DJ DGAP-HV: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-03-23 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft Köln Wir laden unsere Aktionäre zur 65. ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, dem 8. Mai 2018, um 10.00 Uhr, in die Jahrhunderthalle Frankfurt, Pfaffenwiese 301, 65929 Frankfurt am Main, Deutschland ein. I. _Tagesordnung_ 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2017* 2. *Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017* 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 6. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2018 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen* 7. *Änderung der Satzung der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft* II. _Vorschläge zur Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten_ 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2017* Es findet nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG bereits am 14. März 2018 gebilligt hat. Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht, zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller Bericht für die Gesellschaft und den Konzern, Bericht des Aufsichtsrats, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen zu den übernahmerechtlichen Angaben sind im öffentlich verfügbaren Geschäftsbericht enthalten und über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich. 2. *Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 1.227.427.940,13 Euro wie folgt zu verwenden: - Ausschüttung einer 377.007.715,20 Euro Dividende von 0,80 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie: - Einstellung in andere 850.420.224,93 Euro Gewinnrücklagen: Die Dividende ist am 8. Juni 2018 zur Auszahlung fällig. Die Dividende wird nach Wahl des Aktionärs entweder (i) ausschließlich in bar oder (ii) für einen Teil der Dividende zur Begleichung der Steuerschuld in bar und für den verbleibenden Teil der Dividende in Form von Stückaktien der Gesellschaft (nachfolgend auch 'Aktiendividende' genannt) oder (iii) für einen Teil seiner Aktien in bar und für den anderen Teil seiner Aktien als Aktiendividende geleistet werden. Die Einzelheiten der Barausschüttung und der Möglichkeit der Aktionäre zur Wahl der Aktiendividende werden in einem gesonderten Dokument gem. §§ 4 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 5 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) erläutert, das den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lufthansagroup.com/hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird und insbesondere Informationen über die Anzahl und die Ausstattung der Aktien sowie die Einzelheiten zu dem Angebot nebst steuerlicher Behandlung enthält. 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* Mit Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2018 endet jeweils die Amtszeit von Dr. Karl-Ludwig Kley, Herbert Hainer, Dr. h.c. Robert M. Kimmitt, Carsten Knobel, Martin Koehler, Ambassador Miriam Sapiro und Matthias Wissmann. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus 20 Mitgliedern und setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Die Seite der Arbeitnehmervertreter hat gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG erklärt, der Gesamterfüllung zu widersprechen. Der Mindestanteil von 30 % Frauen und 30 % Männern ist daher von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Der Aufsichtsrat ist demnach sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens drei Frauen und mindestens drei Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Mit der Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten würden dem Aufsichtsrat auf der Seite der Anteilseigner drei Frauen und sieben Männer angehören, sodass das Mindestanteilsgebot auf der Seite der Anteilseigner erfüllt wäre. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Herbert Hainer, Herzogenaurach, ehemaliger Vorstandsvorsitzender, adidas AG, b) Dr. Karl-Ludwig Kley, Köln, Vorsitzender des Aufsichtsrats, E.ON SE, c) Carsten Knobel, Hilden, Mitglied des Vorstands und CFO, Henkel AG & Co. KGaA, d) Martin Koehler, Berlin, selbständiger Unternehmensberater und ehemaliger Leiter Competence Center 'Aviation', Boston Consulting Group, e) Michael Nilles, Bergisch Gladbach, Chief Digital Officer, Schindler Group, f) Ambassador Miriam Sapiro, Washington DC, USA, Managing Director, Sard Verbinnen & Co, und g) Matthias Wissmann, Ludwigsburg, Präsident der International Organization of Motor Vehicle Manufacturers (OICA) jeweils als Mitglied der Anteilseigner mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2018 in den Aufsichtsrat zu wählen. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Die vorgenannten Vorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses und berücksichtigen das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung erarbeitete Anforderungsprofil. Dieses wurde vom Aufsichtsrat am 5. Dezember 2017 beschlossen und ist einschließlich des Stands der Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung auf der Internetseite https://investor-relations.lufthansagroup.com/de/corporate-governance/ erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-289f-hgb.html veröffentlicht. Michael Nilles ist Mitglied des Aufsichtsrats der Lufthansa Technik AG, einem Konzernunternehmen der Gesellschaft. Darüber hinaus stehen die vorgeschlagenen Kandidaten nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Karl-Ludwig Kley im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: -2-
In *Abschnitt IV.* dieser Einladung sind zu diesen Wahlvorschlägen unter 'Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten' Lebensläufe abgedruckt, die über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der vorgeschlagenen Kandidaten Auskunft geben. Dort ist auch aufgeführt, welche Mitgliedschaften die vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen innehaben. Eine Darstellung ausgewählter Corporate Governance-Aspekte, einschließlich ausführlicher Informationen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Deutschen Lufthansa AG, ist auf der Internetseite https://investor-relations.lufthansagroup.com/de/corporate-governance abrufbar. 6. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2018 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses der Hauptversammlung vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2018 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen, sofern eine solche prüferische Durchsicht vor der nächsten Hauptversammlung erfolgt. 7. *Änderung der Satzung der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft* Die Satzung soll an die veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst, redaktionell und inhaltlich aktualisiert und darüber hinaus übersichtlicher gestaltet werden. *Abschnitt V.* dieser Einladung enthält eine Gegenüberstellung der aktuell geltenden Fassung der Satzung und der vorgeschlagenen Neufassung der Satzung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft wie in *Abschnitt V.* dieser Einladung aufgeführt insgesamt neu zu fassen. Der Wortlaut der von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen Neufassung der Satzung befindet sich in der rechten Spalte der Gegenüberstellung. Die derzeit gültige Satzung sowie die Gegenüberstellung sind auch über unsere Internetseite unter https://investor-relations.lufthansagroup.com/de/corporate-governance/satzung. html und in der Hauptversammlung zugänglich. _III. Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung_ *1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung* Von den insgesamt ausgegebenen 471.259.644 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung alle stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher 471.259.644. *2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts (inklusive der Ausübung des Stimmrechts mittels Briefwahl) sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und deren Anmeldung zur Hauptversammlung der Gesellschaft bis spätestens *1. Mai 2018 (24.00 Uhr)* unter einer der nachfolgenden Adressen Post: Hauptversammlung Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 20797 Hamburg Fax: +49 (0) 89 20 70-37951 E-Mail: hauptversammlung@dlh.de Internet: www.lufthansagroup.com/hauptversammlung in deutscher oder englischer Sprache zugeht. Aktionäre, welche die Online-Services unter der oben genannten Internetadresse nutzen möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Diejenigen Aktionäre, die sich bereits für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, erhalten mit der Einladungs-E-Mail ihre Aktionärsnummer und müssen ihr bei der Registrierung selbst gewähltes Zugangspasswort verwenden. Alle übrigen im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre erhalten ihre Aktionärsnummer und ihr Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post übersandt. Die Unterlagen zur Anmeldung sowie die Tagesordnung zur Hauptversammlung wird die Gesellschaft an die bis zum 24. April 2018 (0.00 Uhr) im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Versandadressen übermitteln. Auch neue Aktionäre, die nach dem 24. April 2018 (0.00 Uhr) bis einschließlich 1. Mai 2018 (24.00 Uhr) in das Aktienregister eingetragen werden, können sich gemäß den oben genannten Möglichkeiten anmelden. Dafür erforderlich ist die Nennung der Aktionärsnummer, des Namens, der Adresse und des Geburtsdatums. Der für die Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts maßgebliche Bestandsstichtag (auch _technical record date_ genannt) ist der 1. Mai 2018 (24.00 Uhr). Vom 2. Mai 2018 (0.00 Uhr) bis einschließlich 8. Mai 2018 (24.00 Uhr) werden keine Umschreibungen von Aktionären im Aktienregister der Gesellschaft vorgenommen. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. *3. Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten oder mittels Briefwahl* *a) Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung nach entsprechender Erteilung einer Vollmacht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im Fall der Erteilung einer Vollmacht ist immer eine fristgerechte Anmeldung des betreffenden Aktienbestands nach den vorstehenden Bestimmungen unter III.2. erforderlich. Die Gesellschaft bietet den Aktionären auch an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Diese Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus und sind ohne konkrete Weisung des Aktionärs nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen und Anträgen entgegen. Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis derselben gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Das Anmeldeformular für die Hauptversammlung können die Aktionäre auch zur Vollmachts- und Weisungserteilung nutzen. Dieses Formular wird den im Aktienregister ordnungsgemäß eingetragenen Aktionären mit der Einladung zur Hauptversammlung zugesendet. Das Formular kann zudem unter den oben unter III.2. genannten Anmeldeadressen postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Die Aktionäre werden gebeten, möglichst dieses Formular für die Erteilung von Vollmachten sowie für die Erteilung von Weisungen zu nutzen. Aktionäre können über die oben unter III.2. angegebene Internetadresse unter Nutzung der Online-Services bis zum Ende der Anmeldefrist Vollmachten an Dritte und die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen. Die über die Online-Services erteilten Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können über die Online-Services noch bis zum Beginn der Generaldebatte der Hauptversammlung geändert werden. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder von diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen, Instituten oder Unternehmen können Besonderheiten gelten. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu bevollmächtigenden Rechtsträger rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweise sowie die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können vor der Hauptversammlung *per Post oder Fax *an die oben unter III.2. angegebenen Adressen *bis zum 7. Mai 2018 (15.00 Uhr)* eingehend übermittelt werden. Später eingehende Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweise sowie Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: -3-
Stimmrechtsvertreter per Post oder Fax werden nicht berücksichtigt. Die Aktionäre haben zudem - auch über den 7. Mai 2018 (15.00 Uhr) hinaus - *bis zum Beginn der Generaldebatte* der Hauptversammlung die Möglichkeit der Übermittlung von Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweisen sowie von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter *per E-Mail* an die oben unter III.2. angegebene Adresse. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, den Nachweis einer Bevollmächtigung in Textform am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle zu erbringen. *b) Stimmabgabe durch Briefwahl* Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Briefwahl ausüben. Auch im Fall der Briefwahl ist immer eine fristgerechte Anmeldung des betreffenden Aktienbestands nach den oben unter III.2. genannten Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können sich ebenfalls der Briefwahl bedienen. Briefwahlstimmen können der Gesellschaft bis einschließlich 1. Mai 2018 (24.00 Uhr) (eingehend) an die oben unter III.2. angegebenen Adressen übermittelt werden. Das Anmeldeformular für die Hauptversammlung können die Aktionäre auch zur Briefwahl nutzen. Dieses Formular wird den im Aktienregister ordnungsgemäß eingetragenen Aktionären mit der Einladung zur Hauptversammlung zugesendet. Das Formular kann zudem unter den oben unter III.2. genannten Anmeldeadressen postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Die Aktionäre werden gebeten, möglichst dieses Formular zur Briefwahl zu nutzen. Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt als Widerruf der zuvor abgegebenen Briefwahlstimme. *4. Rechte der Aktionäre* *a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 Euro (Letzteres entspricht 195.313 Aktien) erreichen, können nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss bei der Gesellschaft spätestens am *7. April 2018 (24.00 Uhr)* eingehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Wir bitten, ein solches Verlangen schriftlich an Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft - Vorstand - z. Hd. Investor Relations (HV) FRA CW Lufthansa Aviation Center Airportring 60546 Frankfurt oder per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des oder der verlangenden Aktionäre mit qualifizierter elektronischer Signatur an *hv-service@dlh.de* zu übersenden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bei der Berechnung dieser 90 Tage bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hiermit ausdrücklich hingewiesen wird. Bei der Fristberechnung sind ferner die Bestimmungen des § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.lufthansagroup.com/hauptversammlung bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt. *b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Aktionäre können der Gesellschaft bis spätestens *23. April 2018 (24.00 Uhr)* (eingehend) unter Angabe ihres Namens begründete Anträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie unter Angabe ihres Namens Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG übersenden. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nicht begründet zu werden. Diese Anträge und/oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an eine der folgenden Adressen zu richten: Post: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft - Vorstand - z. Hd. Investor Relations (HV) FRA CW Lufthansa Aviation Center Airportring 60546 Frankfurt Fax: +49 (0) 69 696-90990 E-Mail: hv-service@dlh.de Anderweitig adressierte Anträge und/oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Anträge und/oder Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.lufthansagroup.com/hauptversammlung veröffentlicht. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht die folgenden Angaben enthält: Name, ausgeübter Beruf, Wohnort des zur Wahl Vorgeschlagenen sowie - bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern - die Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht. *c) Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich grundsätzlich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auch hier ist aber Voraussetzung, dass die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Generaldebatte zu stellen. Der Vorstand ist berechtigt, in bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen, die Auskunft zu verweigern. *5. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft* Der Inhalt dieser Einberufung inklusive der Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll, sowie die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen inklusive des Geschäftsberichts, der Berichte des Vorstands, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung und die der Versammlung unverzüglich zugänglich zu machenden Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG stehen unter der Internetadresse www.lufthansagroup.com/hauptversammlung zum Abruf zur Verfügung. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter derselben Internetadresse zugänglich gemacht. _IV. Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten_ Im Folgenden sind zu den Wahlvorschlägen gemäß Tagesordnungspunkt 5 Lebensläufe abgedruckt, die über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der vorgeschlagenen Kandidaten Auskunft geben. Ferner ist aufgeführt, welche Mitgliedschaften die vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen innehaben. *Herbert Hainer* Herzogenaurach * 03.07.1954 Nationalität: Deutsch Ehemaliger Vorstandsvorsitzender, adidas AG *Ausbildung* Studium der Betriebswirtschaftslehre *Beruflicher Werdegang* 1979 bis 1987 Procter & Gamble GmbH Verkaufsmanager Deutschland 1987 bis 1989 adidas Deutschland Vertriebsdirektor Hartware 1989 bis 1991 Vertriebsdirektor Feld 1991 bis 1993 adidas Deutschland Gesamt-Vertriebsdirektor 1993 bis 1995 adidas Deutschland Geschäftsführer (Verkauf + Logistik) 1996 bis 1997 adidas AG Senior Vice President Europa, Afrika, Mittlerer Osten (Verkauf + Logistik) ab 1997 adidas AG Mitglied des Vorstands 2000 bis 2001 adidas-Salomon AG stellv. Vorstandsvorsitzender 2001 bis September 2016 adidas AG Vorstandsvorsitzender seit 29.04.2010 Mitglied des LH-Aufsichtsrats, gewählt bis zur HV 2018 *Aktuelle Mandate* *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:* * Allianz Deutschland AG * FC Bayern München AG (stellv. Vorsitz) *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* * Accenture plc. Dublin (Irland) * Sportradar AG, Sankt Gallen (Schweiz) (Vorsitz) _Dr. Karl-Ludwig Kley_ Köln * 11.06.1951 Nationalität: Deutsch Vorsitzender des Aufsichtsrats, E.ON SE *Ausbildung* Ausbildung zum Industriekaufmann, danach Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München 1979 bis 1982 Rechtsreferendariat in Hamburg und Johannesburg (Südafrika) 1986 Promotion zum Dr. jur. in München *Beruflicher Werdegang* 1982 Eintritt in die Bayer AG. Dort zunächst im Bereich Konzernfinanzen und später als Assistent des Vorstandsvorsitzenden tätig. Nach
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: -4-
einem Auslandsaufenthalt als Finanzchef in Japan verschiedene leitende Positionen im Geschäftsbereich Pharma. 1991 bis 1994 im Vertrieb und anschließend bis 1997 Leiter des Geschäftsbereichs Pharma der italienischen Bayer-Tochtergesellschaft. Danach in der Zentrale von Bayer Leitung des Ressorts Finanzen und Investor Relations. 1998 bis 2006 Mitglied des Vorstands der Deutschen Lufthansa AG, Ressort Finanzen 2006 stellv. Vorsitzender, von 2007 bis 2016 Vorsitzender der Geschäftsleitung der Merck KGaA seit 07.05.2013 Mitglied des LH-Aufsichtsrats, gewählt bis zur HV 2018 *Aktuelle Mandate* *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:* * BMW AG (stellv. Vorsitz) * E.ON SE (Vorsitz) *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* * Verizon Communications Inc. Das Mandat bei Verizon Communications Inc. läuft mit Ablauf der am 3. Mai 2018 stattfindenden Hauptversammlung aus, Dr. Karl-Ludwig Kley wird sich nicht erneut zur Wahl stellen. Bei der BMW AG wird sich Dr. Karl-Ludwig Kley auf der Hauptversammlung im Mai 2018 für drei weitere Jahre im Aufsichtsrat bewerben. _Carsten Knobel_ Hilden * 11.01.1969 Nationalität: Deutsch Mitglied des Vorstands und CFO, Henkel AG & Co. KGaA *Ausbildung* 1990 bis 1995 Studium der Betriebswirtschaftslehre und Technischen Chemie an der TU Berlin *Beruflicher Werdegang* 1998 bis 2012 verschiedene leitende Positionen bei Henkel in den Bereichen Marketing und Controlling, zuletzt als Corporate Senior Vice President Finanzen seit 2012 Mitglied des Vorstands und CFO Henkel AG & Co. KGaA, zuständig für Finanzen & Einkauf seit 09.01.2018 Mitglied des LH-Aufsichtsrats, gerichtlich bestellt bis zum Ablauf der HV 2018 *Aktuelle Mandate* *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:* * keine *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* * Henkel Central Eastern Europe GmbH (Vorsitz), Österreich * * Henkel (China) Investment Co. Ltd., China * * Henkel & Cie. AG, Schweiz * * Henkel Consumer Goods, Inc. (Vorsitz), USA * * Henkel Ltd., Großbritannien * * Henkel of America Inc. (Vorsitz), USA * * Henkel Konzernmandate _Martin Koehler_ Berlin * 24.09.1957 Nationalität: Deutsch Selbständiger Unternehmensberater und ehemaliger Leiter Competence Center 'Aviation', Boston Consulting Group *Ausbildung* Wirtschaftsingenieur an der TU Berlin Industriepsychologie, Cornell University, New York MBA, Stanford University, Palo Alto *Beruflicher Werdegang* 1986 Eintritt bei BCG 1989 bis 1993 Aufbau der Präsenz in Skandinavien 1993 Partner 2000 bis 2011 Senior Partner und Managing Director ab 2000 Mitglied des für Deutschland, Österreich, Osteuropa und den Mittleren Osten zuständigen operativen Führungsgremiums ab 2001 europaweit und 2006 bis 2010 weltweit verantwortlich für die BCG-Aktivitäten im Bereich 'Travel, Tourism and Transportation' 2008 Wahl in das Global Partnership Committee 2011 bis 2013 Senior Advisor, in dieser Rolle Organisator des 'BCG Strategy Circle' und Leiter der 'Kronberger Strategiekonferenz' seit 02.03.2010 Mitglied des LH-Aufsichtsrats, gewählt bis zur HV 2018 *Aktuelle Mandate* *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:* * Delton AG *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen*: * American Funds Investment-Fonds, managed by the Capital Group * FlixMobility GmbH *Michael Nilles* Bergisch Gladbach * 17.07.1973 Nationalität: Deutsch Mitglied der Konzernleitung und Chief Digital Officer (CDO), Schindler-Konzerns CEO Schindler Digital Business AG *Ausbildung* Studium der Wirtschaftsinformatik an der Universität Köln mit Abschluss zum Diplom-Wirtschaftsinformatiker Verschiedene Executive Education Programme (Kellogg Northwestern, Stanford, Carnegie