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DGAP-HV: Schaeffler AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Schaeffler AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.04.2018 in Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Schaeffler AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Schaeffler AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
20.04.2018 in Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-03-12 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Schaeffler AG Herzogenaurach ISIN (Stammaktien): 
DE000SHA0019 (WKN SHA001) 
ISIN (Vorzugsaktien): DE000SHA0159 (WKN SHA015) 
Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung der 
Schaeffler AG am 20. April 2018 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
am Freitag, den 20. April 2018, 11:00 Uhr (MESZ) 
 
in der Frankenhalle der NürnbergMesse GmbH, 
Messezentrum, 90471 Nürnberg, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017 sowie des für die Gesellschaft 
   und den Konzern zusammengefassten Lageberichts 
   einschließlich des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit nach § 172 Satz 1 AktG festgestellt. 
   Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu 
   fassen. Die vorgenannten Unterlagen sind über 
   die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.schaeffler.com/hv 
 
   zugänglich. Ferner werden die Unterlagen in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss der Schaeffler AG ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe 
   von EUR 453.323.996,31 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer        EUR 91.300.000,00 
   Dividende von EUR 0,55 je 
   dividendenberechtigter 
   Vorzugsaktie, bei 
   166.000.000 Vorzugsaktien 
   sind das: 
   Ausschüttung einer        EUR 270.000.000,00 
   Dividende von EUR 0,54 je 
   dividendenberechtigter 
   Stammaktie, bei 
   500.000.000 Stammaktien 
   sind das: 
   Einstellung in die        EUR 92.023.996,31 
   Gewinnrücklage: 
 
   Bei entsprechender Beschlussfassung ist der 
   Anspruch auf die Dividende gemäß § 58 Abs. 
   4 S. 2 AktG am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 25. April 2018, 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht zusätzlicher 
   unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die 
   KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München, 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2018; 
   b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
      des verkürzten Abschlusses und des 
      Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5 und 
      117 Nr. 2 WpHG) für das erste Halbjahr 
      des Geschäftsjahres 2018; sowie 
   c) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht von zusätzlichen unterjährigen 
      Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG) 
      für das erste und/oder dritte Quartal des 
      Geschäftsjahres 2018 und/oder für das 
      erste Quartal des Geschäftsjahres 2019 
      zum Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht 
 
   zu bestellen. 
6. *Beschlussfassung über die Umwandlung von 
   166.000.000 Stammaktien in stimmrechtslose 
   Vorzugsaktien und eine entsprechende 
   Änderung der Satzung* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist in 
   Stückaktien eingeteilt und besteht aus 
   500.000.000 Stück auf den Inhaber lautenden 
   stimmberechtigten Stammaktien und aus 
   166.000.000 Stück auf den Inhaber lautenden 
   Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die 
   Vorzugsaktien ohne Stimmrecht sind mit einem 
   Gewinnvorzug von EUR 0,01 ausgestattet und zum 
   Handel im regulierten Markt an der Frankfurter 
   Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung 
   zum Teilbereich des regulierten Marktes mit 
   weiteren Zulassungsfolgepflichten (_Prime 
   Standard_) sowie zum Handel im regulierten 
   Markt an der Börse Luxemburg (_Bourse de 
   Luxembourg_) zugelassen. 
 
   Es ist beabsichtigt, 166.000.000 Stammaktien 
   der Gesellschaft unter Einräumung des gleichen 
   Gewinnvorzugs wie der der bereits ausgegebenen 
   Vorzugsaktien in stimmrechtslose auf den 
   Inhaber lautende Vorzugsaktien umzuwandeln, so 
   dass das Grundkapital der Gesellschaft in 
   334.000.000 Stück Stammaktien und 332.000.000 
   Stück stimmrechtslose, mit dem gleichen 
   Gewinnvorzug ausgestattete Vorzugsaktien 
   eingeteilt ist. Durch die Umwandlung werden 
   166.000.000 Stück auf den Inhaber lautende 
   Stammaktien mit Stimmrecht zu auf den Inhaber 
   lautende stimmrechtslosen Vorzugsaktien. 
 
