DJ DGAP-HV: FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: FUCHS PETROLUB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
08.05.2018 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-03-23 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
FUCHS PETROLUB SE Mannheim - WKN 579040 und 579043 -
ISIN DE 0005790406 und DE 0005790430 Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2018
um 10:00 Uhr
(Einlass ab 08:30 Uhr) im Congress Center Rosengarten,
Mozartsaal,
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim TAGESORDNUNG
TOP 1 *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses der FUCHS PETROLUB SE
und des gebilligten Konzernabschlusses,
des Berichts über die Lage der
Gesellschaft und des Konzerns, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
Handelsgesetzbuch, jeweils für das
Geschäftsjahr 2017*
TOP 2 *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
TOP 3 *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017*
TOP 4 *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
TOP 5 *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für
eine etwaige prüferische Durchsicht von
unterjährigen Finanzinformationen*
I. *TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR
BESCHLUSSFASSUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG DER
FUCHS PETROLUB SE, MANNHEIM*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der FUCHS PETROLUB SE und des gebilligten
Konzernabschlusses, des Berichts über die
Lage der Gesellschaft und des Konzerns, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
Handelsgesetzbuch, jeweils für das
Geschäftsjahr 2017*
Die Unterlagen sind über die Internetseite
der Gesellschaft unter
*www.fuchs.com/gruppe*
dort unter INVESTOR
RELATIONS/Hauptversammlung 2018, zugänglich
und werden Aktionären auf Anfrage zugesandt.
Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein und näher
erläutert werden. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres-
und den Konzernabschluss bereits gebilligt
hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
in der Bilanz zum 31. Dezember 2017
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von *EUR
125.795.000,00 *wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende *EUR
von EUR 0,90 auf jede der 62.550.000,0
69.500.000 Stück 0*
dividendenberechtigten
Stammaktien
Ausschüttung einer Dividende *EUR
von EUR 0,91 auf jede der 63.245.000,0
69.500.000 Stück 0*
dividendenberechtigten
Vorzugsaktien
Bilanzgewinn *EUR
125.795.000,
00*
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018 sowie des Prüfers für eine etwaige
prüferische Durchsicht von unterjährigen
Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018 sowie zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht von Zwischenberichten
für das Geschäftsjahr 2018 und für das erste
Quartal 2019 zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses gemäß
Art. 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 über spezifische
Anforderungen an die Abschlussprüfung bei
Unternehmen von öffentlichem Interesse und
zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der
Kommission (EU Abschlussprüferverordnung),
entweder die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, oder die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
zur Wahl vorzuschlagen, wobei er eine
Präferenz für die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, mitgeteilt hat. Der Prüfungsausschuss
hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese
frei von ungebührlicher Einflussnahme durch
Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art.
16 Abs. 6 der EU Abschlussprüferverordnung
genannten Art auferlegt wurde.
II. *WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR
HAUPTVERSAMMLUNG*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung; freie
Verfügbarkeit der Aktien*
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von
EUR 139.000.000 ist im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt
in 139.000.000 Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR
1,00 je Stückaktie. Hiervon sind 69.500.000
Stück Stammaktien und 69.500.000 Stück
Vorzugsaktien. Jede der 69.500.000 Stück
Stammaktien gewährt in der ordentlichen
Hauptversammlung bei den unter
Tagesordnungspunkten 2 bis 5 angekündigten
Beschlussfassungen eine Stimme. Die
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der ordentlichen
Hauptversammlung sind nur diejenigen Stamm-
und Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des
Stimmrechts nur diejenigen Stammaktionäre
berechtigt, die sich unter Vorlage eines
besonderen Nachweises ihres Aktienbesitzes
nach Maßgabe von § 19 der Satzung
spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des *1.
Mai 2018* bei der Gesellschaft unter der
nachfolgend angegebenen Adresse angemeldet
haben:
*FUCHS PETROLUB SE*
*c/o Deutsche Bank AG*
*Securities Production*
*- General Meetings -*
*Postfach 20 01 07*
*60605 Frankfurt am Main*
*Telefax: +49 69 12012-86045*
*E-Mail: wp.hv@db-is.com*
Der besondere Nachweis des Aktienbesitzes hat
sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag
der Hauptversammlung, also ausgestellt auf
den *17. April 2018 (Nachweisstichtag)*,
00:00 Uhr, zu beziehen. Er ist durch
Bestätigung eines zur Verwahrung von
Wertpapieren zugelassenen Instituts in
Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) zu
erbringen. Die Bestätigung muss in deutscher
oder englischer Sprache verfasst sein.
