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Dow Jones News
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DGAP-HV: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: -9-

DJ DGAP-HV: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in Frankfurt am 
Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-23 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft Köln 
 
Wir laden unsere Aktionäre zur 
 
65. ordentlichen Hauptversammlung 
am Dienstag, dem 8. Mai 2018, um 10.00 Uhr, in die Jahrhunderthalle Frankfurt, 
Pfaffenwiese 301, 
65929 Frankfurt am Main, Deutschland 
 
ein. 
 
I. _Tagesordnung_ 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Gesellschaft und den 
   Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a 
   Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns aus dem 
   Geschäftsjahr 2017* 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2017* 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie des Prüfers zur etwaigen 
   prüferischen Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts für das erste 
   Halbjahr des Geschäftsjahrs 2018 und 
   sonstiger unterjähriger Finanzinformationen* 
7. *Änderung der Satzung der Deutschen 
   Lufthansa Aktiengesellschaft* 
II. _Vorschläge zur Beschlussfassung zu den 
    Tagesordnungspunkten_ 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft 
   und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats einschließlich des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a 
   Abs. 1 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Es findet nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG bereits 
   am 14. März 2018 gebilligt hat. Jahresabschluss, Konzernabschluss, 
   zusammengefasster Lagebericht, zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller 
   Bericht für die Gesellschaft und den Konzern, Bericht des Aufsichtsrats, der 
   Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie der Bericht 
   des Vorstands mit den Erläuterungen zu den übernahmerechtlichen Angaben sind 
   im öffentlich verfügbaren Geschäftsbericht enthalten und über die 
   Internetseite der Gesellschaft zugänglich. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 1.227.427.940,13 Euro wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   - Ausschüttung einer     377.007.715,20 Euro 
     Dividende von 0,80 
     Euro je 
     dividendenberechtigter 
     Stückaktie: 
   - Einstellung in andere  850.420.224,93 Euro 
     Gewinnrücklagen: 
 
   Die Dividende ist am 8. Juni 2018 zur Auszahlung fällig. 
 
   Die Dividende wird nach Wahl des Aktionärs entweder (i) ausschließlich in 
   bar oder (ii) für einen Teil der Dividende zur Begleichung der Steuerschuld in 
   bar und für den verbleibenden Teil der Dividende in Form von Stückaktien der 
   Gesellschaft (nachfolgend auch 'Aktiendividende' genannt) oder (iii) für einen 
   Teil seiner Aktien in bar und für den anderen Teil seiner Aktien als 
   Aktiendividende geleistet werden. Die Einzelheiten der Barausschüttung und der 
   Möglichkeit der Aktionäre zur Wahl der Aktiendividende werden in einem 
   gesonderten Dokument gem. §§ 4 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 5 des 
   Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) erläutert, das den Aktionären auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.lufthansagroup.com/hauptversammlung 
 
   zur Verfügung gestellt wird und insbesondere Informationen über die Anzahl und 
   die Ausstattung der Aktien sowie die Einzelheiten zu dem Angebot nebst 
   steuerlicher Behandlung enthält. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern 
   des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2018 endet jeweils die Amtszeit 
   von Dr. Karl-Ludwig Kley, Herbert Hainer, Dr. h.c. Robert M. Kimmitt, Carsten 
   Knobel, Martin Koehler, Ambassador Miriam Sapiro und Matthias Wissmann. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung 
   der Gesellschaft aus 20 Mitgliedern und setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 
   101 Abs. 1 AktG und gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die 
   Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und 
   der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der 
   Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern 
   zusammensetzen. Die Seite der Arbeitnehmervertreter hat gegenüber dem 
   Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG erklärt, der 
   Gesamterfüllung zu widersprechen. Der Mindestanteil von 30 % Frauen und 30 % 
   Männern ist daher von der Seite der Anteilseigner und der Seite der 
   Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Der Aufsichtsrat ist demnach sowohl auf der 
   Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit 
   mindestens drei Frauen und mindestens drei Männern zu besetzen, um das 
   Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Mit der Wahl der 
   vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten würden dem Aufsichtsrat auf der 
   Seite der Anteilseigner drei Frauen und sieben Männer angehören, sodass das 
   Mindestanteilsgebot auf der Seite der Anteilseigner erfüllt wäre. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herbert Hainer, Herzogenaurach, 
      ehemaliger Vorstandsvorsitzender, adidas 
      AG, 
   b) Dr. Karl-Ludwig Kley, Köln, 
      Vorsitzender des Aufsichtsrats, E.ON SE, 
   c) Carsten Knobel, Hilden, 
      Mitglied des Vorstands und CFO, Henkel AG 
      & Co. KGaA, 
   d) Martin Koehler, Berlin, 
      selbständiger Unternehmensberater und 
      ehemaliger Leiter Competence Center 
      'Aviation', Boston Consulting Group, 
   e) Michael Nilles, Bergisch Gladbach, 
      Chief Digital Officer, Schindler Group, 
   f) Ambassador Miriam Sapiro, Washington DC, 
      USA, 
      Managing Director, Sard Verbinnen & Co, 
      und 
   g) Matthias Wissmann, Ludwigsburg, 
      Präsident der International Organization 
      of Motor Vehicle Manufacturers (OICA) 
 