Mellon) *Beruflicher Werdegang* 1996 bis 1997 Software-Engineer und Berater, SAP China, Shanghai/China 1998 bis 1999 IT Director Greater China, Mannesmann/Bosch Rexroth (China) Ltd., Hong Kong 1999 bis 2005 Program Director Global Business Transformation & SAP Template, Bosch Rexroth AG, Chicago, IL/USA 2001 bis 2005 CIO Americas, Bosch Rexroth Corp., Chicago, IL/USA 2006 bis 2008 CIO, Bosch Rexroth AG, Lohr am Main/Deutschland 2008 bis 2009 CIO, Schaeffler AG, Herzogenaurach/Deutschland 2009 bis 2015 CIO, Schindler Group, Ebikon/Schweiz seit 2013 CEO, Schindler Digital Business AG, Ebikon/Schweiz seit 2016 Mitglied der Konzernleitung und Chief Digital Officer (CDO), Schindler Group, Ebikon/Schweiz *Aktuelle Mandate* *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:* * Lufthansa Technik AG *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* * keine _Miriam Sapiro_ Washington DC, USA * 23.08.1960 Nationalität: US-amerikanisch Managing Director, Sard Verbinnen & Co *Ausbildung* Bachelor of Arts, Williams College Juris Doctor, NYU School of Law Rotary Fellow, Oxford University *Beruflicher Werdegang* 1988 bis 1995 - Verschiedene Rollen innerhalb des US-Außenministeriums als Rechtsberaterin und Mitglied des Planungsstabes 1997 bis 1999 - Leiterin Europäische Angelegenheiten Nationaler Sicherheitsrat und Sonderberaterin des US-Präsidenten 2000 bis 2009 - Leiterin international Angelegenheiten VeriSign Inc. Und Gründung der Beratungsfirma Summit Strategies International 2009 bis 2014 - Stellvertretende und kommissarische US-Handelsbeauftragte nach Bestätigung als Botschafterin 2014 bis Februar 2018 - Senior Fellow der Brookings Institution, Principal, Summit Strategies International und Partner bei Finsbury (Leiter des DC Büros) Seit März 2018 Managing Director, Sard Verbinnen & Co. Seit Oktober 2017 Gerichtliche Bestellung als Mitglied des Aufsichtsrates der Lufthansa Aktiengesellschaft bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2018 *Aktuelle Mandate* *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:* * keine *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* * Board of Directors, Project HOPE (Finance & Communications Committees) (USA) _Matthias Wissmann_ Ludwigsburg * 15.04.1949 Nationalität: Deutsch Präsident der International Organization of Motor Vehicle Manufacturers (OICA) *Ausbildung* Studium der Rechtswissenschaften, Volkswirtschaft und Politik in Tübingen und Bonn 1978 großes Staatsexamen *Beruflicher Werdegang* 1973 bis 1983 Bundesvorsitzender der Jungen Union 1976 bis 2007 Mitglied des Bundestags 1983 bis 1993 wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Januar bis Mai Bundesminister für Forschung 1993 und Technologie 1993 bis 1998 Bundesminister für Verkehr 1998 bis 2001 Vorsitz des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie 2002 bis 2007 Vorsitz des Bundestagsausschusses für Angelegenheiten der Europäischen Union seit 1999 Rechtsanwalt in der internationalen Sozietät Wilmer Cutler Pickering Hale & Dorr LLP 2007-2018 Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) seit 2016 Präsident der International Organization of Motor Vehicle Manufacturers (OICA) seit 29.04.2008 Mitglied des LH-Aufsichtsrats, gewählt bis zur HV 2018 *Aktuelle Mandate* *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:* * keine *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* * keine *V. Gegenüberstellung der aktuellen Fassung und der vorgeschlagenen Neufassung der Satzung der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft* Der Wortlaut der von Vorstand und Aufsichtsrat unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Neufassung der Satzung befindet sich in der rechten Spalte der nachfolgenden Gegenüberstellung. *SATZUNG * *SATZUNG * *(aktuelle Fassung, Stand: Oktober 2017)* *(vorgeschlagene Neufassung, Beschlussfassung der Hauptversammlung: 8. Mai 2018)* *I. Allgemeine Bestimmungen * *I. Allgemeine Bestimmungen * *§ 1* *§ 1* Die Aktiengesellschaft führt die Firma (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma 'Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft'. 'Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft'. Sie hat ihren Sitz in Köln. (2) Sie hat ihren Sitz in Köln. *§ 2* *§ 2* Gegenstand des Unternehmens ist der (1) Gegenstand des Unternehmens ist der Luftverkehr im In- und Ausland und der Betrieb Luftverkehr im In- und Ausland und der Betrieb von mit der Luftfahrt und ihrer Förderung von mit der Luftfahrt und ihrer Förderung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: -5-
zusammenhängenden oder verwandten Geschäften unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden und Einrichtungen. oder verwandten Geschäften und Einrichtungen. Die Gesellschaft ist zur Förderung des (2) Die Gesellschaft ist zur Förderung des Geschäftszweckes berechtigt, im In- und Geschäftszweckes berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Agenturen zu Ausland Zweigniederlassungen und Agenturen zu errichten, sich bei anderen Unternehmungen des errichten, sich bei anderen Unternehmungen des In- und Auslandes zu beteiligen, solche In- und Auslandes zu beteiligen, solche Unternehmungen zu erwerben und zu errichten Unternehmungen zu erwerben und zu errichten sowie alle Geschäfte einschließlich von sowie alle Geschäfte einschließlich von Interessengemeinschaftsverträgen einzugehen. Interessengemeinschaftsverträgen einzugehen. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise solchen Unternehmungen überlassen. solchen Unternehmungen überlassen. *§ 3* *§ 3* Die Bekanntmachungen der Gesellschaft werden (1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft werden im Bundesanzeiger veröffentlicht, soweit das im Bundesanzeiger veröffentlicht, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt. Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt. Die Gesellschaft ist berechtigt, den (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, den Aktionären mit deren Zustimmung Informationen Aktionären mit deren Zustimmung Informationen im Wege der Datenfernübertragung zu im Wege der Datenfernübertragung zu übermitteln. übermitteln. *II. Grundkapital und Aktien * *II. Grundkapital und Aktien * *§ 4* *§ 4* Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro (1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 1.206.424.688,64. Es ist eingeteilt in 1.206.424.688,64. Es ist eingeteilt in 471.259.644 auf den Namen lautende 471.259.644 auf den Namen lautende Stückaktien. Stückaktien. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 28. April (2) Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 28. April 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 553.310.730,08 durch ein- oder mehrmalige 553.310.730,08 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital A). erhöhen (Genehmigtes Kapital A). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht kann Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar, gemäß § den Aktionären auch mittelbar, gemäß § 186 Abs. 5 AktG, gewährt werden. 186 Abs. 5 AktG, gewährt werden. - Der Vorstand ist ermächtigt, im Falle a) Der Vorstand ist ermächtigt, im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen - bezogen auf den Zeitpunkt des Aktien - bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder, sofern dieser Betrag Wirksamwerdens oder, sofern dieser Betrag niedriger ist, der Ausübung der niedriger ist, der Ausübung der Ermächtigung - einen Anteil von 10 Prozent Ermächtigung - einen Anteil von 10 des Grundkapitals nicht übersteigen. Prozent des Grundkapitals nicht - Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit übersteigen. Zustimmung des Aufsichtsrats b) Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Zustimmung des Aufsichtsrats Aktionäre auszunehmen. Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der - Soweit es erforderlich ist, um Inhabern Aktionäre auszunehmen. oder Gläubigern von Options- oder c) Soweit es erforderlich ist, um Inhabern Wandlungsrechten aus Options- oder oder Gläubigern von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Wandlungsrechten aus Options- oder Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen Wandelschuldverschreibungen, die von der ausgegeben wurden oder werden, ein Gesellschaft oder deren Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang Konzernunternehmen ausgegeben wurden oder zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien der Options- oder Wandlungsrechte bzw. in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Erfüllung von Wandlungspflichten nach Ausübung der Options- oder zustände, ist der Vorstand mit Zustimmung Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von des Aufsichtsrats zum Ausschluss des Wandlungspflichten zustände, ist der Bezugsrechts ermächtigt. Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats - Bei Aktienausgaben gegen Sacheinlagen, zum Ausschluss des Bezugsrechts insbesondere zum Zweck des Erwerbs von ermächtigt. Unternehmen, Unternehmensteilen, d) Bei Aktienausgaben gegen Sacheinlagen, Beteiligungen an Unternehmen oder insbesondere zum Zweck des Erwerbs von sonstigen Vermögensgegenständen oder Unternehmen, Unternehmensteilen, Ansprüchen auf den Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen oder Vermögensgegenständen einschließlich sonstigen Vermögensgegenständen oder Forderungen gegen die Gesellschaft oder Ansprüchen auf den Erwerb von ihre Konzerngesellschaften oder zum Zwecke Vermögensgegenständen einschließlich des Zusammenschlusses von Unternehmen ist Forderungen gegen die Gesellschaft oder der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht ihre Konzerngesellschaften oder zum mit Zustimmung des Aufsichtsrats Zwecke des Zusammenschlusses von auszuschließen. Unternehmen ist der Vorstand ermächtigt, - Der Vorstand ist ermächtigt, mit das Bezugsrecht mit Zustimmung des Zustimmung des Aufsichtsrats zur Aufsichtsrats auszuschließen. Durchführung einer sogenannten e) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Aktiendividende (scrip dividend), bei der Zustimmung des Aufsichtsrats zur den Aktionären angeboten wird, ihren Durchführung einer sogenannten Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder Aktiendividende (scrip dividend), bei der teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung den Aktionären angeboten wird, ihren neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital A Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder in die Gesellschaft einzulegen, das teilweise) als Sacheinlage gegen Bezugsrecht auszuschließen. Gewährung neuer Aktien aus dem Die Summe der unter Ausschluss des Genehmigten Kapital A in die Gesellschaft Bezugsrechts gegen Bar- und Sacheinlagen einzulegen, das Bezugsrecht ausgegebenen Aktien darf 20 Prozent des auszuschließen. Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens Die Summe der unter Ausschluss des oder - falls dieser Wert geringer ist - im Bezugsrechts gegen Bar- und Sacheinlagen Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung, ausgegebenen Aktien darf 20 Prozent des nicht übersteigen. Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - im Auf die 10-Prozent-Grenze gemäß des Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung, ersten Spiegelstrichs sowie die vorstehende nicht übersteigen. 20-Prozent-Grenze der Summe aller
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: -6-
Bezugsrechtsausschlüsse sind Aktien Auf die 10-Prozent-Grenze gemäß Buchstabe anzurechnen, die zur Bedienung von Options- a) sowie die vorstehende 20-Prozent-Grenze der oder Wandlungsrechten oder zur Erfüllung von Summe aller Bezugsrechtsausschlüsse sind Wandlungspflichten aus Options- oder Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden Options- oder Wandlungsrechten oder zur oder noch auszugeben sein können, sofern die Erfüllung von Wandlungspflichten aus Options- Schuldverschreibungen ab dem 29. April 2015 in oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz wurden oder noch auszugeben sein können, 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts sofern die Schuldverschreibungen ab dem 29. ausgegeben werden. Ferner sind auf die April 2015 in entsprechender Anwendung des § genannten Grenzen Aktien anzurechnen, die ab 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des dem 29. April 2015 aufgrund einer Ermächtigung Bezugsrechts ausgegeben werden. Ferner sind zur Verwendung eigener Aktien gemäß §§ 71 auf die genannten Grenzen Aktien anzurechnen, Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG die ab dem 29. April 2015 aufgrund einer unter Ausschluss eines Bezugsrechts ausgegeben Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien werden. Schließlich sind Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. anzurechnen, die während der Laufzeit dieser 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Bezugsrechts ausgegeben werden. Ausnutzung in direkter oder entsprechender Schließlich sind Aktien anzurechnen, die Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis ausgegeben oder veräußert werden. zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Der Vorstand ist ermächtigt, den weiteren Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen werden. der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 28. April (3) Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 28. April 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 10.776.673,28 durch ein- oder mehrmalige 10.776.673,28 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital B). Die neuen Aktien (Genehmigtes Kapital B). Die neuen Aktien werden ausschließlich den Mitarbeitern werden ausschließlich den Mitarbeitern der Deutschen Lufthansa AG und mit ihr der Deutschen Lufthansa AG und mit ihr verbundener Unternehmen zum Erwerb angeboten. verbundener Unternehmen zum Erwerb angeboten. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Ausnutzung des Genehmigten Einzelheiten der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals B, insbesondere die Bedingungen für Kapitals B, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der neuen Stückaktien, den die Ausgabe der neuen Stückaktien, den Ausgabebetrag und den weiteren Inhalt der Ausgabebetrag und den weiteren Inhalt der Aktienrechte, sowie der Durchführung von Aktienrechte, sowie der Durchführung von Kapitalerhöhungen festzulegen. Die Kapitalerhöhungen festzulegen. Die Gewinnberechtigung der neuen Stückaktien kann Gewinnberechtigung der neuen Stückaktien kann abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festgelegt abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festgelegt werden. werden. Der Vorstand wird ermächtigt, im Falle des Der Vorstand wird ermächtigt, im Falle des Eintritts der Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Eintritts der Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 LuftNaSiG mit Zustimmung des Aufsichtsrats das LuftNaSiG mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen und neuer Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen und hierbei das Bezugsrecht der Aktionäre hierbei das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausgabebetrag der auszuschließen. