FAIRFAX (dpa-AFX) - Volkswagen
VW hatte eine "Abkühlungsperiode" gefordert, weil die Klägerseite das Unternehmen öffentlich mit "Hitler, dem Holocaust und anderem Horror" in Verbindung gebracht habe. Klägeranwalt Michael Melkersen soll in einer Netflix-Dokumentation Assoziationen zwischen Experimenten mit Dieselabgasen im Auftrag von VW und der Vergasung von Juden im Zweiten Weltkrieg geweckt haben. Die VW-Anwälte sahen darin einen unlauteren Versuch, die Jury gegen den Konzern aufzubringen. Deshalb hatten sie gefordert, mehrere Prozesse zu verschieben.
In dem ersten Rechtsstreit fordert ein Diesel-Besitzer 725 000 Dollar von Volkswagens US-Tochter, weil ihm ein Jetta mit manipulierter Abgastechnik verkauft worden sei. "Wir werden beim Prozess beweisen, dass der Kläger keine Schäden erlitten hat und seine Forderungen nach Entschädigung extravagant und unberechtigt sind", teilte VW nach der Gerichtsanhörung mit. Trotz der Milliarden-Vergleiche streitet das Unternehmen immer noch mit vielen US-Kunden, die aus der Sammelklage ausscherten und auf eigene Faust Entschädigung erstreiten wollen./hbr/DP/he
ISIN DE0007664039
AXC0267 2018-02-20/22:38