   jeweils als Mitglied der Anteilseigner mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung am 8. Mai 2018 in den Aufsichtsrat zu wählen. Es ist 
   beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
   beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei 
   nicht mitgerechnet. 
 
   Die vorgenannten Vorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung 
   des Nominierungsausschusses und berücksichtigen das vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung erarbeitete Anforderungsprofil. Dieses wurde vom Aufsichtsrat 
   am 5. Dezember 2017 beschlossen und ist einschließlich des Stands der 
   Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung auf der Internetseite 
 
   https://investor-relations.lufthansagroup.com/de/corporate-governance/ 
   erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-289f-hgb.html 
 
   veröffentlicht. 
 
   Michael Nilles ist Mitglied des Aufsichtsrats der Lufthansa Technik AG, einem 
   Konzernunternehmen der Gesellschaft. Darüber hinaus stehen die vorgeschlagenen 
   Kandidaten nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner nach Ziffer 5.4.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den 
   Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten 
   versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen 
   können. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf 
   hingewiesen, dass Herr Dr. Karl-Ludwig Kley im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden 
   soll. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: -2-

In *Abschnitt IV.* dieser Einladung sind zu diesen Wahlvorschlägen unter 
   'Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten' Lebensläufe abgedruckt, die über relevante 
   Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der vorgeschlagenen Kandidaten 
   Auskunft geben. Dort ist auch aufgeführt, welche Mitgliedschaften die 
   vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen innehaben. 
 
   Eine Darstellung ausgewählter Corporate Governance-Aspekte, 
   einschließlich ausführlicher Informationen zur Zusammensetzung des 
   Aufsichtsrats der Deutschen Lufthansa AG, ist auf der Internetseite 
 
   https://investor-relations.lufthansagroup.com/de/corporate-governance 
 
   abrufbar. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2018 und 
   sonstiger unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses der 
   Hauptversammlung vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die 
   etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 
   2018 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für 
   eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
   Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen, sofern eine 
   solche prüferische Durchsicht vor der nächsten Hauptversammlung erfolgt. 
7. *Änderung der Satzung der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft* 
 
   Die Satzung soll an die veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen 
   Rahmenbedingungen angepasst, redaktionell und inhaltlich aktualisiert und 
   darüber hinaus übersichtlicher gestaltet werden. *Abschnitt V.* dieser 
   Einladung enthält eine Gegenüberstellung der aktuell geltenden Fassung der 
   Satzung und der vorgeschlagenen Neufassung der Satzung. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Deutschen Lufthansa 
   Aktiengesellschaft wie in *Abschnitt V.* dieser Einladung aufgeführt insgesamt 
   neu zu fassen. Der Wortlaut der von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen 
   Neufassung der Satzung befindet sich in der rechten Spalte der 
   Gegenüberstellung. 
 
