FRANKFURT (Dow Jones)--Dem ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der Constantin Medien AG, Dieter Hahn, droht Ärger vor dem Kadi. Der besondere Vertreter des Medienunternehmens reichte vor dem Landgericht München I Klage ein, um Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen Hahn und die von ihm kontrollierten Gesellschaften KF 15 GmbH und DHV GmbH durchzusetzen. Der Vorwurf lautet auf Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit früheren Hauptversammlungen der Constantin Medien AG.
Zur Prüfung und Durchsetzung der Ersatzansprüche hatte die Hauptversammlung im August 2017 die Einsetzung eines besonderen Vertreters beschlossen. Gegenstand der Klage ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen mit einem vorläufigen Streitwert in Höhe von mindestens 1,0 Millionen Euro.
Im langen Machtkampf um Constantin Medien hatte sich Großaktionär Bernhard Burgener auf der Hauptversammlung im August durchgesetzt. Er besetzte den Aufsichtsrat mit seinen Leuten, nachdem der vorherige Chefkontrolleur und Großaktionär Dieter Hahn sowie die anderen Mitglieder des Gremiums ihren Rücktritt erklärt hatten. Auch CEO Fred Kogel nahm seinen Hut.
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March 16, 2018 09:17 ET (13:17 GMT)