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DGAP-News: STADA Arzneimittel AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen STADA Arzneimittel AG und Nidda Healthcare GmbH erlangt Wirksamkeit

STADA Arzneimittel AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen STADA Arzneimittel AG und Nidda Healthcare GmbH erlangt Wirksamkeit / Beginn der Annahmefrist des Abfindungsangebots

DGAP-News: STADA Arzneimittel AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
STADA Arzneimittel AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen
STADA Arzneimittel AG und Nidda Healthcare GmbH erlangt Wirksamkeit / Beginn
der Annahmefrist des Abfindungsangebots

20.03.2018 / 11:48
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Bad Vilbel, 20. März 2018 - Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) zwischen der Nidda Healthcare GmbH (Nidda Healthcare) als herrschender Gesellschaft und der STADA Arzneimittel AG (STADA) als beherrschter Gesellschaft wurde am 20. März 2018 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht in Frankfurt am Main eingetragen. Damit ist der Unternehmensvertrag, dem die außerordentliche Hauptversammlung der STADA am 2. Februar 2018 zugestimmt hatte, wirksam geworden. Die STADA-Aktionäre haben nunmehr die Möglichkeit, ihre Aktien der Nidda Healthcare gegen Erhalt einer Abfindung in Höhe von 74,40 Euro je Aktie über ihre depotführende Bank anzudienen. Die Annahmefrist dieses Angebots endet mit Ablauf von zwei Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des BGAV in das Handelsregister nach § 10 HGB bekanntgemacht worden ist. Sollte ein fristgerechter Antrag auf gerichtliche Bestimmung des Ausgleichs oder der Abfindung durch das in § 2 des Spruchverfahrensgesetz bestimmte Gericht gestellt werden, endet die Frist zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung für den zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist. Diejenigen außenstehenden STADA-Aktionäre, die das Abfindungsangebot nicht annehmen, bleiben Aktionäre des Unternehmens und erhalten während der Dauer des Vertrags anstelle einer jährlichen Dividende für jedes volle Geschäftsjahr der STADA eine Ausgleichszahlung pro STADA-Aktie in Höhe von 3,82 Euro brutto bzw. 3,53 Euro netto bei derzeitiger Besteuerung. Kontakt: STADA Arzneimittel AG / Investor Relations / Leslie Iltgen / Stadastraße 2-18 / 61118 Bad Vilbel / Tel.: +49 (0) 6101 603-173 [IMAGE] / Fax: +49 (0) 6101 603-215 [IMAGE] / E-mail: leslie.iltgen@stada.de Oder besuchen Sie uns im Internet unter www.stada.de
20.03.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: STADA Arzneimittel AG Stadastraße 2-18 61118 Bad Vilbel Deutschland Telefon: +49 (0)6101 603- 113 Fax: +49 (0)6101 603- 506 E-Mail: communications@stada.de Internet: www.stada.de ISIN: DE0007251803, DE0007251845, WKN: 725180, 725184, Indizes: MDAX Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange Ende der Mitteilung DGAP News-Service
666023 20.03.2018

ISIN DE0007251803 DE0007251845

AXC0130 2018-03-20/11:48

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