   Die derzeit gültige Satzung sowie die Gegenüberstellung sind auch über unsere 
   Internetseite unter 
 
   https://investor-relations.lufthansagroup.com/de/corporate-governance/satzung. 
   html 
 
   und in der Hauptversammlung zugänglich. 
 
_III. Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung_ 
 
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung* 
 
Von den insgesamt ausgegebenen 471.259.644 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung 
dieser Hauptversammlung alle stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. 
Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher 471.259.644. 
 
*2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts (inklusive der Ausübung des 
Stimmrechts mittels Briefwahl) sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im 
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und deren Anmeldung zur Hauptversammlung der Gesellschaft 
bis spätestens *1. Mai 2018 (24.00 Uhr)* unter einer der nachfolgenden Adressen 
 
Post:     Hauptversammlung Deutsche Lufthansa 
          Aktiengesellschaft 
          c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
          20797 Hamburg 
Fax:      +49 (0) 89 20 70-37951 
E-Mail:   hauptversammlung@dlh.de 
Internet: www.lufthansagroup.com/hauptversammlung 
 
in deutscher oder englischer Sprache zugeht. 
 
Aktionäre, welche die Online-Services unter der oben genannten Internetadresse nutzen möchten, benötigen 
hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Diejenigen Aktionäre, die sich bereits für 
den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, erhalten mit der Einladungs-E-Mail 
ihre Aktionärsnummer und müssen ihr bei der Registrierung selbst gewähltes Zugangspasswort verwenden. Alle 
übrigen im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre erhalten ihre Aktionärsnummer und ihr 
Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post übersandt. 
 
Die Unterlagen zur Anmeldung sowie die Tagesordnung zur Hauptversammlung wird die Gesellschaft an die bis 
zum 24. April 2018 (0.00 Uhr) im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Versandadressen übermitteln. 
Auch neue Aktionäre, die nach dem 24. April 2018 (0.00 Uhr) bis einschließlich 1. Mai 2018 (24.00 Uhr) 
in das Aktienregister eingetragen werden, können sich gemäß den oben genannten Möglichkeiten anmelden. 
Dafür erforderlich ist die Nennung der Aktionärsnummer, des Namens, der Adresse und des Geburtsdatums. 
 
Der für die Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts maßgebliche Bestandsstichtag (auch _technical record 
date_ genannt) ist der 1. Mai 2018 (24.00 Uhr). Vom 2. Mai 2018 (0.00 Uhr) bis einschließlich 8. Mai 
2018 (24.00 Uhr) werden keine Umschreibungen von Aktionären im Aktienregister der Gesellschaft vorgenommen. 
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können über ihre 
Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
 
*3. Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten oder mittels Briefwahl* 
 
*a) Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung nach entsprechender 
Erteilung einer Vollmacht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im Fall der Erteilung einer 
Vollmacht ist immer eine fristgerechte Anmeldung des betreffenden Aktienbestands nach den vorstehenden 
Bestimmungen unter III.2. erforderlich. 
 
Die Gesellschaft bietet den Aktionären auch an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu 
bevollmächtigen. Diese Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung 
weisungsgebunden aus und sind ohne konkrete Weisung des Aktionärs nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. 
Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zum 
Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen und Anträgen 
entgegen. 
 
Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis derselben gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen. Das Anmeldeformular für die Hauptversammlung können die Aktionäre auch zur Vollmachts- 
und Weisungserteilung nutzen. Dieses Formular wird den im Aktienregister ordnungsgemäß eingetragenen 
Aktionären mit der Einladung zur Hauptversammlung zugesendet. Das Formular kann zudem unter den oben unter 
III.2. genannten Anmeldeadressen postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Die Aktionäre 
werden gebeten, möglichst dieses Formular für die Erteilung von Vollmachten sowie für die Erteilung von 
Weisungen zu nutzen. 
 