   Zur Umwandlung von 166.000.000 Stammaktien der 
   Gesellschaft in stimmrechtslose Vorzugsaktien 
   schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   a) 166.000.000 der insgesamt 500.000.000 
      Stammaktien mit den Stückenummern 
      334.000.001 bis 500.000.000, verbrieft in 
      einer bei der Clearstream Banking 
      Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, 
      hinterlegten Globalurkunde aus dem 
      Oktober 2015 (Stückenummern 000.000.001 
      bis 500.000.000) werden unter Einräumung 
      des Gewinnvorzugs gemäß § 22.2(b) 
      der Satzung der Gesellschaft in auf den 
      Inhaber lautende Vorzugsaktien der 
      Gesellschaft ohne Stimmrecht 
      (Stückaktien) (die '*neuen 
      Vorzugsaktien*') umgewandelt. Der 
      Gewinnvorzug der neuen Vorzugsaktien 
      besteht in einer Vorzugsdividende von EUR 
      0,01 je neuer Vorzugsaktie. Der 
      Gewinnvorzug der neuen Vorzugsaktien ist 
      erstmalig bei der Verteilung des 
      Bilanzgewinns des Geschäftsjahres, in dem 
      die unter diesem Tagesordnungspunkt 
      beschlossene Satzungsänderung in das 
      Handelsregister eingetragen wird, zu 
      berücksichtigen. 
   b) Ein künftiger Beschluss über die 
      Umwandlung von bestehenden 
      stimmberechtigten Stammaktien in 
      stimmberechtigte oder stimmrechtslose 
      Vorzugsaktien oder die Ausgabe von 
      stimmberechtigten oder stimmrechtslosen 
      Vorzugsaktien, die bei der Verteilung des 
      Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens 
      den dann bestehenden Vorzugsaktien ohne 
      Stimmrecht vorgehen oder gleichstehen, 
      bleibt vorbehalten. 
   c) § 6.2 der Satzung der Gesellschaft erhält 
      aufgrund der unter lit. a) beschlossenen 
      teilweisen Umwandlung von Stammaktien in 
      stimmrechtslose Vorzugsaktien die 
      folgende Neufassung: 
 
      '6.2. Das Grundkapital ist eingeteilt in 
            Stück 334.000.000 Stammaktien und 
            332.000.000 stimmrechtslose 
            Vorzugsaktien. Der auf die 
            Stückaktien jeweils entfallende 
            rechnerische Anteil am 
            Grundkapital beträgt EUR 1,00. Das 
            Grundkapital wurde in Höhe von EUR 
            500.000.000,00 erbracht im Wege 
            der formwechselnden Umwandlung der 
            INA Beteiligungsgesellschaft mit 
            beschränkter Haftung, 
            Herzogenaurach, in eine 
            Aktiengesellschaft.' 
 
*Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 der 
Hauptversammlung und zugleich zu Tagesordnungspunkt 1 
der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre* 
 
Der Vorstand erstattet der für den 20. April 2018 
einberufenen Hauptversammlung der Gesellschaft sowie 
der für den gleichen Tag einberufenen gesonderten 
Versammlung der Vorzugsaktionäre den nachfolgenden 
schriftlichen Bericht zu den unter Tagesordnungspunkt 6 
der Hauptversammlung bzw. Tagesordnungspunkt 1 der 
gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre 
vorgeschlagenen Beschlussfassungen über die Umwandlung 
der Stammaktien in Vorzugsaktien: 
 
1. *Gegenstand der vorgeschlagenen 
   Beschlussfassungen* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist bisher 
   in 500.000.000 Stück auf den Inhaber lautende 
   stimmberechtigte Stammaktien und 166.000.000 
   auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne 
   Stimmrecht eingeteilt. Die Vorzugsaktien sind 
   mit einem Gewinnvorzug von EUR 0,01 
   ausgestattet und zum Handel im regulierten 
   Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit 
   gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des 
   regulierten Marktes mit weiteren 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 12, 2018 10:05 ET (14:05 GMT)

Zulassungsfolgepflichten (_Prime Standard_) 
   sowie zum Handel im regulierten Markt an der 
   Börse Luxemburg (_Bourse de Luxembourg_) 
   zugelassen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   166.000.000 stimmberechtigte auf den Inhaber 
   lautende Stammaktien der Gesellschaft unter 
   Einräumung des Gewinnvorzugs in 
   stimmrechtslose auf den Inhaber lautende 
   Vorzugsaktien umzuwandeln ('*neue 
   Vorzugsaktien*'). In diesem Zusammenhang soll 
   eine Anpassung der Satzung beschlossen 
   werden, die im Zusammenhang mit der 
   Umwandlung der Stammaktien in Vorzugsaktien 
   erforderlich wird (Tagesordnungspunkt 6 c) 
   der Hauptversammlung bzw. Tagesordnungspunkt 
   1 c) der gesonderten Versammlung der 
   Vorzugsaktionäre). 
 
   Die IHO Verwaltungs GmbH hat gegenüber der 
   Gesellschaft als alleinige Inhaberin aller 
   500.000.000 Stammaktien ihre Zustimmung zu 
   der unter Punkt 6 der Tagesordnung der 
   Hauptversammlung bzw. Punkt 1 der 
   Tagesordnung der gesonderten Versammlung der 
   Vorzugsaktionäre der Schaeffler AG vom 20. 
   April 2018 zur Beschlussfassung von Vorstand 
   und Aufsichtsrat vorgeschlagenen Umwandlung 
   von 166.000.000 Stammaktien in Vorzugsaktien 
   bereits unwiderruflich erklärt. 
 
