BERLIN (Dow Jones)--Der Deutsche Städtetag rechnet nach der Diesel-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am Donnerstag nicht mit kurzfristigen Fahrverboten für Selbstzünder in Städten. "Falls die Richter Fahrverbote für zulässig erklären, sind die Länder gefragt, ob und wie sie die Luftreinhaltepläne anpassen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Städtetages, Helmut Dedy, der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Der Richterspruch werde in jedem Fall Signalwirkung für die weitere Debatte um saubere Luft haben. "Mit dem Urteil werden aber keine Sperrungen in Städten angeordnet werden", stellte Dedy klar. Diese Rolle habe das Bundesverwaltungsgericht nicht.
Die höchsten deutschen Verwaltungsrichter müssen am Donnerstag konkret über die Luftbelastung mit giftigen Stickoxiden in Stuttgart und Düsseldorf verhandeln. Sie könnten die Landesregierungen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zwingen, in die Luftreinhaltepläne beider Städte Fahrverbote hineinzuschrieben. Das wiederum wird nicht von einem auf den anderen Tag zu machen sein.
Wenn es zu Fahrverboten komme, müssten auch Ausnahmereglungen, zum Beispiel für Rettungsdienste, Handwerker und Lieferverkehr geregelt werden, betonte Dedy. In 20 Städten werden hierzulande die Grenzwerte für Stickoxide so deutlich überschritten, dass Fahrverbote notwendig sein könnten, um die Luft zu verbessern.
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February 21, 2018 11:51 ET (16:51 GMT)
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