Aktionäre können über die oben unter III.2. angegebene Internetadresse unter Nutzung der Online-Services bis 
zum Ende der Anmeldefrist Vollmachten an Dritte und die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
erteilen. Die über die Online-Services erteilten Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter können über die Online-Services noch bis zum Beginn der Generaldebatte der 
Hauptversammlung geändert werden. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder von diesen nach § 135 Abs. 8 
AktG oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen, Instituten oder 
Unternehmen können Besonderheiten gelten. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem 
zu bevollmächtigenden Rechtsträger rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der 
Vollmacht abzustimmen. Ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder 
§ 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen 
dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister der 
Gesellschaft eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. 
 
Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweise sowie die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter können vor der Hauptversammlung *per Post oder Fax *an die oben unter III.2. 
angegebenen Adressen *bis zum 7. Mai 2018 (15.00 Uhr)* eingehend übermittelt werden. Später eingehende 
Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweise sowie Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: -3-

Stimmrechtsvertreter per Post oder Fax werden nicht berücksichtigt. Die Aktionäre haben zudem - auch über 
den 7. Mai 2018 (15.00 Uhr) hinaus - *bis zum Beginn der Generaldebatte* der Hauptversammlung die 
Möglichkeit der Übermittlung von Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweisen sowie von Weisungen an die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter *per E-Mail* an die oben unter III.2. angegebene 
Adresse. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, den Nachweis einer Bevollmächtigung in Textform am Tag 
der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle zu erbringen. 
 
*b) Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Briefwahl ausüben. Auch im Fall der 
Briefwahl ist immer eine fristgerechte Anmeldung des betreffenden Aktienbestands nach den oben unter III.2. 
genannten Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
nach § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, 
Institute oder Unternehmen können sich ebenfalls der Briefwahl bedienen. 
 
Briefwahlstimmen können der Gesellschaft bis einschließlich 1. Mai 2018 (24.00 Uhr) (eingehend) an die 
oben unter III.2. angegebenen Adressen übermittelt werden. Das Anmeldeformular für die Hauptversammlung 
können die Aktionäre auch zur Briefwahl nutzen. Dieses Formular wird den im Aktienregister 
ordnungsgemäß eingetragenen Aktionären mit der Einladung zur Hauptversammlung zugesendet. Das Formular 
kann zudem unter den oben unter III.2. genannten Anmeldeadressen postalisch, per Fax oder per E-Mail 
angefordert werden. Die Aktionäre werden gebeten, möglichst dieses Formular zur Briefwahl zu nutzen. Die 
Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme eines 
Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt als Widerruf der zuvor 
abgegebenen Briefwahlstimme. 
 
*4. Rechte der Aktionäre* 
 
*a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am 
Grundkapital von 500.000 Euro (Letzteres entspricht 195.313 Aktien) erreichen, können nach § 122 Abs. 2 AktG 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss bei der Gesellschaft spätestens am *7. 
April 2018 (24.00 Uhr)* eingehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Wir bitten, ein solches Verlangen schriftlich an 
 
 Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft 
 - Vorstand - 
 z. Hd. Investor Relations (HV) FRA CW 
 Lufthansa Aviation Center 
 Airportring 
 60546 Frankfurt 
 
oder per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des oder der verlangenden Aktionäre mit qualifizierter 
elektronischer Signatur an 
 
 *hv-service@dlh.de* 
 
zu übersenden. 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten. Bei der Berechnung dieser 90 Tage bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, 
auf die hiermit ausdrücklich hingewiesen wird. Bei der Fristberechnung sind ferner die Bestimmungen des § 
121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse 
 
www.lufthansagroup.com/hauptversammlung 
 
bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
*b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können der Gesellschaft bis spätestens *23. April 2018 (24.00 Uhr)* (eingehend) unter Angabe ihres 
Namens begründete Anträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie unter Angabe ihres Namens Vorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG übersenden. Wahlvorschläge von 
Aktionären brauchen nicht begründet zu werden. Diese Anträge und/oder Wahlvorschläge von Aktionären sind 
ausschließlich an eine der folgenden Adressen zu richten: 
 
Post:   Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft 
        - Vorstand - 
        z. Hd. Investor Relations (HV) FRA CW 
        Lufthansa Aviation Center 
        Airportring 
        60546 Frankfurt 
Fax:    +49 (0) 69 696-90990 
E-Mail: hv-service@dlh.de 
 
