APA ots news: UNIQA Österreich: So machen Sie nach einem Autounfall alles richtig
Wien (APA-ots) -
* Pro Tag passieren 105 Unfälle auf Österreichs Straßen
* UNIQA Österreich gibt Tipps, wie Sie sich nach einem
Verkehrsunfall richtig verhalten
* Plus: Wer klärt die Schuldfrage? Wer ist versichert?
Das schöne Wetter und die Osterferien, in denen traditionell viele
Österreicher mit dem Auto auf Urlaub fahren, bedeuten viel Verkehr
auf Österreichs Straßen. Im Schnitt passieren über 11.500 Unfälle im
Frühjahr, davon über 75 Prozent im Straßenverkehr. Das geht aus einer
aktuellen Studie der Statistik Austria hervor. UNIQA Österreich hat
sich jetzt angesehen, worauf Kunden nach einem Verkehrsunfall
besonders achten sollten. Insgesamt passierten 2016 in Österreich
38.500 Verkehrsunfälle. Das heißt, es krachte im Durchschnitt 105-mal
pro Tag. UNIQA gibt die wichtigsten Fragen und Antworten.
Muss man immer die Polizei verständigen?
Nein, nur wenn es Verletzte gibt. Entsteht nur Sachschaden und die
Unfallbeteiligten können sich mit Name und Anschrift ausweisen (z.B.
Zulassungsbescheinigung), reicht das aus. Wer trotzdem die Polizei
ruft, muss die so genannte "Blaulichtsteuer" (Unfallmeldegebühr) in
Höhe von 36 Euro bezahlen, unabhängig davon, wer den Unfall
verursacht hat.
Beschädige ich ein parkendes Auto, reicht es meine Kontaktdaten in
die Windschutzscheibe zu stecken
Wenn der Lenker oder die Lenkerin des beschädigten Fahrzeugs nicht
anwesend ist, muss das Kennzeichen notiert und der Schaden sofort bei
der Polizei gemeldet werden. "Blaulichtsteuer" fällt hier nicht an.
Hinterlässt der Verursacher des Parkschadens nur einen Zettel oder
fährt womöglich weiter und meldet den Vorfall erst Tage später, ist
das eindeutig Fahrerflucht. Dafür ist eine Geldstrafe zu bezahlen.
Wenn ich den Unfall nicht verursacht habe, muss ich der
Versicherung auch nichts melden
Jeder Schadenfall sollte der Versicherung zeitnah gemeldet werden,
egal ob man den Unfall selbst verursacht oder nicht.
Die Schuldfrage
Die Polizei entscheidet nicht über die Unfallschuld. In Österreich
nimmt sie lediglich den Unfall auf und stellt fest, ob eine strafbare
Handlung vorliegt (z.B. Alkohol am Steuer, überhöhte
Geschwindigkeit). Erst die Versicherung prüft den Unfallhergang,
bewertet die Schadenhöhe und klärt die Schuldfrage, wenn notwendig
mit einem Sachverständigen.
Im Ausland ist es allerdings möglich, dass das Protokoll und die
Beurteilung der Polizei die Grundlage für die Schadenregulierung
durch die Versicherung bilden.
Was passiert, wenn ich den Alkoholtest verweigere?
Wer den Alkoholtest grundlos verweigert, hat das Nachsehen. Dann geht
die Behörde vom schlimmsten Fall, dem höchsten Alkoholisierungsgrad,
der bei 1,6 Promille liegt, aus. Neben einer hohen Geldstrafe,
Führerscheinentzug und Nachschulungen hat das bei einem Unfall
gravierende Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Die geschädigte
Person ist abgesichert. Der Unfallverursacher, der den Alkoholtest
verweigert, muss damit rechnen, dass die Versicherung Regress nimmt.
Das kann mehr als 10.000 Euro ausmachen.
Ist man immer schuld, wenn man einem anderen Auto hinten
drauffährt?