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien ist im Einvernehmen mit dem neuen Aktien ist im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen und darf den Aufsichtsrat festzulegen und darf den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreiten. Börsenkurs nicht wesentlich unterschreiten. Eine Kapitalerhöhung nach dieser Vorschrift Eine Kapitalerhöhung nach dieser Vorschrift darf den Umfang von 10 Prozent des darf den Umfang von 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt der Maßnahme nicht übersteigen. der Maßnahme nicht übersteigen. Der Vorstand wird ermächtigt, unter den Der Vorstand wird ermächtigt, unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 LuftNaSiG mit Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 LuftNaSiG mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktionäre in dem Zustimmung des Aufsichtsrats Aktionäre in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Anforderungen Umfang, wie es zur Erfüllung der Anforderungen für die Aufrechterhaltung der für die Aufrechterhaltung der luftverkehrsrechtlichen Befugnisse luftverkehrsrechtlichen Befugnisse erforderlich ist, und in der Reihenfolge des § erforderlich ist, und in der Reihenfolge des § 5 Abs. 3 LuftNaSiG unter Setzung einer 5 Abs. 3 LuftNaSiG unter Setzung einer angemessenen Frist mit Hinweis auf die angemessenen Frist mit Hinweis auf die andernfalls mögliche Rechtsfolge, der Aktien andernfalls mögliche Rechtsfolge, der Aktien nach Maßgabe des § 5 Abs. 7 LuftNaSiG nach Maßgabe des § 5 Abs. 7 LuftNaSiG verlustig zu gehen, aufzufordern, sämtliche verlustig zu gehen, aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der von ihnen gehaltenen oder einen Teil der von ihnen gehaltenen Aktien zu veräußern und die Aktien zu veräußern und die Veräußerung der Gesellschaft unverzüglich Veräußerung der Gesellschaft unverzüglich nachzuweisen. Die Aufforderung mit dem Hinweis nachzuweisen. Die Aufforderung mit dem Hinweis auf die mögliche Rechtsfolge, der Aktien auf die mögliche Rechtsfolge, der Aktien verlustig zu gehen, hat hierfür eine Frist von verlustig zu gehen, hat hierfür eine Frist von mindestens vier Wochen vorzusehen. An Stelle mindestens vier Wochen vorzusehen. An Stelle der öffentlichen Bekanntmachung genügt die der öffentlichen Bekanntmachung genügt die einmalige Einzelaufforderung an die einmalige Einzelaufforderung an die betreffenden Aktionäre; dabei muss eine betreffenden Aktionäre; dabei muss eine Nachfrist gewährt werden, die mindestens zwei Nachfrist gewährt werden, die mindestens zwei Wochen seit dem Empfang der Einzelaufforderung Wochen seit dem Empfang der Einzelaufforderung beträgt. beträgt. Das Grundkapital ist um bis zu Euro (4) Das Grundkapital ist um bis zu Euro 237.843.840 durch Ausgabe von bis zu 237.843.840 durch Ausgabe von bis zu 92.907.750 neuen, auf den Namen lautenden 92.907.750 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungs- und/oder Optionsrechten aus von Wandlungs- und/oder Optionsrechten aus Wandelschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: -7-
oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. einer oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. einer Kombination dieser Instrumente), die von der Kombination dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder von ihren Gesellschaft oder von ihren Konzerngesellschaften aufgrund des Konzerngesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 28. April 2016 bis zum 27. April 2021 vom 28. April 2016 bis zum 27. April 2021 gegen bar ausgegeben werden, von ihren gegen bar ausgegeben werden, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von der Gesellschaft oder bzw. Gläubiger der von der Gesellschaft oder von ihren Konzerngesellschaften aufgrund des von ihren Konzerngesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 28. April 2016 bis zum 27. April 2021 vom 28. April 2016 bis zum 27. April 2021 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen (bzw. ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen (bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungspflicht) ihre Pflicht zur mit Wandlungspflicht) ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen oder Andienungen von Aktien Wandlung erfüllen oder Andienungen von Aktien erfolgen und soweit nicht eigene Aktien oder erfolgen und soweit nicht eigene Aktien oder andere Erfüllungsformen zur Bedienung andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung von Wandlungs- bzw. durch die Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten, durch die Erfüllung von Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungspflichten oder durch die Ausübung von Wandlungspflichten oder durch die Ausübung von Andienungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Andienungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Kapitalerhöhung festzusetzen. *§ 5* *§ 5* Die Aktien lauten auf den Namen; sie sind (1) Die Aktien lauten auf den Namen; sie sind unter Bezeichnung des Aktionärs nach Namen, unter Bezeichnung des Aktionärs nach Namen, Adresse, Geburtsdatum, Aktienstückzahl und Adresse, Geburtsdatum, Aktienstückzahl und Staatsangehörigkeit (natürliche Personen) bzw. Staatsangehörigkeit (natürliche Personen) bzw. Nationalität (juristische Personen) in das Nationalität (juristische Personen) in das Aktienregister der Gesellschaft einzutragen. Aktienregister der Gesellschaft einzutragen. Bei Meldepflichtigen im Sinne der §§ 21 ff. Die Übertragung der Aktien ist an die des Wertpapierhandelsgesetzes sind ferner die Zustimmung der Gesellschaft gebunden in § 80 Abs. 1 AktG aufgeführten Angaben zu (Vinkulierung). Die Gesellschaft darf die machen. Die Übertragung der Aktien ist an Zustimmung zur Übertragung der Aktien nur die Zustimmung der Gesellschaft gebunden verweigern, wenn zu besorgen ist, dass durch (Vinkulierung). Die Gesellschaft darf die die Eintragung die Aufrechterhaltung der Zustimmung zur Übertragung der Aktien nur luftverkehrsrechtlichen Befugnisse gefährdet verweigern, wenn zu besorgen ist, dass durch sein könnte. die Eintragung die Aufrechterhaltung der luftverkehrsrechtlichen Befugnisse gefährdet sein könnte. Auch bei einer Erhöhung des Grundkapitals (2) Auch bei einer Erhöhung des Grundkapitals lauten die Aktien auf den Namen. lauten die Aktien auf den Namen. Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung (3) Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen. seines Anteils ist ausgeschlossen. *III. Verfassung * *III. Verfassung* *1. Vorstand * *1. Vorstand* *§ 6* *§ 6* Der Vorstand besteht aus mindestens zwei (1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Personen. Der Aufsichtsrat bestellt die (2) Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl; er Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl; er kann Stellvertreter der Vorstandsmitglieder kann stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied bestellen. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands und ein zum Vorsitzenden des Vorstands und ein weiteres Mitglied zu dessen Stellvertreter weiteres Mitglied zu dessen Stellvertreter ernennen. ernennen. Die Beschlüsse des Vorstandes werden, soweit (3) Die Beschlüsse des Vorstandes werden, soweit gesetzlich zulässig, mit Stimmenmehrheit gesetzlich zulässig, mit Stimmenmehrheit gefasst. Der Aufsichtsrat bestimmt in der gefasst. Der Aufsichtsrat bestimmt in der Geschäftsordnung für den Vorstand, welches Geschäftsordnung für den Vorstand, welches Vorstandsmitglied bei Stimmengleichheit den Vorstandsmitglied bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt. Ausschlag gibt. *§ 7* *§ 7* Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen. Prokuristen. Im Übrigen wird die Gesellschaft durch Prokuristen oder andere Zeichnungsberechtigte nach näherer Bestimmung des Vorstands vertreten. *2. Aufsichtsrat * *2. Aufsichtsrat * *§ 8* *§ 8* Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. (1) Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. Zur Wahl in den Aufsichtsrat sollten im Grundsatz keine Personen vorgeschlagen werden, die das 70. Lebensjahr bereits vollendet haben. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur (2) Die Wahl erfolgt grundsätzlich für die Zeit Beendigung der Hauptversammlung, die über die bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach über die Entlastung für das vierte dem Beginn der Amtszeit beschließt. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die beschließt. Hierbei wird das Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die Wahl der Scheiden Mitglieder, die von der Anteilseignervertreter kann für einen oder Hauptversammlung zu wählen sind, vor Ablauf mehrere von ihnen auch für eine kürzere der Amtszeit aus, so finden Ergänzungswahlen Amtszeit erfolgen. statt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats kann durch (3) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder gegenüber Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder gegenüber dem Vorstand sein Amt jederzeit niederlegen. dem Vorstand sein Amt jederzeit niederlegen. *§ 9* *§ 9* Im Anschluss an die Hauptversammlung, in der (1) Im Anschluss an die Hauptversammlung, mit alle von der Hauptversammlung zu wählenden deren Ende die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieder neu gewählt werden, Aufsichtsratsvorsitzenden endet, jedenfalls findet eine Aufsichtsratssitzung statt, zu der aber mindestens alle fünf Jahre, wählt der es einer besonderen Einladung nicht bedarf. In Aufsichtsrat in einer Aufsichtsratssitzung, zu dieser Sitzung wählt der Aufsichtsrat nach der es einer besonderen Einladung nicht Maßgabe des § 27 Abs. 1 und 2 MitbestG bedarf, nach Maßgabe des § 27 Abs. 1 und aus seiner Mitte für die Dauer seiner Amtszeit 2 MitbestG aus seiner Mitte einen Vorsitzenden einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. und einen Stellvertreter. Bei der Wahlhandlung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: -8-
Bei der Wahlhandlung führt das an Lebensjahren führt das an Lebensjahren älteste Mitglied den älteste Mitglied den Vorsitz. Vorsitz. Scheiden im Lauf einer Wahlperiode der (2) Scheiden im Lauf einer Wahlperiode der Vorsitzende oder sein Stellvertreter aus Vorsitzende oder sein Stellvertreter aus seinem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat seinem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl für den unverzüglich eine Neuwahl für den Ausgeschiedenen vorzunehmen. Ausgeschiedenen vorzunehmen. Unmittelbar nach der Wahl des (3) Unmittelbar nach der Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und seines Aufsichtsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters bildet der Aufsichtsrat den in Stellvertreters bildet der Aufsichtsrat den in § 27 Abs. 3 MitbestG vorgesehenen Ausschuss. § 27 Abs. 3 MitbestG vorgesehenen Ausschuss. *§ 10* *§ 10* Der Aufsichtsrat wird durch den Vorsitzenden (1) Der Aufsichtsrat wird durch den Vorsitzenden oder bei seiner Verhinderung durch dessen oder bei seiner Verhinderung durch dessen Stellvertreter einberufen. § 110 des Stellvertreter einberufen. § 110 AktG findet Aktiengesetzes findet Anwendung. Anwendung. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn die (2) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn die Mitglieder unter der zuletzt bekanntgegebenen Mitglieder unter der zuletzt bekanntgegebenen Anschrift schriftlich, fernmündlich oder Anschrift schriftlich, fernmündlich oder mittels elektronischer Kommunikation mit einer mittels elektronischer Kommunikation mit einer Frist von einer Woche eingeladen sind und wenn Frist von einer Woche eingeladen sind und wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend oder gemäß § 108 Abs. 3 AktG oder gemäß § 108 Abs. 3 AktG abstimmungsberechtigt vertreten ist. abstimmungsberechtigt vertreten ist. Durch Telefon- oder Videokonferenz zugeschaltete Mitglieder des Aufsichtsrats gelten als anwesend. In dringenden Fällen kann die Wochenfrist angemessen verkürzt werden. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit (3) Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ergibt eine Abstimmung im Aufsichtsrat Ergibt eine Abstimmung im Aufsichtsrat Stimmengleichheit, so hat bei einer erneuten Stimmengleichheit, so hat bei einer erneuten Abstimmung über denselben Gegenstand, wenn Abstimmung über denselben Gegenstand, wenn auch sie Stimmengleichheit ergibt, der auch sie Stimmengleichheit ergibt, der Aufsichtsratsvorsitzende zwei Stimmen; dem Aufsichtsratsvorsitzende zwei Stimmen; dem Stellvertreter steht die zweite Stimme nicht Stellvertreter steht die zweite Stimme nicht zu. zu. Der Vorsitzende bestimmt die Art der (4) Der Vorsitzende bestimmt den Sitzungsablauf Abstimmung. und die Art der Abstimmung. *§ 11* *§ 11* Der Aufsichtsrat ist befugt, aus seiner Mitte (1) Der Aufsichtsrat ist befugt, aus seiner Mitte Ausschüsse zu bilden und deren Aufgaben und Ausschüsse zu bilden und, soweit gesetzlich Befugnisse in einer Geschäftsordnung zulässig, deren Zusammensetzung, Aufgaben und festzusetzen. Befugnisse in einer Geschäftsordnung festzusetzen. Ausschüsse mit entscheidender Befugnis müssen so besetzt sein, dass die von der Hauptversammlung und die von der Arbeitnehmerschaft gewählten Aufsichtsratsmitglieder in gleicher Zahl vertreten sind. Diese Ausschüsse sind nur beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder an der Entscheidung teilnehmen. Über die Sitzungen des Aufsichtsrats und (2) Über die Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ist eine Niederschrift seiner Ausschüsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die der Vorsitzende zu anzufertigen, die der Vorsitzende der unterzeichnen hat. In der Niederschrift sind betreffenden Sitzung zu unterzeichnen hat. In Ort und Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die der Niederschrift sind Ort und Tag der Gegenstände der Tagesordnung, der wesentliche Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse Tagesordnung, der wesentliche Inhalt der anzugeben. Verhandlungen und die Beschlüsse anzugeben. Beschlüsse des Aufsichtsrats und seiner (3) Beschlüsse des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, die nach § 10, Abs. 3 schriftlich, Ausschüsse, die schriftlich, fernmündlich oder telegrafisch oder fernmündlich gefasst worden mit Hilfe sonstiger elektronischer sind, werden in die Niederschrift über die Kommunikationsmittel gefasst worden sind, nächste Sitzung des Aufsichtsrats oder seiner werden in die Niederschrift über die nächste Ausschüsse aufgenommen. Sitzung des Aufsichtsrats oder seiner Ausschüsse aufgenommen. Ferner ist der Aufsichtsrat befugt, (4) Ferner ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung zu Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung beschließen, die nur die Fassung betreffen. betreffen. (5) Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. *§ 12* *§ 12* Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung (1) Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand, in der er u.a. für bestimmte für den Vorstand, in der er u.a. für bestimmte Arten von Geschäften festlegt, dass sie seiner Arten von Geschäften festlegt, dass sie seiner Zustimmung bedürfen. Zustimmung bedürfen. Die Zustimmung des Aufsichtsrats ist nicht (2) Die Zustimmung des Aufsichtsrats ist nicht Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit des Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit des vorzunehmenden Geschäftes. vorzunehmenden Geschäftes. *§ 13* Die Aufsichtsratsmitglieder haben über die vertraulichen Beratungen und Abstimmungen sowie vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch ihre Tätigkeit bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Ausscheiden aus dem Amt. Bei Sitzungen des Aufsichtsrats anwesende Personen, die nicht Aufsichtsratsmitglieder sind, sind zur Verschwiegenheit ausdrücklich zu verpflichten. *§ 13* *§ 14* Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für (1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von jedes Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von Euro 80.000. Der Vorsitzende erhält Euro Euro 80.000. Der Vorsitzende erhält Euro 240.000, der stellvertretende Vorsitzende Euro 240.000, der stellvertretende Vorsitzende Euro 120.000. Der Vorsitzende des 120.000. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich Euro Prüfungsausschusses erhält zusätzlich Euro 60.000, sonstige Mitglieder des 60.000, sonstige Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten zusätzlich Euro Prüfungsausschusses erhalten zusätzlich Euro 30.000. Vorsitzende anderer Ausschüsse 30.000. Vorsitzende anderer Ausschüsse erhalten zusätzlich Euro 40.000, sonstige erhalten zusätzlich Euro 40.000, sonstige Mitglieder anderer Ausschüsse erhalten Mitglieder anderer Ausschüsse erhalten
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)
zusätzlich Euro 20.000. Vergütungen für zusätzlich Euro 20.000. Vergütungen für Ausschusstätigkeiten stehen unter dem Ausschusstätigkeiten stehen unter dem Vorbehalt, dass der Ausschuss im Geschäftsjahr Vorbehalt, dass der Ausschuss im Geschäftsjahr mindestens einmal getagt hat. mindestens einmal getagt hat. Zusätzlich erhalten die Mitglieder des (2) Zusätzlich erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats den Ersatz ihrer baren Auslagen Aufsichtsrats den Ersatz ihrer Auslagen (insbesondere Reisekosten) und ein (insbesondere Reisekosten) und ein Sitzungsgeld in Höhe von Euro 500 für jede Sitzungsgeld in Höhe von Euro 500 für jede Sitzung. Die Gesellschaft vergütet darüber persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung. hinaus die Versicherungsprämie im Rahmen einer Die Gesellschaft vergütet darüber hinaus die Gruppenunfallversicherung und erstattet die Versicherungsprämie im Rahmen einer auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer. Gruppenunfallversicherung und erstattet die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer. Außerdem werden etwaige nach ausländischen Gesetzen für die Aufsichtsratstätigkeit entstehenden Arbeitgeberbeiträge für Sozialversicherungen bezahlt oder dem Aufsichtsratsmitglied erstattet. Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe (3) Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat oder einer mit einer zusätzlichen Vergütung oder einer mit einer zusätzlichen Vergütung verbundenen Tätigkeit in einem seiner verbundenen Tätigkeit in einem seiner Ausschüsse aus, erhalten sie eine Ausschüsse aus, erhalten sie eine zeitanteilige Vergütung. Die zeitanteilige zeitanteilige Vergütung. Die zeitanteilige Vergütung für Ausschusstätigkeiten steht unter Vergütung für Ausschusstätigkeiten steht unter dem Vorbehalt, dass der jeweilige Ausschuss dem Vorbehalt, dass der jeweilige Ausschuss bereits mindestens einmal getagt hat. bereits mindestens einmal getagt hat. *3. Hauptversammlung * *3. Hauptversammlung * *§ 14* *§ 15* Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand (1) Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder den Aufsichtsrat einberufen. oder den Aufsichtsrat einberufen. Sie findet am Sitz der Gesellschaft oder in (2) Sie findet am Sitz der Gesellschaft oder in einer anderen deutschen Stadt mit mehr als einer anderen deutschen Stadt mit mehr als 250.000 Einwohnern statt. 100.000 Einwohnern statt. *§ 15* *§ 16* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur (1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Hauptversammlung bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache angemeldet deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. haben. Diese Anmeldung muss der Gesellschaft unter (2) Diese Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. In der Einberufung Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag der der Hauptversammlung kann eine kürzere, in Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. mitzurechnen sind. In der Einberufung der Hauptversammlung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. (3) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können (Online-Teilnahme). Der Vorstand ist ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und dem Verfahren der Teilnahme und Rechtsausübung nach Satz 1 zu treffen. Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass (4) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen ohne an der Aktionäre ihre Stimmen, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen schriftlich oder Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich im Wege elektronischer Kommunikation abgeben oder im Wege elektronischer Kommunikation dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist auch abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren zu auch ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren zu treffen. Die Einzelheiten werden mit der treffen. Die Einzelheiten werden mit der Einberufung zur Hauptversammlung bekannt Einberufung zur Hauptversammlung bekannt gemacht. gemacht. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und (5) Die Aktionäre können sich in der der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber Hauptversammlung vertreten lassen. Die der Gesellschaft bedürfen der Textform. Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Einzelheiten für die Erteilung dieser Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Vollmachten, ihren Widerruf und ihren Nachweis Gesellschaft bedürfen der Textform. gegenüber der Gesellschaft werden mit der Einzelheiten für die Erteilung dieser Einberufung der Hauptversammlung bekannt Vollmachten, ihren Widerruf und ihren Nachweis gemacht, in der auch eine Erleichterung gegenüber der Gesellschaft werden mit der bestimmt werden kann. § 135 Aktiengesetz Einberufung der Hauptversammlung bekannt bleibt unberührt. gemacht, in der auch eine Erleichterung bestimmt werden kann. § 135 AktG bleibt unberührt. *§ 16* *§ 17* Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der (1) Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder im Falle Vorsitzende des Aufsichtsrats oder im Falle der Verhinderung sein Stellvertreter. Im Falle der Verhinderung sein Stellvertreter. Die der Verhinderung beider Personen führt ein Mitglieder des Aufsichtsrats können bei anderes, von den anwesenden Vorliegen besonderer Umstände ein anderes Aufsichtsratsmitgliedern zu bestimmendes Mitglied des Aufsichtsrats oder einen Dritten Mitglied des Aufsichtsrats den Vorsitz. Für als Vorsitzenden der Hauptversammlung den Fall, dass kein Mitglied des Aufsichtsrats bestimmen. den Vorsitz übernimmt, wird der Versammlungsleiter unter Leitung des ältesten anwesenden Aktionärs durch die Hauptversammlung gewählt. Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen, (2) Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen, bestimmt die Reihenfolge der Gegenstände der bestimmt die Reihenfolge der Gegenstände der Tagesordnung sowie die Art der Abstimmung. Tagesordnung sowie die Art der Abstimmung. Der Vorsitzende kann das Frage- und Rederecht (3) Der Vorsitzende kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)