Anderweitig adressierte Anträge und/oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende 
Anträge und/oder Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der 
Internetadresse 
 
www.lufthansagroup.com/hauptversammlung 
 
veröffentlicht. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag 
nicht die folgenden Angaben enthält: Name, ausgeübter Beruf, Wohnort des zur Wahl Vorgeschlagenen sowie - 
bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern - die Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG. Etwaige 
Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
*c) Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich grundsätzlich auch auf die rechtlichen 
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auch hier ist aber Voraussetzung, dass die Auskunft 
zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Generaldebatte zu 
stellen. Der Vorstand ist berechtigt, in bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen, die Auskunft zu 
verweigern. 
 
*5. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft* 
 
Der Inhalt dieser Einberufung inklusive der Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein 
Beschluss gefasst werden soll, sowie die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen inklusive des 
Geschäftsberichts, der Berichte des Vorstands, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung und die der Versammlung unverzüglich zugänglich zu machenden Verlangen von Aktionären auf 
Ergänzung der Tagesordnung im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG stehen unter der Internetadresse 
 
www.lufthansagroup.com/hauptversammlung 
 
zum Abruf zur Verfügung. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter derselben 
Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
_IV. Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten_ 
 
Im Folgenden sind zu den Wahlvorschlägen gemäß Tagesordnungspunkt 5 Lebensläufe abgedruckt, die über 
relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der vorgeschlagenen Kandidaten Auskunft geben. Ferner ist 
aufgeführt, welche Mitgliedschaften die vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
innehaben. 
 
 *Herbert Hainer* 
 
 Herzogenaurach 
 * 03.07.1954 
 Nationalität: Deutsch 
 Ehemaliger Vorstandsvorsitzender, adidas AG 
 
 *Ausbildung* 
 
 Studium der Betriebswirtschaftslehre 
 
 *Beruflicher Werdegang* 
 
 1979 bis 1987 Procter & Gamble GmbH 
 Verkaufsmanager Deutschland 
 
 1987 bis 1989 adidas Deutschland 
 Vertriebsdirektor Hartware 
 
 1989 bis 1991 Vertriebsdirektor Feld 
 
 1991 bis 1993 adidas Deutschland 
 Gesamt-Vertriebsdirektor 
 
 1993 bis 1995 adidas Deutschland 
 Geschäftsführer (Verkauf + Logistik) 
 
 1996 bis 1997 adidas AG Senior Vice President 
 Europa, Afrika, Mittlerer Osten (Verkauf + 
 Logistik) 
 
 ab 1997 adidas AG Mitglied des Vorstands 
 
 2000 bis 2001 adidas-Salomon AG stellv. 
 Vorstandsvorsitzender 
 
 2001 bis September 2016 adidas AG 
 Vorstandsvorsitzender 
 
 seit 29.04.2010 Mitglied des LH-Aufsichtsrats, 
 gewählt bis zur HV 2018 
 
 *Aktuelle Mandate* 
 
 *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
 bildenden inländischen Aufsichtsräten:* 
 
 * Allianz Deutschland AG 
 * FC Bayern München AG (stellv. Vorsitz) 
 
 *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder 
 ausländischen Kontrollgremien von 
 Wirtschaftsunternehmen:* 
 
 * Accenture plc. Dublin (Irland) 
 * Sportradar AG, Sankt Gallen (Schweiz) 
   (Vorsitz) 
 
 _Dr. Karl-Ludwig Kley_ 
 
 Köln 
 * 11.06.1951 
 Nationalität: Deutsch 
 Vorsitzender des Aufsichtsrats, E.ON SE 
 
 *Ausbildung* 
 
 Ausbildung zum Industriekaufmann, danach 
 Studium der Rechtswissenschaften an der 
 Ludwig-Maximilians-Universität München 
 
 1979 bis 1982 Rechtsreferendariat in Hamburg 
 und Johannesburg (Südafrika) 
 
 1986 Promotion zum Dr. jur. in München 
 
 *Beruflicher Werdegang* 
 
 1982 Eintritt in die Bayer AG. Dort zunächst im 
 Bereich Konzernfinanzen und später als 
 Assistent des Vorstandsvorsitzenden tätig. Nach 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: -4-

einem Auslandsaufenthalt als Finanzchef in 
 Japan verschiedene leitende Positionen im 
 Geschäftsbereich Pharma. 
 