Autofahrer müssen zum vorausfahrenden Fahrzeug immer genügend Abstand
halten. So viel, dass der Lenker jederzeit anhalten kann, auch wenn
das vordere Fahrzeug plötzlich bremst. Das heißt aber nicht, dass der
auffahrende Lenker immer schuld ist. Bremst der Vordermann abrupt und
ohne zwingenden Grund, kann den Fahrer eine Teilschuld treffen. Das
gilt auch, wenn der Lenker auf ein stehendes Fahrzeug, das
unbeleuchtet und ungesichert auf der Straße abgestellt wurde,
auffährt. Wer den Telematiktarif SafeLine hat, kann durch ein
Fahrprotokoll leicht den Unfallhergang rekonstruieren und seine
Unschuld beweisen.
Fragen zur Versicherung
Wenn ich den Unfall nicht verursacht habe, komme ich auch nicht in
den Malus
Bei manchen Unfällen haftet der Verursacher auch ohne eigenes
Verschulden. Ein Beispiel: Trotz ordnungsgemäßer Wartung platzt
während der Fahrt der Reifen des Autos. Der Lenker verliert die
Kontrolle und fährt in ein anderes Fahrzeug. Die
Haftpflichtversicherung zahlt die berechtigten Forderungen der
beteiligten Dritten. Diese Versicherungsleistung schlägt sich negativ
in der Bonus/Malus-Einstufung nieder.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt nur den
Versicherungsnehmer
Versichert sind alle Personen, die am Betrieb des Fahrzeugs mitwirken
und der Fahrzeughalter damit einverstanden ist. Darunter fällt auch
der Tankwart, der beim Betanken des Fahrzeugs Schaden verursacht.
Alle Fahrzeuginsassen und sogar ein Passant, der den Lenker einweist,
genießen ebenfalls Versicherungsschutz.
So funktioniert SafeLine
Kernstück von SafeLine ist eine Telematik-Box, die einfach und
schnell im Auto installiert ist. Das kleine Gerät ist mit GPS, einem
Telefonmodul und einem Crash-Sensor ausgestattet. Die Notfalltaste
ist über Bluetooth angebunden. Bei einem Verkehrsunfall sendet die
SafeLine Box automatisch einen Notruf, der den exakten Standort des
Fahrzeugs angibt und gleichzeitig die Einsatzkräfte alarmiert. Ob
manuell oder automatisch ausgelöst, der Notruf aus dem Auto holt
rasch medizinische Erstversorgung und rettet im Extremfall Leben.
Kunden, die sich für UNIQA SafeLine entscheiden, sparen zehn Prozent
in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung und mit handyfreien
Fahrten nochmals bis 50 Prozent Prämie in der
Kfz-Haftpflichtversicherung.
Seit 2008 bietet UNIQA den Telematiktarif "UNIQA SafeLine" an, zehn
Jahre bevor laut EU-Verordnung jeder neu behördlich genehmigte PKW
und leichte Nutzfahrzeuge mit einem automatischen Notrufsystem
ausgestattet werden müssen. UNIQA greift auf zehn Jahre Erfahrung
und 35.000 zufriedene SafeLine Kunden zurück.
UNIQA Österreich
6.000 Mitarbeiter von UNIQA Österreich betreuen 3,6 Millionen Kunden
mit rund 10,2 Millionen Versicherungsverträgen. Die ausgeprägte
Serviceorientierung und Kundennähe wird durch die neun
Landesdirektionen und über 400 Servicestellen unterstrichen. UNIQA
Österreich erreichte 2017 einen Marktanteil von rund 22 Prozent und
ist damit der größte unter den mehr als 50 in Österreich tätigen
Versicherern. UNIQA ist - laut unabhängigen Untersuchungen - seit
Jahren die bekannteste Versicherungsmarke in Österreich und auch
jene, der die Österreicher das größte Vertrauen entgegenbringen.
Rückfragehinweis:
UNIQA Insurance Group AG/Medienstelle
Tel.: (++43-1) 211 75 - 3233
carolina.burger@uniqa.at
http://www.uniqa.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/220/aom
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OTS0034 2018-03-15/09:41
AXC0122 2018-03-15/09:47