Im Gerichtsverfahren um vier Angeklagte wegen Untreue in zwei Fällen hat der BGH Bewährungsstrafen bis zu zwei Jahren sowie einem vierten Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt. Mit Beschluss vom 07.03.2018 hat der BGH zunächst die Revisionen der vier Angeklagten gegen das Urteil ...Den vollständigen Artikel lesen ...