hauptversammlung mit folgender Tagesordnung ein. 
 
I. *TAGESORDNUNG* 
TOP Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1:  und des gebilligten Lageberichts der 
    Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016, des 
    gebilligten Konzernabschlusses und des 
    Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016 
    mit dem Bericht des Aufsichtsrats, dem 
    erläuternden Bericht des Vorstands zu den 
    Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 
    HGB sowie Ausblick auf das laufende 
    Geschäftsjahr. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
2:  Vorstands für das Geschäftsjahr 2016:* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im 
    Geschäftsjahr 2016 amtierenden Vorstand 
    Entlastung zu erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
3:  Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016:* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Wahl des 
4:  Abschlussprüfers und des 
    Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2017:* 
 
    Die GHP Großmann, Holst und Partner mbB 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
    steht als Abschlussprüfer und 
    Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
    2017 nicht mehr zur Verfügung. Vor diesem 
    Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat vor, die 
    GHP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
    Hamburg, zum Abschlussprüfer und 
    Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
    2017 zu wählen. 
TOP *Beschlussfassung über die Wahl des 
5:  Abschlussprüfers und des 
    Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2018:* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die GHP GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
    Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
    das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
TOP *Beschlussfassung über die Übertragung 
6:  der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den 
    Hauptaktionär Garbe Holding GmbH & Co. KG mit 
    Sitz in Hamburg gegen Gewährung einer 
    angemessenen Barabfindung (Ausschluss von 
    Minderheitsaktionären/Squeeze-out)* 
 
    Gem. § 327 a AktG kann die Hauptversammlung 
    einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines 
    Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe 
    von mindestens 95% des Grundkapitals gehören 
    (Hauptaktionär), die Übertragung der 
    Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft 
    (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär 
    gegen Gewährung einer angemessenen 
    Barabfindung beschließen. 
 
    Die Garbe Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in 
    Hamburg ist als Hauptaktionär gem. § 327 a 
    Abs. 1 S. 1 AktG mit 98,17 % am Grundkapital 
    der Gesellschaft beteiligt. 
 
    Die Garbe Holding GmbH & Co. KG hat mit 
    Schreiben vom 21. Juli 2017 bzw. mit 
    Ergänzungsschreiben vom 21. Dezember 2017 
    gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft 
    verlangt, alle Maßnahmen durchzuführen, 
    damit die Hauptversammlung der Gesellschaft 
    die Übertragung der Aktien der 
    Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf sie 
    als Hauptaktionär gegen Gewährung einer 
    angemessenen Barabfindung gem. §§ 327 a ff. 
    AktG beschließt. 
 
    Die Minderheitsaktionäre erhalten eine 
    angemessene Barabfindung iHv 0,56 EUR je 
    Aktie. Die Cordes + Partner GmbH WPG wurde auf 
    Antrag der Garbe Holding GmbH & Co. KG vom 
    Landgericht Hamburg ausgewählt und durch 
    Beschluss vom 28. September 2017 als 
    sachverständiger Prüfer bestellt; sie hat in 
    dieser Eigenschaft die Angemessenheit der 
    Barabfindung geprüft und die Angemessenheit 
    der Barabfindung bestätigt. 
 
    Die Garbe Holding GmbH & Co. KG hat dem 
    Vorstand der Gesellschaft am 14. Februar 2018 
    eine Erklärung der Bethmann Bank AG 
    übermittelt, durch die diese in Form einer 
    Bankgarantie die Gewährleistung für die 
    Erfüllung der Verpflichtung der Garbe Holding 
    GmbH & Co. KG übernimmt, den 
    Minderheitsaktionären nach Eintragung des 
    Übertragungsbeschlusses unverzüglich die 
    festgelegte Barabfindung für die 
    übergegangenen Aktien zu zahlen. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor 
    folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    'Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der 
    übrigen Aktionäre der 1st RED AG 
    (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem 
    Verfahren zum Ausschluss von 
    Minderheitsaktionären gemäß §§ 327a ff. 
    AktG auf die Garbe Holding GmbH & Co. KG mit 
    Sitz in Hamburg als Hauptaktionär der 1st RED 
    AG übertragen. Die Übertragung erfolgt 
    gegen Gewährung einer Barabfindung durch die 
    Garbe Holding GmbH & Co. KG. Die Barabfindung 
    beträgt 0,56 EUR je auf den Inhaber lautende 
    Stückaktie der 1st RED AG.' 
 
    Von der Einberufung der Hauptversammlung an 
    liegen in den Geschäftsräumen der 1st RED AG, 
    Caffamachereihe 8, 20355 Hamburg, folgende 
    Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus: 
 
    - Jahresabschlüsse und Lageberichte der 
      Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2014, 
      2015, 2016; 
    - Entwurf des Übertragungsbeschlusses; 
    - schriftlicher Bericht der Garbe Holding 
      GmbH & Co. KG gem. § 327 c Abs. 2 S. 1 
      AktG in ihrer Eigenschaft als 
      Hauptaktionär über die Voraussetzungen der 
      Übertragung und die Angemessenheit 
      der Barabfindung einschließlich 
      Anlagen; 
    - Prüfungsbericht der 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Cordes + 
      Partner GmbH WPG, geschäftsansässig 
      Hermannstraße 46, 20095 Hamburg, als 
      gerichtlich bestellter sachverständiger 
      Prüfer gem. § 327 c Abs. 2 S. 2 AktG 
      betreffend die Angemessenheit der 
      Barabfindung. 
 
    Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der 
    Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre 
    ausliegen und können zudem auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
    www.1st-red.com abgerufen werden. Jeder 
    Aktionär der Gesellschaft erhält auf Verlangen 
    unverzüglich und kostenlos eine Abschrift 
    dieser Unterlagen zugesandt. 
II. *GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM 
    ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER 
    HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der 
Einladung zur Hauptversammlung eingeteilt in 20.000.000 
Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. 
Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Die 
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
 
III. *TEILNAHMEBEDINGUNGEN* 
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der 
Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts nachweisen. 
 
Der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts muss 
sich auf den 7. März 2018, 00.00 Uhr (MEZ) (der 
'Nachweisstichtag'), beziehen. Als Nachweis reicht ein 
in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis 
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
aus. 
 
Die Anmeldung muss zusammen mit dem Nachweis spätestens 
bis 21. März 2018, 24.00 Uhr (MEZ), bei der nachstehend 
genannten Anmeldestelle in Textform in deutscher oder 
englischer Sprache eingehen. 
 
 _Anmeldestelle:_ 
 *1st RED AG, c/o Bankhaus Gebr. Martin AG* 
 *Schlossplatz 7, 73033 Göppingen, Fax: 07161 / 
 969 317* 
 *E-Mail: bgross@martinbank.de* 
 
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei 
der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden 
Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und 
die Übersendung des Nachweises des 
maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen 
Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. 
 
2. *Bedeutung des Nachweisstichtages* 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für 
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 

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February 16, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)

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