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DGAP-News: Carl Zeiss Meditec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Carl Zeiss Meditec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 10.04.2018 in Weimar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-02-27 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Carl Zeiss Meditec AG Jena - ISIN: DE 0005313704 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Dienstag, den 10. April 2018, um 10:00 Uhr,
im congress centrum neue weimarhalle, UNESCO-Platz 1,
99423 Weimar,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30.
September 2017 sowie der Lageberichte für die
Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das
Geschäftsjahr 1. Oktober 2016 bis 30. September
2017, jeweils mit dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4,
315 Abs. 4 HGB, des Vorschlags des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns und des
Berichts des Aufsichtsrats
Die vorgenannten Unterlagen können im Internet
unter
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv
eingesehen werden. Ferner werden sie in der
Hauptversammlung zugänglich sein und näher
erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Eine Beschlussfassung der
Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt
entfällt damit.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016/17*
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2016/17 sollen EUR 0,55 je
dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016/17 in
Höhe von EUR 188.465.912,90 wie folgt zu
verwenden:
1. Zahlung einer Dividende von EUR 0,55 je
Stückaktie für 89.440.570 Stückaktien:
EUR 49.192.313,50.
2. Vortrag des verbleibenden Gewinns auf
neue Rechnung: EUR 139.273.599,40.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, somit am 13. April 2018, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016/17*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016/17 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016/17*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016/17 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017/18*
Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage
der Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor,
die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2017/18 zu wählen.
6. *Beschlussfassung über die Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds*
Frau Carla Kriwet hat ihr Amt als
Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum
31.12.2017 niedergelegt.
Der Aufsichtsrat der Carl Zeiss Meditec AG
setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG sowie § 11 Abs. 1
der Satzung aus vier von den Anteilseignern und
zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden
Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage
des Vorschlags des Nominierungsausschusses und
unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat am
17.09.2015 für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele - vor,
Frau Tania Lehmbach, Senior Vice President
Global Financial Strategy bei Fresenius
Medical Care AG & Co. KGaA, Bad Homburg,
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung
vom 10. April 2018 bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 1. Oktober 2018 bis 30.
September 2019 beschließt, als Vertreterin
der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu
wählen.
Frau Lehmbach ist kein Mitglied in gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten und verfügt auch
nicht über ein Mandat in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Nach Ansicht des Aufsichtsrats steht Frau
Lehmbach in keinen persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur Carl Zeiss
Meditec AG oder deren Konzernunternehmen, den
Organen der Carl Zeiss Meditec AG oder einem
wesentlich an der Carl Zeiss Meditec AG
beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des
Corporate Governance Kodex offenzulegen wären.
Zudem hat sich der Aufsichtsrat versichert,
dass Frau Lehmbach den für die
Aufsichtsratsmitgliedschaft zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann.
Ein Lebenslauf der Kandidatin ist im Anschluss
an die Tagesordnung abgedruckt.
7. *Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und
Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss
des Bezugsrechts auf diese Options- oder
Wandelschuldverschreibungen nebst
gleichzeitiger Schaffung eines bedingten
Kapitals und Satzungsänderung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
a) Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und
Wandelschuldverschreibungen und zum
Ausschluss des Bezugsrechts auf diese
Options- oder Wandelschuldverschreibungen
aa) Allgemeines
Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum
9. April 2023 einmalig oder mehrmals
auf den Inhaber oder auf den Namen
lautende Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen
(zusammen »Schuldverschreibungen«)
im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
750.000.000,00 mit oder ohne
Laufzeitbeschränkung auszugeben und
den Inhabern oder Gläubigern von
Optionsanleihen Optionsrechte oder
den Inhabern oder Gläubigern von
Wandelanleihen Wandlungsrechte oder
-pflichten für auf den Inhaber
lautende Stückaktien der
Gesellschaft mit einem anteiligen
Betrag des Grundkapitals von
insgesamt bis zu EUR 8.944.057,00
nach näherer Maßgabe der
Bedingungen dieser
Schuldverschreibungen zu gewähren
oder aufzuerlegen.
Die Schuldverschreibungen können
auch durch ein nachgeordnetes
Konzernunternehmen der Gesellschaft
ausgegeben werden; für diesen Fall
wird der Vorstand ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats für die
Gesellschaft die Garantie für die
Schuldverschreibungen zu übernehmen
und den Inhabern oder Gläubigern
dieser Schuldverschreibungen
Optionsrechte oder Wandlungsrechte
oder -pflichten für auf den Inhaber
lautende Stückaktien der
Gesellschaft zu gewähren.
bb) Options- und
Wandelschuldverschreibungen
Die Schuldverschreibungen werden in
Teilschuldverschreibungen
eingeteilt. Im Falle der Ausgabe von
Optionsschuldverschreibungen werden
jeder Teilschuldverschreibung ein
oder mehrere Optionsscheine
beigefügt, die den Inhaber nach
näherer Maßgabe der vom
Vorstand festzulegenden
Optionsbedingungen zum Bezug von auf
den Inhaber lautenden Stückaktien
der Gesellschaft berechtigen. Die
Optionsbedingungen können vorsehen,
dass der Optionspreis auch durch
Übertragung von
Teilschuldverschreibungen und
gegebenenfalls eine bare Zuzahlung
erfüllt werden kann. Soweit sich
Bruchteile von Aktien ergeben, kann
vorgesehen werden, dass diese
Bruchteile nach Maßgabe der
Options- oder Anleihebedingungen,
gegebenenfalls gegen Zuzahlung, zum
Bezug ganzer Aktien aufaddiert
werden können.
Im Falle der Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen erhalten
bei auf den Inhaber lautenden
Schuldverschreibungen die Inhaber,
ansonsten die Gläubiger der
Teilschuldverschreibungen, das
Recht, ihre
Teilschuldverschreibungen gemäß
den vom Vorstand festgelegten
Wandelanleihebedingungen in auf den
Inhaber lautende Stückaktien der
Gesellschaft zu wandeln. Das
Wandlungsverhältnis ergibt sich aus
der Division des Nennbetrages oder
des unter dem Nennbetrag liegenden
Ausgabebetrages einer
Teilschuldverschreibung durch den
festgesetzten Wandlungspreis für
eine auf den Inhaber lautende
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February 27, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)
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