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DGAP-HV: ISRA VISION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.03.2018 in Darmstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: ISRA VISION AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ISRA VISION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.03.2018 in Darmstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-02-19 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
ISRA VISION AG Darmstadt - Wertpapier-Kenn-Nummer 548 810 - 
- International Securities Identification Number DE0005488100 
- 
 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit herzlich zu 
der am 
 
Mittwoch, dem 28. März 2018, um 10.30 Uhr (Mitteleuropäische 
Sommerzeit - MESZ) 
 
im darmstadtium - Wissenschafts- und Kongresszentrum, 
Schlossgraben 1, 64283 Darmstadt stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
eingeladen. 
 
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf ein in 
der Hauptversammlung gestelltes Verlangen vom Vorstand 
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, 
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen 
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
Unternehmen, der Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, zu geben, soweit 
sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist und kein 
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 
§ 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG, 
insbesondere Angaben zu weiteren, über die Einhaltung 
maßgeblicher Fristen hinausgehenden Voraussetzungen, 
finden sich unter der Internetadresse 
 
www.isravision.com 
 
*Hauptversammlungsunterlagen, Internetseite mit den 
Informationen nach § 124a AktG* 
 
Der Inhalt der Einberufung, eine Erläuterung, warum zu 
Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst werden soll, die 
der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, die 
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung, Formulare, die für die Erteilung einer 
Stimmrechtsvollmacht verwendet werden können, sowie etwaige 
Tagesordnungsergänzungsverlangen im Sinne des § 122 Abs. 2 
AktG sind über die Internetadresse 
 
www.isravision.com 
 
zugänglich. 
 
Insbesondere sind die folgenden Unterlagen über die 
vorgenannte Internetadresse zugänglich: 
 
- zu Tagesordnungspunkt 1: der festgestellte 
  Jahresabschluss zum 30. September 2017 und der 
  Lagebericht sowie der Bericht des 
  Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017, 
  der gebilligte Konzernabschluss zum 30. 
  September 2017 (IFRS) und der 
  Konzernlagebericht sowie der erläuternde 
  Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
  289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 des 
  Handelsgesetzbuchs; 
- zu Tagesordnungspunkt 2: der dem Aufsichtsrat 
  vorgelegte Gewinnverwendungsvorschlag des 
  Vorstands; 
- zu Tagesordnungspunkt 8: Bericht des Vorstands 
  nach § 186 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 203 Abs. 2 
  Satz 2 AktG über den Ausschluss des 
  Bezugsrechts im Rahmen des genehmigten 
  Kapitals gemäß Punkt 8 lit. b) der 
  Tagesordnung; 
- zu Tagesordnungspunkt 9: Bericht des Vorstands 
  gemäß §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 4 
  Satz 2 AktG zu Punkt 9 der Tagesordnung; 
- zu Tagesordnungspunkt 10: Bericht des 
  Vorstands nach § 186 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 71 
  Abs. 1 Nr. 8 AktG über den Ausschluss des 
  Bezugsrechts bei Veräußerung eigener 
  Aktien gemäß Punkt 10 der Tagesordnung. 
 
Diese Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur 
Einsichtnahme aus. 
 
*Weitere Angaben und Hinweise* 
 
Gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG teilen wir mit: 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die 
ISRA VISION AG insgesamt 4.381.240 Stückaktien ausgegeben, 
die mit jeweils einem Stimmrecht versehen sind. Die 
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung, ihre Tagesordnung und 
die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat sind im 
Bundesanzeiger vom 19. Februar 2018 bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet worden, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information 
in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie sind 
außerdem kostenfrei bei der Zahlstelle, der Landesbank 
Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart, 
erhältlich. 
 
Darmstadt, im Februar 2018 
 
*ISRA VISION AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-02-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: ISRA VISION AG 
             Industriestraße 14 
             64297 Darmstadt 
             Deutschland 
E-Mail:      investor@isravision.com 
Internet:    http://www.isravision.com/ 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
655523 2018-02-19 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

February 19, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)

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© 2018 Dow Jones News
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