 1991 bis 1994 im Vertrieb und anschließend 
 bis 1997 Leiter des Geschäftsbereichs Pharma 
 der italienischen Bayer-Tochtergesellschaft. 
 Danach in der Zentrale von Bayer Leitung des 
 Ressorts Finanzen und Investor Relations. 
 
 1998 bis 2006 Mitglied des Vorstands der 
 Deutschen Lufthansa AG, Ressort Finanzen 
 
 2006 stellv. Vorsitzender, von 2007 bis 2016 
 Vorsitzender der Geschäftsleitung der Merck 
 KGaA 
 
 seit 07.05.2013 Mitglied des LH-Aufsichtsrats, 
 gewählt bis zur HV 2018 
 
 *Aktuelle Mandate* 
 
 *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
 bildenden inländischen Aufsichtsräten:* 
 
 * BMW AG (stellv. Vorsitz) 
 * E.ON SE (Vorsitz) 
 
 *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder 
 ausländischen Kontrollgremien von 
 Wirtschaftsunternehmen:* 
 
 * Verizon Communications Inc. 
 
 Das Mandat bei Verizon Communications Inc. 
 läuft mit Ablauf der am 3. Mai 2018 
 stattfindenden Hauptversammlung aus, Dr. 
 Karl-Ludwig Kley wird sich nicht erneut zur 
 Wahl stellen. Bei der BMW AG wird sich Dr. 
 Karl-Ludwig Kley auf der Hauptversammlung im 
 Mai 2018 für drei weitere Jahre im Aufsichtsrat 
 bewerben. 
 
 _Carsten Knobel_ 
 
 Hilden 
 * 11.01.1969 
 Nationalität: Deutsch 
 Mitglied des Vorstands und CFO, Henkel AG & Co. 
 KGaA 
 
 *Ausbildung* 
 
 1990 bis 1995 Studium der 
 Betriebswirtschaftslehre und Technischen Chemie 
 an der TU Berlin 
 
 *Beruflicher Werdegang* 
 
 1998 bis 2012 verschiedene leitende Positionen 
 bei Henkel in den Bereichen Marketing und 
 Controlling, zuletzt als Corporate Senior Vice 
 President Finanzen 
 
 seit 2012 Mitglied des Vorstands und CFO Henkel 
 AG & Co. KGaA, zuständig für Finanzen & Einkauf 
 
 seit 09.01.2018 Mitglied des LH-Aufsichtsrats, 
 gerichtlich bestellt bis zum Ablauf der HV 2018 
 
 *Aktuelle Mandate* 
 
 *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
 bildenden inländischen Aufsichtsräten:* 
 
 * keine 
 
 *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder 
 ausländischen Kontrollgremien von 
 Wirtschaftsunternehmen:* 
 
 * Henkel Central Eastern Europe GmbH 
   (Vorsitz), Österreich * 
 * Henkel (China) Investment Co. Ltd., China 
   * 
 * Henkel & Cie. AG, Schweiz * 
 * Henkel Consumer Goods, Inc. (Vorsitz), USA 
   * 
 * Henkel Ltd., Großbritannien * 
 * Henkel of America Inc. (Vorsitz), USA * 
 
 * Henkel Konzernmandate 
 
 _Martin Koehler_ 
 
 Berlin 
 * 24.09.1957 
 Nationalität: Deutsch 
 Selbständiger Unternehmensberater und 
 ehemaliger Leiter Competence Center 'Aviation', 
 Boston Consulting Group 
 
