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DGAP-News: 1st RED AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 1st RED AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.03.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-02-16 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 1st RED AG Hamburg - ISIN: DE0006055007 (WKN 605 500) - - ISIN: DE000A0LD3W5 (WKN A0LD3W) - Einladung zur Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre der *1st RED AG* zu der am Mittwoch, dem 28. März 2018, 10.00 Uhr, im Hotel Holiday Inn Hamburg, Raum Alster, Billwerder Neuer Deich 14, 20539 Hamburg, stattfindenden Hauptversammlung mit folgender Tagesordnung ein. I. *TAGESORDNUNG* TOP Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 1: und des gebilligten Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats, dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB sowie Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr. TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 2: Vorstands für das Geschäftsjahr 2016:* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen. TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 3: Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016:* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. TOP *Beschlussfassung über die Wahl des 4: Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017:* Die GHP Großmann, Holst und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, steht als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 nicht mehr zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat vor, die GHP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. TOP *Beschlussfassung über die Wahl des 5: Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018:* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die GHP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. TOP *Beschlussfassung über die Übertragung 6: der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär Garbe Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Ausschluss von Minderheitsaktionären/Squeeze-out)* Gem. § 327 a AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95% des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Die Garbe Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg ist als Hauptaktionär gem. § 327 a Abs. 1 S. 1 AktG mit 98,17 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Die Garbe Holding GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 21. Juli 2017 bzw. mit Ergänzungsschreiben vom 21. Dezember 2017 gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft verlangt, alle Maßnahmen durchzuführen, damit die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf sie als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gem. §§ 327 a ff. AktG beschließt. Die Minderheitsaktionäre erhalten eine angemessene Barabfindung iHv 0,56 EUR je Aktie. Die Cordes + Partner GmbH WPG wurde auf Antrag der Garbe Holding GmbH & Co. KG vom Landgericht Hamburg ausgewählt und durch Beschluss vom 28. September 2017 als sachverständiger Prüfer bestellt; sie hat in dieser Eigenschaft die Angemessenheit der Barabfindung geprüft und die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt. Die Garbe Holding GmbH & Co. KG hat dem Vorstand der Gesellschaft am 14. Februar 2018 eine Erklärung der Bethmann Bank AG übermittelt, durch die diese in Form einer Bankgarantie die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Garbe Holding GmbH & Co. KG übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor folgenden Beschluss zu fassen: 'Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der 1st RED AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gemäß §§ 327a ff. AktG auf die Garbe Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg als Hauptaktionär der 1st RED AG übertragen. Die Übertragung erfolgt gegen Gewährung einer Barabfindung durch die Garbe Holding GmbH & Co. KG. Die Barabfindung beträgt 0,56 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie der 1st RED AG.' Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der 1st RED AG, Caffamachereihe 8, 20355 Hamburg, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus: - Jahresabschlüsse und Lageberichte der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2014, 2015, 2016; - Entwurf des Übertragungsbeschlusses; - schriftlicher Bericht der Garbe Holding GmbH & Co. KG gem. § 327 c Abs. 2 S. 1 AktG in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionär über die Voraussetzungen der Übertragung und die Angemessenheit der Barabfindung einschließlich Anlagen; - Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Cordes + Partner GmbH WPG, geschäftsansässig Hermannstraße 46, 20095 Hamburg, als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer gem. § 327 c Abs. 2 S. 2 AktG betreffend die Angemessenheit der Barabfindung. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausliegen und können zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.1st-red.com abgerufen werden. Jeder Aktionär der Gesellschaft erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. II. *GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG* Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung eingeteilt in 20.000.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. III. *TEILNAHMEBEDINGUNGEN* 1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts muss sich auf den 7. März 2018, 00.00 Uhr (MEZ) (der 'Nachweisstichtag'), beziehen. Als Nachweis reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Die Anmeldung muss zusammen mit dem Nachweis spätestens bis 21. März 2018, 24.00 Uhr (MEZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache eingehen. _Anmeldestelle:_ *1st RED AG, c/o Bankhaus Gebr. Martin AG* *Schlossplatz 7, 73033 Göppingen, Fax: 07161 / 969 317* *E-Mail: bgross@martinbank.de* Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. 2. *Bedeutung des Nachweisstichtages* Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als
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February 16, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)