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DGAP-News: Vonovia SE: Vonovia schließt reguläre Annahmefrist für BUWOG Angebot erfolgreich ab (deutsch)

Vonovia SE: Vonovia schließt reguläre Annahmefrist für BUWOG Angebot erfolgreich ab

DGAP-News: Vonovia SE / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Vonovia SE: Vonovia schließt reguläre Annahmefrist für BUWOG Angebot
erfolgreich ab (News mit Zusatzmaterial)

15.03.2018 / 08:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MAßGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN BEGRÜNDEN WÜRDE. DIESE VERÖFFENTLICHUNG IST WEDER EIN ANGEBOT ZUM KAUF ODER VERKAUF NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF ODER VERKAUF VON AKTIEN ODER WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN. Vonovia schließt reguläre Annahmefrist für BUWOG Angebot erfolgreich ab - Annahmequote von insgesamt 73,8% der BUWOG Aktien - Nachfrist zum Übernahmeangebot läuft bis 18. Juni 2018 Bochum, 15. März 2018 - Die Vonovia SE ("Vonovia") schließt die ursprüngliche Annahmefrist für das Übernahmeangebot an die Aktionäre der BUWOG AG ("BUWOG") erfolgreich ab. Die für den Vollzug des Übernahmeangebots notwendige Mindestannahmeschwelle von 50% plus 1 Aktie wurde bereits am 12. März 2018 überschritten. Auch die weiteren Vollzugsbedingungen sind allesamt bereits eingetreten. Bis zum Ende der ursprünglichen Annahmefrist wurden 82.844.967 Stück BUWOG Aktien zum Verkauf angedient; dies entspricht einer Annahmequote von insgesamt 73,8% der BUWOG Aktien. Zudem wurde das Angebot für 2.988 Stück BUWOG-Wandelschuldverschreibungen, die 99,6% des gesamten Nominales entsprechen, angenommen. BUWOG-Aktionäre, die das Angebot bisher noch nicht angenommen haben, können ihre Aktien zu gleichbleibenden Angebotskonditionen während der weiteren Annahmefrist (Nachfrist) andienen. Inhaber von BUWOG-Wandelschuldverschreibungen, die das Angebot bisher noch nicht angenommen haben, können ihre BUWOG-Wandelschuldverschreibungen während der Nachfrist gegen eine Barzahlung von EUR 93.049,33 je BUWOG-Wandelschuldverschreibung und zu sonst unveränderten Angebotskonditionen andienen. Die Nachfrist wird am 16. März 2018 beginnen und am 18. Juni 2018 um 17:00 Uhr MEZ enden. Die Abwicklung des Angebots für die während der ursprünglichen Annahmefrist angedienten Aktien und Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am 26. März 2018 stattfinden. Aktionäre und Eigentümer von Wandelschuldverschreibungen, die ihre Beteiligungspapiere in der Nachfrist andienen, erhalten die Gegenleistung voraussichtlich Anfang Juli 2018. Das Ergebnis der Annahmefrist wurde auf der Transaktionswebsite der Vonovia (http://de.vonovia-tob.de) veröffentlicht und wird am 16. März 2018 in der Wiener Zeitung bekanntgegeben. Über Vonovia Die Vonovia SE ist Deutschlands führendes bundesweit aufgestelltes Wohnungsunternehmen. Heute besitzt und verwaltet Vonovia rund 347.000 Wohnungen in allen attraktiven Städten und Regionen in Deutschland. Der Portfoliowert liegt bei zirka 33,4 Mrd. EUR. Vonovia stellt dabei als modernes Dienstleistungsunternehmen die Kundenorientierung und Zufriedenheit seiner Mieter in den Mittelpunkt. Ihnen ein bezahlbares, attraktives und lebenswertes Zuhause zu bieten, bildet die Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Daher investiert Vonovia nachhaltig in Instandhaltung, Modernisierung und den seniorenfreundlichen Umbau der Gebäude. Zudem wird das Unternehmen zunehmend neue Wohnungen durch Nachverdichtung und Aufstockung bauen. Seit 2013 ist das in Bochum ansässige Unternehmen börsennotiert, seit September 2015 im DAX 30 gelistet. Zudem wird die Vonovia SE in den internationalen Indizes STOXX Europe 600, MSCI Germany, GPR 250 sowie EPRA/NAREIT Europe geführt. Vonovia beschäftigt rund 8.400 Mitarbeiter. Zusatzinformationen: Zulassung: Regulierter Markt / Prime Standard, Frankfurter Wertpapierbörse ISIN: DE000A1ML7J1 WKN: A1ML7J Common Code: 094567408 Sitz und Geschäftsanschrift der Vonovia SE: Universitätsstraße 133, 44803 Bochum, Deutschland Amtsgericht Bochum, HRB 16879 Diese Pressemitteilung wurde von der Vonovia SE (Vonovia) ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Sie ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren der BUWOG AG (BUWOG). Die