 *Ausbildung* 
 
 Wirtschaftsingenieur an der TU Berlin 
 
 Industriepsychologie, Cornell University, New 
 York 
 
 MBA, Stanford University, Palo Alto 
 
 *Beruflicher Werdegang* 
 
 1986 Eintritt bei BCG 
 
 1989 bis 1993 Aufbau der Präsenz in 
 Skandinavien 
 
 1993 Partner 
 
 2000 bis 2011 Senior Partner und Managing 
 Director 
 
 ab 2000 Mitglied des für Deutschland, 
 Österreich, Osteuropa und den Mittleren 
 Osten zuständigen operativen Führungsgremiums 
 
 ab 2001 europaweit und 2006 bis 2010 weltweit 
 verantwortlich für die BCG-Aktivitäten im 
 Bereich 'Travel, Tourism and Transportation' 
 
 2008 Wahl in das Global Partnership Committee 
 
 2011 bis 2013 Senior Advisor, in dieser Rolle 
 Organisator des 'BCG Strategy Circle' und 
 Leiter der 'Kronberger Strategiekonferenz' 
 
 seit 02.03.2010 Mitglied des LH-Aufsichtsrats, 
 gewählt bis zur HV 2018 
 
 *Aktuelle Mandate* 
 
 *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
 bildenden inländischen Aufsichtsräten:* 
 
 * Delton AG 
 
 *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder 
 ausländischen Kontrollgremien von 
 Wirtschaftsunternehmen*: 
 
 * American Funds Investment-Fonds, managed 
   by the Capital Group 
 * FlixMobility GmbH 
 
 *Michael Nilles* 
 
 Bergisch Gladbach 
 * 17.07.1973 
 Nationalität: Deutsch 
 Mitglied der Konzernleitung und Chief Digital 
 Officer (CDO), Schindler-Konzerns 
 CEO Schindler Digital Business AG 
 
 *Ausbildung* 
 
 Studium der Wirtschaftsinformatik an der 
 Universität Köln mit Abschluss zum 
 Diplom-Wirtschaftsinformatiker 
 
 Verschiedene Executive Education Programme 
 (Kellogg Northwestern, Stanford, Carnegie 
 Mellon) 
 
 *Beruflicher Werdegang* 
 
 1996 bis 1997 Software-Engineer und Berater, 
 SAP China, Shanghai/China 
 
 1998 bis 1999 IT Director Greater China, 
 Mannesmann/Bosch Rexroth (China) Ltd., Hong 
 Kong 
 
 1999 bis 2005 Program Director Global Business 
 Transformation & SAP Template, Bosch Rexroth 
 AG, Chicago, IL/USA 
 
 2001 bis 2005 CIO Americas, Bosch Rexroth 
 Corp., Chicago, IL/USA 
 
 2006 bis 2008 CIO, Bosch Rexroth AG, Lohr am 
 Main/Deutschland 
 
 2008 bis 2009 CIO, Schaeffler AG, 
 Herzogenaurach/Deutschland 
 
 2009 bis 2015 CIO, Schindler Group, 
 Ebikon/Schweiz 
 
 seit 2013 CEO, Schindler Digital Business AG, 
 Ebikon/Schweiz 
 
 seit 2016 Mitglied der Konzernleitung und Chief 
 Digital Officer (CDO), Schindler Group, 
 Ebikon/Schweiz 
 
 *Aktuelle Mandate* 
 
 *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
 bildenden inländischen Aufsichtsräten:* 
 
 * Lufthansa Technik AG 
 
 *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder 
 ausländischen Kontrollgremien von 
 Wirtschaftsunternehmen:* 
 
 * keine 
 
 _Miriam Sapiro_ 
 
 Washington DC, USA 
 * 23.08.1960 
 Nationalität: US-amerikanisch 
 Managing Director, Sard Verbinnen & Co 
 
 *Ausbildung* 
 
 Bachelor of Arts, Williams College 
 
 Juris Doctor, NYU School of Law 
 
 Rotary Fellow, Oxford University 
 
 *Beruflicher Werdegang* 
 
 1988 bis 1995 - Verschiedene Rollen innerhalb 
 des US-Außenministeriums als 
 Rechtsberaterin und Mitglied des Planungsstabes 
 
