Bei einem kombinierten Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherungsvertrag liegt keine ergänzende Absicherung der Berufsunfähigkeit (BU) vor, wenn zwischen der Auszahlung der beiden Rentenbestandteile eine zeitliche Zäsur besteht. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Fall entschieden. ...Den vollständigen Artikel lesen ...