   Der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene 
   Beschluss der Hauptversammlung bedarf auch 
   eines in gesonderter Versammlung zu fassenden 
   zustimmenden Sonderbeschlusses der 
   Vorzugsaktionäre (Tagesordnungspunkt 1 der 
   gesonderten Versammlung der 
   Vorzugsaktionäre). 
2. *Gegenwärtige Kapitalstruktur* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 
   derzeit EUR 666.000.000,00 und ist eingeteilt 
   in 666.000.000 Stückaktien, bestehend aus 
   500.000.000 auf den Inhaber lautende 
   stimmberechtigte Stammaktien und 166.000.000 
   auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne 
   Stimmrecht. Auf jede Stückaktie entfällt ein 
   rechnerischer Anteil am Grundkapital von EUR 
   1,00. Die Vorzugsaktien sind mit einem 
   Gewinnvorzug nach § 22.2(b) der Satzung 
   ausgestattet. Danach wird der Bilanzgewinn, 
   soweit die Hauptversammlung keine andere 
   Verwendung beschließt, zuerst dazu 
   verwendet, die Vorzugsdividende in Höhe von 
   EUR 0,01 je Aktie an die Inhaber von 
   Vorzugsaktien zu zahlen. Etwaige weitere 
   Gewinnanteile werden an alle Aktionäre 
   entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligung am 
   Grundkapital der Gesellschaft ausgeschüttet. 
 
   Die Satzung der Gesellschaft bestimmt, dass 
   Vorzugsaktionäre im Allgemeinen kein 
   Stimmrecht haben. Falls jedoch die unter § 
   22.2(b) der Satzung der Gesellschaft 
   festgelegte jährliche Vorzugsdividende von 
   EUR 0,01 je Vorzugsaktie in einem Jahr nicht 
   oder nicht vollständig bezahlt wird und der 
   Rückstand nicht im folgenden Jahr zusammen 
   mit der vollen Vorzugsdividende für dieses 
   Jahr gezahlt wird, steht den 
   Vorzugsaktionären ein Stimmrecht zu, bis die 
   Rückstände vollständig bezahlt wurden. 
3. *Neue Kapitalstruktur* 
 
   Nach Umwandlung von 166.000.000 Stammaktien 
   in stimmrechtslose Vorzugsaktien wird das 
   Grundkapital unverändert EUR 666.000.000,00 
   betragen und in 666.000.000 Stückaktien 
   eingeteilt sein. Der Vorstand geht davon aus, 
   dass eine Eintragung der vorgeschlagenen 
   Satzungsänderungen in das Handelsregister 
   zeitnah im Anschluss an die ordentliche 
   Hauptversammlung bzw. die gesonderte 
   Versammlung der Vorzugsaktionäre erfolgt. 
   Erst mit der Eintragung der entsprechenden 
   Satzungsänderungen im Handelsregister wird 
   die Umwandlung von 166.000.000 Stammaktien in 
   stimmrechtslose Vorzugsaktien der 
   Gesellschaft wirksam. Bei planmäßiger 
   Umsetzung des Umwandlungsvorhabens ist der 
   Gewinnvorzug der neuen Vorzugsaktien 
   erstmalig bei der Verteilung des 
   Bilanzgewinns des Jahres 2018 zu 
   berücksichtigen. Zum Ausgleich für den 
   Wegfall des Stimmrechts gewährt jede 
   ehemalige Stammaktie nach der Umwandlung den 
   unter 2. beschriebenen Gewinnvorzug. Nach der 
   Umwandlung unterfallen die neuen 
   Vorzugsaktien nicht mehr den für 
   stimmberechtigte Aktien börsennotierter 
   Gesellschaften geltenden Rechtsvorschriften, 
   insbesondere nicht den nach §§ 33 ff. WpHG 
   bestehenden Mitteilungspflichten. 
4. *Ablauf der Umwandlung* 
 
   Die Umwandlung der stimmberechtigten auf den 
   Inhaber lautenden Stammaktien in 
   stimmrechtslose auf den Inhaber lautende 
   Vorzugsaktien erfolgt durch Einräumung des 
   mit den Vorzugsaktien verbundenen 
   Gewinnvorzugs nach § 22.2(b) der Satzung der 
   Gesellschaft im Wege der Satzungsänderung, 
   die mit Eintragung im Handelsregister wirksam 
   wird. Die Satzungsänderung führt dazu, dass 
   die Ausstattung der neuen Vorzugsaktien nach 
   der Umwandlung derjenigen der bestehenden 
   Vorzugsaktien angepasst wird. Die Umwandlung 
   der 166.000.000 Stammaktien (Stückenummern 
   334.000.001 bis 500.000.000) in neue 
   Vorzugsaktien findet daher im Verhältnis 1: 
   1 statt; die jeweilige proportionale 
   Beteiligung eines jeden Aktionärs am 
   Grundkapital der Gesellschaft bleibt 
   unverändert. 
 