Für die Teilnahme an der Versammlung und die
Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär
nur derjenige, der den Aktienbesitz
nachweist. Die Berechtigung zur Teilnahme an
der Versammlung und der Umfang des
Stimmrechts richten sich - neben der
Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem
Aktienbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag ist keine Sperre für die
Veräußerung von Aktien verbunden. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und
den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Aktienbesitz zum
Nachweisstichtag maßgeblich.
Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt
für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen
und erst danach Aktionär werden, sind für die
von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme-
und stimmberechtigt, soweit sie sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für
die Dividendenberechtigung.
Die Aktionäre werden gebeten, für die
Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes
Kreditinstitut zugesandten Formulare zur
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 23, 2018 10:05 ET (14:05 GMT)
Eintrittskartenbestellung auszufüllen und an
ihr depotführendes Kreditinstitut rechtzeitig
gemäß dessen Vorgaben zurückzusenden.
Das depotführende Kreditinstitut wird
daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger
Übersendung des besonderen Nachweises
des Aktienbesitzes bei der vorstehend
bezeichneten, zentralen Anmeldestelle der
FUCHS PETROLUB SE vornehmen, die die
Anmeldung und den besonderen Nachweis des
Aktienbesitzes an die Gesellschaft
weiterleiten wird. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die
Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der
oben genannten Adresse Sorge zu tragen.
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und
des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der
vorstehend bezeichneten, zentralen
Anmeldestelle der FUCHS PETROLUB SE werden
den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Wir bitten Sie,
Verständnis dafür zu haben, dass wir aufgrund
der erfahrungsgemäß großen Anzahl
von Anmeldungen zu unserer Hauptversammlung
jedem Aktionär nur zwei Eintrittskarten
zuschicken können. Zugleich bitten wir Sie,
ohne Ihr Recht auf Teilnahme an der
Hauptversammlung einschränken zu wollen, sich
frühzeitig und nur dann anzumelden, wenn Sie
eine Teilnahme an der Hauptversammlung
ernsthaft beabsichtigen, um die Organisation
der Hauptversammlung zu erleichtern.
Die Eintrittskarte der Stammaktionäre enthält
auch ein Formular für die Erteilung einer
Vollmacht zur Stimmabgabe bei der
Hauptversammlung.
3. *Stimmrechtsausübung und Vertretung in der
Hauptversammlung*
Stimmberechtigt zu den Tagesordnungspunkten 2
bis 5 sind die teilnahmeberechtigten
Stammaktionäre.
Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur
Gesellschaft für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur gilt, wer den
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des
Stimmrechts erbracht hat. Die Gesellschaft
ist berechtigt, bei Zweifeln an der
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises
einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen.
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können
Sie persönlich zur Hauptversammlung
erscheinen und als Stammaktionär Ihr
Stimmrecht selbst ausüben.
Stammaktionäre, die nicht selbst an der
Hauptversammlung teilnehmen wollen oder
können, können ihr Stimmrecht unter
entsprechender Vollmachtserteilung durch
einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Dabei
ist Folgendes zu beachten:
Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine
fristgemäße Anmeldung und der Nachweis
des Anteilsbesitzes erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei
Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135
Abs. 8 oder 10 Aktiengesetz (AktG)1
gleichgestellten Instituten, Unternehmen und
Personen sind in der Regel Besonderheiten zu
beachten, die bei dem jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir
bitten daher Stammaktionäre, die ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder ein anderes der in § 135 Abs. 8 und 10
AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen
oder Personen mit der Stimmrechtsausübung
bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der
Vollmacht abzustimmen.
1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden
auf die Gesellschaft gemäß Art. 5, Art.
9 Abs. 1 lit. c) ii) und Art. 10 SE-VO
Anwendung, soweit sich aus speziellen
Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt.
