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DGAP-HV: Sartorius Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.04.2018 in Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 Göttingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Sartorius Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Sartorius Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 05.04.2018 in Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 
Göttingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-02-22 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Sartorius Aktiengesellschaft Göttingen ISIN 
DE0007165607 und ISIN DE0007165631 Einladung zur 
Ordentlichen Hauptversammlung 2018 
 
Wir laden die Aktionäre der Sartorius 
Aktiengesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung 
2018 ein: Donnerstag, 5. April 2018, 10.00 Uhr (MESZ), 
Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 Göttingen 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Sartorius Aktiengesellschaft und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Sartorius 
   Aktiengesellschaft und den Konzern jeweils 
   mit dem darin eingeschlossenen erläuternden 
   Bericht des Vorstands zu den Angaben 
   gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
   sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 
 
   Die genannten Unterlagen sind im Internet 
   veröffentlicht unter der Adresse: 
 
   *www.sartorius.de/hauptversammlung* 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der Sartorius 
   Aktiengesellschaft* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 141.864.793,40 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   Zahlung einer Dividende   = EUR 
   von je EUR 0,50 pro       17.106.112,00 
   dividendenberechtigter 
   Stammstückaktie 
   Zahlung einer Dividende   = EUR 
   von je EUR 0,51 pro       17.429.794,68 
   dividendenberechtigter 
   Vorzugsstückaktie 
   Vortrag auf neue Rechnung EUR 107.328.886,72 
   Insgesamt:                EUR 141.864.793,40 
 
   Falls sich die Zahl der 
   dividendenberechtigten Aktien bis zum 
   Zeitpunkt der Beschlussfassung über die 
   Verwendung des Bilanzgewinns ändern sollte, 
   wird ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt 
   werden. Die Dividende ist am 10. April 2018 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für ihre jeweiligen 
   Amtszeiten im Geschäftsjahr 2017 Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre 
   jeweiligen Amtszeiten im Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 5. 
   April 2018 endet die Amtszeit des 
   Aufsichtsratsmitglieds Dr. Guido Oelkers. Dr. 
   Guido Oelkers wurde anstelle des verstorbenen 
   Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Dres. h.c. 
   Arnold Picot mit Beschluss des Amtsgerichts 
   Göttingen vom 6. November 2017 bis zum Ende 
   der nächsten Hauptversammlung als Vertreter 
   der Anteilseigner in den Aufsichtsrat 
   bestellt. Daher hat in der Hauptversammlung 
   am 5. April 2018 eine Ergänzungswahl 
   gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung der 
   Sartorius Aktiengesellschaft stattzufinden. 
 
   Der Aufsichtsrat der Sartorius 
   Aktiengesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 
   1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 
   MitbestG aus je sechs Mitgliedern der 
   Anteilseigner und der Arbeitnehmer und 
   gemäß § 96 Abs. 2 S. 1 AktG zu 
   mindestens 
   30 % aus Frauen (also mindestens vier) und zu 
   mindestens 30 % aus Männern (also mindestens 
   vier) zusammen. Diese Mindestanteile sind vom 
   Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn 
   nicht gemäß § 96 Abs. 2 S. 3 AktG die 
   Seite der Anteilseigner- oder 
   Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung 
   widerspricht. Die Anteilseigner- und die 
   Arbeitnehmervertreter haben jeweils die 
   Getrennterfüllung beschlossen. Der 
   Aufsichtsrat ist damit sowohl auf der Seite 
   der Anteilseignervertreter als auch auf der 
   Seite der Arbeitnehmervertreter jeweils mit 
   mindestens zwei Frauen und mindestens zwei 
   Männern zu besetzen. Diese Mindestanteile 
   werden unabhängig vom Ausgang der 
   Ergänzungswahl bereits erfüllt. 
 
   Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 4 der 
   Satzung der Sartorius Aktiengesellschaft für 
   die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen 
   Mitglieds, folglich den Zeitraum bis zur 
   Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das vierte 
   Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
   von Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot 
   beschließt; hierbei wird das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit begonnen 
   hat, nicht mitgerechnet. 
 
   Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner 
   nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
   Auf Empfehlung des Nominierungsausschusses 
   schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Dr. Guido 
   Oelkers als Vertreter der Anteilseigner mit 
   einer Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in 
   den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag steht im Einklang mit dem 
   Kompetenzprofil des Aufsichtsrats und den 
   Zielen, die dieser sich für seine 
   Zusammensetzung gegeben hat. 
 
   Dr. Guido Oelkers, Wollerau, Schweiz, ist 
   President & CEO der Swedish Orphan Biovitrum 
   AB (publ), Stockholm, Schweden. 
 
   Dr. Guido Oelkers ist nicht Mitglied in 
   anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   zwischen Dr. Guido Oelkers und der Sartorius 
   Aktiengesellschaft, deren Konzernunternehmen, 
   den Organen der Sartorius Aktiengesellschaft 
   oder einem wesentlichen an der Sartorius 
   Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär keine 
   maßgebenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen im Sinne von Ziff. 
   5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex. 
 
   Der Lebenslauf von Dr. Guido Oelkers, der 
   auch eine Übersicht über die 
   wesentlichen Tätigkeiten neben dem 
   Aufsichtsratsmandat enthält, findet sich in 
   der Anlage zu dieser Einladung. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts 2018* 
 
   Auf Empfehlung des Auditausschusses schlägt 
   der Aufsichtsrat vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, 
   zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie zum Prüfer für die prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2018 
   zu wählen. 
 
*II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
der Einberufung* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat 
die Gesellschaft 74.880.000 auf den Inhaber lautende 
nennwertlose Stückaktien, aufgeteilt in je 37.440.000 
Stammaktien und stimmrechtslose Vorzugsaktien, 
ausgegeben. Die Anzahl der Stimmrechte zu diesem 
Zeitpunkt beträgt 37.440.000. Teilnahmeberechtigt sind 
68.388.292 Stückaktien, da 3.227.776 Stamm- und 
3.263.932 Vorzugsaktien von der Gesellschaft gehalten 
werden; aus ihnen stehen der Gesellschaft keine Rechte 
zu. 
 
*III. Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
1. *Teilnahmeberechtigung* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind 
   diejenigen Stamm- und Vorzugsaktionäre und 
   zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen 
   Stammaktionäre berechtigt, die sich 
   spätestens bis zum Ablauf des *29. März 2018 
   (24.00 Uhr (MESZ)) *unter der nachfolgend 
   genannten Adresse angemeldet haben. Die 
   Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) 
   und muss in deutscher oder englischer Sprache 
   erfolgen. 
 
   Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre 
   Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in 
   Textform durch das depotführende Institut 
   erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz 
   erforderlich, der sich auf den Beginn des 
   *15. März 2018 (0.00 Uhr (MEZ), sog. 
   Nachweisstichtag) *zu beziehen hat und der 
   Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 
   *29. März 2018 (24.00 Uhr (MESZ)) *unter der 
   nachfolgend genannten Adresse zugegangen sein 
   muss. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 
   126b BGB) und muss in deutscher oder 
   englischer Sprache erstellt sein. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung 
   des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. 
   Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang 
   des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
   des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
   einher. Auch im Fall der vollständigen oder 
   teilweisen Veräußerung des 

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February 22, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)

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