In ihrem schon Jahre schwelenden Streit um die
Lieferung von Sitzbezügen stehen sich der Autobauer Daimler
Das Gericht regte am Donnerstag eine gütliche Einigung an und will einen Vergleichsvorschlag vorlegen. Es ist aber unklar, ob die Parteien diesen Vorschlag akzeptieren werden. Die Daimler-Vertreter betonten, dass sie gern einige prinzipielle Fragen in dem Streit gerichtlich geklärt hätten.
Prevent hatte Daimler seit 2010 mit Sitzbezügen beliefert. Der Streit dreht sich nun um einen sogenannten Sechs-Punkte-Plan, in dem beide Seiten Anfang Februar 2014 eine Fortsetzung dieser Lieferbeziehung vereinbart hatten - zu besseren Konditionen für Prevent. Denen habe man aber nur zugestimmt, argumentiert Daimler, weil der Zulieferer zuvor mit einem kurzfristigen Lieferstopp gedroht habe, den man habe vermeiden wollen. Der Stuttgarter Autobauer hatte die Vereinbarung angefochten, nachdem er sich einen neuen Zulieferer gesucht hatte.
Für das Gericht ist eine der zentralen Fragen, ob Anfang 2014 für Prevent überhaupt eine Lieferverpflichtung gegenüber Daimler bestand
- denn nur dann wäre die Ankündigung eines Lieferstopps überhaupt als widerrechtliche Drohung zu werten. Der Zulieferer hatte Mitte Dezember 2013 gekündigt, weil er die bisherigen Konditionen für unwirtschaftlich hielt.
Einen Rahmenvertrag oder etwas in der Art, was man hätte kündigen können, gab es laut Gericht aber nicht, nur einen Anhang zum Thema Weiterbelieferung im sogenannten Einkaufsabschluss für das Jahr 2013, mit dem Daimler bei Prevent bestellt hatte. Demnach hätte Prevent zu den bisherigen Bedingungen weiter liefern müssen, bis man sich auf neue Bedingungen einigt. Die Ankündigung eines Lieferstopps, so Daimlers Argumentation, sei somit als Drohung zu werten, um bessere Bedingungen auszuhandeln.
Prevent sieht das anders und pocht darauf, dass Daimler die Vereinbarung aus dem Sechs-Punkte-Plan hätte erfüllen müssen. Dem Unternehmen seien dadurch immense Schäden entstanden. Was deren Höhe angeht, ließen die Richter am Donnerstag allerdings erkennen, dass sie die vorgelegte Auflistung für nicht nachvollziehbar halten.
Der aktuelle Fall beschäftigt die Gerichte nicht zum ersten Mal. 2014 war Prevent mit dem Versuch gescheitert, eine einstweilige Verfügung bei der Stuttgarter Justiz durchzusetzen, um weiter liefern zu können. Als sich das Unternehmen dazu letztlich gar nicht mehr in der Lage sah, erklärten die Richter den Fall für erledigt. Erst später reichte Prevent dann die Schadenersatzklage ein.
Hinter dem Zulieferer steht die Investorenfamilie Hastor, die mit
der gescheiterten Machtübernahme beim bayerischen Autozulieferer
Grammer
Wie es im aktuellen Verfahren weiter geht, will das Gericht am 12. April verkünden./eni/DP/fba
ISIN DE0007100000 DE0007664039 DE0005895403
AXC0350 2018-03-22/16:32