Nachweise über die Bestellung eines
Bevollmächtigten können der FUCHS PETROLUB SE
an folgende E-Mail-Adresse übermittelt
werden:
fuchspetrolub-hv2018@computershare.de
Daneben können Nachweise über die Bestellung
eines Bevollmächtigten der FUCHS PETROLUB SE
auch unter der folgenden Faxnummer
übermittelt werden: +49 89 30903-74675.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
4. *Stimmrechtsvertretung durch
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Als besonderen Service bietet die
Gesellschaft wie schon in den Vorjahren ihren
Stammaktionären an, von der Gesellschaft
benannte, weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Sollen
die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
so muss der Stammaktionär diesen in jedem
Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht
ausgeübt werden soll. Ohne Weisung ist die
Vollmacht ungültig und das Stimmrecht wird
nicht ausgeübt. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen
erteilten Weisungen abzustimmen; sie können
die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen
ausüben. Bitte beachten Sie, dass die
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen oder dem Stellen von Fragen
oder von Anträgen entgegennehmen. Die
Stimmrechtsvertreter nehmen
ausschließlich Weisungen zu den bekannt
gemachten Beschlussvorschlägen entgegen, im
Übrigen werden sie sich der Stimme
enthalten. Diejenigen Stammaktionäre, die den
von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen
möchten, können diese in Textform erteilen.
Dafür kann das Formular verwendet werden, das
den Stammaktionären zusammen mit der
Eintrittskarte zugesandt wird. Nähere
Einzelheiten zur Anmeldung und zur
Vollmachtserteilung sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
*www.fuchs.com/gruppe*
dort unter INVESTOR
RELATIONS/Hauptversammlung 2018, einsehbar.
Um die rechtzeitige Zusendung der
Eintrittskarte zu ermöglichen, sollte die
Bestellung möglichst frühzeitig bei der
Depotbank eingehen.
Im Falle der Bevollmächtigung der von der
Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter vor der Hauptversammlung
sind Vollmacht und Weisungen in Textform bis
zum Ablauf (24:00 Uhr) des 7. Mai 2018
(Zugang) an die nachfolgend genannte
Anschrift zu übermitteln:
*FUCHS PETROLUB SE*
*c/o Computershare Operations Center*
*80249 München*
*Telefax-Nr. +49 89 30903-74675*
*E-Mail:
fuchspetrolub-hv2018@computershare.de*
Auch nach Vollmachtserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können angemeldete Stammaktionäre persönlich
an der Hauptversammlung teilnehmen. Die
persönliche Anmeldung durch den Stammaktionär
oder einen von ihm bevollmächtigten Dritten
am 8. Mai 2018 an der Zugangskontrolle zur
Hauptversammlung gilt als Widerruf der an die
von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht und
Weisungen.
Auf die Möglichkeit der Bevollmächtigung der
von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter während der
Hauptversammlung wird hingewiesen.
5. *Übertragung der Hauptversammlung im
Internet*
Die einleitenden Worte des
Versammlungsleiters sowie die Rede des
Vorstandsvorsitzenden werden am Tag der
Hauptversammlung ab ca. 10:00 Uhr in voller
Länge live auf unserer Internetseite unter
*www.fuchs.com/gruppe*
dort unter INVESTOR
RELATIONS/Hauptversammlung 2018, übertragen.
6. *Anträge, Wahlvorschläge, Anfragen und
Auskunftsverlangen (Angaben zu den Rechten
der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3
SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i. V. m. § 122 Abs. 2
sowie nach §§ 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1
AktG)*
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung
gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, §
50 Abs. 2 SEAG i. V. m. § 122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des
Grundkapitals, das entspricht 6.950.000
Stückaktien, oder den anteiligen Betrag von
EUR 500.000 am Grundkapital erreichen, das
entspricht 500.000 Stückaktien, können
verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind schriftlich
an den Vorstand der Gesellschaft zu richten
und müssen der Gesellschaft mindestens 30
Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind
dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher
Zugangstermin ist also der 7. April 2018,
24:00 Uhr. Später zugegangene
Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt.
Die Gesellschaft bittet darum, etwaige
Ergänzungsverlangen an folgende Adresse zu
richten:
*FUCHS PETROLUB SE*
*Vorstand*
*Friesenheimer Str. 17*
*68169 Mannheim*
Bekanntzumachende Ergänzungen der
Tagesordnung werden - soweit sie nicht
bereits mit der Einberufung bekanntgemacht
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 23, 2018 10:05 ET (14:05 GMT)
© 2018 Dow Jones News