endgültigen Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage enthalten. Die Vonovia als Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von BUWOG-Aktien und BUWOG-Wandelschuldverschreibungen wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden. In Übereinstimmung mit österreichischem und europäischem Recht wird das Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere des österreichischen Übernahmegesetzes (Übernahmegesetz), durchgeführt. Die Durchführung des Übernahmeangebots als Angebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als Österreich erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Vonovia und mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 1 Ziffer 6 Übernahmegesetz übernehmen daher hinsichtlich des Übernahmeangebots keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als österreichischer Rechtsvorschriften. Bekanntmachungen und Veröffentlichungen von sonstigen Informationen zu dem beabsichtigten Übernahmeangebot sind ausschließlich in Österreich beabsichtigt, soweit diese nicht nach den jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben erforderlich bzw. zulässig sind. Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können die Vonovia oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar BUWOG-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wand-lungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf BUWOG-Aktien, wie etwa Wandel-schuldverschreibungen, gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach österreichischem Recht erforderlich ist. Diese Pressemitteilung kann Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Vorhersagen in Bezug auf die erwartete zukünftige Entwicklung von Vonovia oder BUWOG (zukunftsgerichtete Aussagen) enthalten, die verschiedene Annahmen wiedergeben betreffend z.B. Ergebnisse, die aus dem aktuellen Geschäft von Vonovia oder BUWOG oder von öffentlichen Quellen abgeleitet wurden, die keiner unabhängigen Prüfung oder eingehenden Beurteilung durch Vonovia unterzogen worden sind und sich später als nicht zutreffend herausstellen könnten. Alle zukunftsgerichteten Aussagen geben aktuelle Erwartungen gestützt auf den aktuellen Businessplan und verschiedene weitere Annahmen wieder und beinhalten somit nicht unerhebliche Risiken und Unsicherheiten. Alle zukunftsgerichteten Aussagen sollten daher nicht als Garantie für zukünftige Performance oder Ergebnisse verstanden werden und stellen ferner keine zwangsläufig zutreffenden Indikatoren dafür dar, dass die erwarteten Ergebnisse auch erreicht werden. Alle zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Tag der Ausgabe dieser Pressemitteilung an die Empfänger. Es obliegt den Empfängern dieser Pressemitteilung, eigene genauere Beurteilungen über die Aussagekraft zukunftsgerichteter Aussagen und diesen zugrundeliegender Annahmen anzustellen. Vonovia schließt jedwede Haftung für alle direkten oder indirekten Schäden oder Verluste bzw. Folgeschäden oder -verluste sowie Strafen, die den Empfängern durch den Gebrauch der Pressemitteilung, ihres Inhaltes, insbesondere aller zukunftsgerichteten Aussagen, oder im sonstigen Zusammenhang damit entstehen könnten, soweit gesetzlich zulässig aus. Vonovia gibt keine Garantie oder Zusicherung (weder ausdrücklich noch stillschweigend) in Bezug auf die Informationen in dieser Pressemitteilung. Vonovia ist nicht verpflichtet, die Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen in dieser Pressemitteilung zu aktualisieren oder zu korrigieren oder nachfolgende Ereignisse oder Umstände aufzunehmen oder Ungenauigkeiten zu berichtigen, die nach dem Datum dieser Pressemitteilung bekannt werden.
Zusatzmaterial zur Meldung: Dokument: http://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=AQYLSOQBVH Dokumenttitel: Vonovia schließt reguläre Annahmefrist für BUWOG Angebot erfolgreich ab
15.03.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Vonovia SE Universitätsstraße 133 44803 Bochum Deutschland Telefon: +49 234 314 1609 Fax: +49 234 314 2995 E-Mail: investorrelations@vonovia.de Internet: www.vonovia.de ISIN: DE000A1ML7J1 WKN: A1ML7J Indizes: DAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange Ende der Mitteilung DGAP News-Service
664327 15.03.2018

ISIN DE000A1ML7J1

AXC0072 2018-03-15/08:01

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