   Die Umwandlung erfordert einen Beschluss der 
   ordentlichen Hauptversammlung. Die IHO 
   Verwaltungs GmbH als alleinige 
   Stammaktionärin hat ihre Zustimmung zu dieser 
   Umwandlung unwiderruflich erklärt. Die 
   Umwandlung bedarf weiter eines zustimmenden 
   Sonderbeschlusses der Vorzugsaktionäre der 
   Gesellschaft, der seinerseits nach § 141 Abs. 
   3 Satz 2 AktG einer Mehrheit von drei 
   Vierteln der abgegebenen Stimmen bedarf. 
   Über diesen Sonderbeschluss 
   beschließen die Vorzugsaktionäre in 
   einer gesonderten Versammlung (§ 141 Abs. 3 
   Satz 1 AktG), zu der durch gesonderte 
   Einberufung ebenfalls auf den 20. April 2018 
   (im Anschluss an die ordentliche 
   Hauptversammlung vom selben Tage) eingeladen 
   wird. 
 
   Die Umwandlung der Stammaktien in 
   Vorzugsaktien erfolgt gesellschaftsrechtlich 
   mit Eintragung des Beschlusses der 
   Hauptversammlung über die Umwandlung und die 
   damit verbundenen Satzungsänderungen ins 
   Handelsregister. Die Gesellschaft wird in den 
   Gesellschaftsblättern und durch öffentliche 
   Ankündigung auf den vorgesehenen genauen 
   Zeitpunkt der Eintragung der Umstellung 
   hinweisen. 
 
   Die IHO Verwaltungs GmbH hat gegenüber der 
   Gesellschaft erklärt, im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung und der 
   gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre 
   alleinige Inhaberin aller 500.000.000 
   Stammaktien zu sein. Die IHO Verwaltungs GmbH 
   hat sich der Gesellschaft gegenüber zur 
   Übernahme aller mit der Umwandlung im 
   Zusammenhang stehenden Kosten verpflichtet. 
5. *Auswirkungen auf die Börsennotierung* 
 
   Als Folge der Umwandlung ändert sich nichts 
   an der bisher bestehenden Börsennotierung der 
   Vorzugsaktien. Diese sind weiter unter der 
   ISIN DE000SHA0159 (WKN SHA015) handelbar. 
 
   Es ist vorgesehen, die Zulassung der 
   166.000.000 neuen Vorzugsaktien zum 
   Börsenhandel im regulierten Markt an der 
   Frankfurter Wertpapierbörse mit 
   gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des 
   regulierten Marktes mit weiteren 
   Zulassungsfolgepflichten (_Prime Standard_) 
   sowie im regulierten Markt an der Börse 
   Luxemburg (_Bourse de Luxembourg_) zu 
   erwirken. 
 
   Die IHO Verwaltungs GmbH hat sich der 
   Gesellschaft gegenüber verpflichtet, die 
   neuen Vorzugsaktien bis zum 30. April 2019 
   nicht zu veräußern. 
 
*Weitere Angaben und Hinweise* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung und der 
gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre EUR 
666.000.000,00 und ist eingeteilt in 666.000.000 
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am 
Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie. Von den 
666.000.000 Stückaktien sind 500.000.000 Stück 
Stammaktien mit ebenso vielen Stimmrechten und 
166.000.000 Stück stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die 
Vorzugsaktien haben in der Hauptversammlung auch nach § 
140 Abs. 2 Satz 1 AktG kein Stimmrecht. Die 
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine 
eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Stammaktionäre 
berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre 
Berechtigung zur Teilnahme nachweisen. 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen 
Vorzugsaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig 
anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme 
nachweisen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen 
der Gesellschaft unter: 
 
Schaeffler AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Deutschland 
Fax: +49 (0)69 - 12012 86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, 
wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des 
Zugangs nicht mitzurechnen sind, also bis zum *13. 
April 2018 (24:00 Uhr MESZ)* zugehen. Für den Nachweis 
der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b BGB) in 
deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis 
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des *30. März 2018 (00:00 Uhr MESZ) *beziehen 
('*Nachweisstichtag*'). 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 12, 2018 10:05 ET (14:05 GMT)

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