FRANKFURT (BaFin) -
Für Emittenten englischsprachiger Wertpapierprospekte wird die Kommunikation mit der BaFin ab sofort einfacher. Die BaFin hat sprachliche Barrieren für diese Emittenten abgebaut und erlaubt nun die Verwendung von Englisch im Billigungsverfahren, soweit dies rechtlich möglich ist.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (15.06.2018)
AXC0135 2018-06-15/13:00