Der Streit um Schadensersatz im Fall der fehlerhaften Sprengung einer Fliegerbombe im Jahr 2012 im Münchner Stadtteil Schwabing wird jetzt im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München verhandelt. Ein Urteil ist noch nicht gefallen. Allerdings scheint Berichten des Bayrischen Rundfunks zu ...Den vollständigen Artikel lesen ...