 1997 bis 1999 - Leiterin Europäische 
 Angelegenheiten Nationaler Sicherheitsrat und 
 Sonderberaterin des US-Präsidenten 
 
 2000 bis 2009 - Leiterin international 
 Angelegenheiten VeriSign Inc. Und Gründung der 
 Beratungsfirma Summit Strategies International 
 
 2009 bis 2014 - Stellvertretende und 
 kommissarische US-Handelsbeauftragte nach 
 Bestätigung als Botschafterin 
 
 2014 bis Februar 2018 - Senior Fellow der 
 Brookings Institution, Principal, Summit 
 Strategies International und Partner bei 
 Finsbury (Leiter des DC Büros) 
 
 Seit März 2018 Managing Director, Sard 
 Verbinnen & Co. 
 
 Seit Oktober 2017 Gerichtliche Bestellung als 
 Mitglied des Aufsichtsrates der Lufthansa 
 Aktiengesellschaft bis zum Ablauf der 
 Hauptversammlung 2018 
 
 *Aktuelle Mandate* 
 
 *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
 bildenden inländischen Aufsichtsräten:* 
 
 * keine 
 
 *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder 
 ausländischen Kontrollgremien von 
 Wirtschaftsunternehmen:* 
 
 * Board of Directors, Project HOPE (Finance 
   & Communications Committees) (USA) 
 
 _Matthias Wissmann_ 
 
 Ludwigsburg 
 * 15.04.1949 
 Nationalität: Deutsch 
 Präsident der International Organization of 
 Motor Vehicle Manufacturers (OICA) 
 
 *Ausbildung* 
 
 Studium der Rechtswissenschaften, 
 Volkswirtschaft und Politik in Tübingen und 
 Bonn 
 
 1978 großes Staatsexamen 
 
 *Beruflicher Werdegang* 
 
 1973 bis 1983   Bundesvorsitzender der 
                 Jungen Union 
 1976 bis 2007   Mitglied des Bundestags 
 1983 bis 1993   wirtschaftspolitischer 
                 Sprecher der 
                 CDU/CSU-Fraktion 
 Januar bis Mai  Bundesminister für Forschung 
 1993            und Technologie 
 1993 bis 1998   Bundesminister für Verkehr 
 1998 bis 2001   Vorsitz des 
                 Bundestagsausschusses für 
                 Wirtschaft und Technologie 
 2002 bis 2007   Vorsitz des 
                 Bundestagsausschusses für 
                 Angelegenheiten der 
                 Europäischen Union 
 seit 1999       Rechtsanwalt in der 
                 internationalen Sozietät 
                 Wilmer Cutler Pickering Hale 
                 & Dorr LLP 
 2007-2018       Präsident des Verbandes der 
                 Automobilindustrie (VDA) 
 seit 2016       Präsident der International 
                 Organization of Motor 
                 Vehicle Manufacturers (OICA) 
 seit 29.04.2008 Mitglied des 
                 LH-Aufsichtsrats, gewählt 
                 bis zur HV 2018 
 
 *Aktuelle Mandate* 
 
 *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
 bildenden inländischen Aufsichtsräten:* 
 
 * keine 
 
 *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
 ausländischen Kontrollgremien von 
 Wirtschaftsunternehmen:* 
 
 * keine 
 
*V. Gegenüberstellung der aktuellen Fassung und der vorgeschlagenen Neufassung der Satzung der Deutschen 
Lufthansa Aktiengesellschaft* 
 
Der Wortlaut der von Vorstand und Aufsichtsrat unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Neufassung der 
Satzung befindet sich in der rechten Spalte der nachfolgenden Gegenüberstellung. 
 
*SATZUNG *                                     *SATZUNG * 
 
*(aktuelle Fassung, Stand: Oktober 2017)*      *(vorgeschlagene Neufassung, Beschlussfassung der 
                                               Hauptversammlung: 8. Mai 2018)* 
 
*I. Allgemeine Bestimmungen *                  *I. Allgemeine Bestimmungen * 
 
*§ 1*                                          *§ 1* 
Die Aktiengesellschaft führt die Firma         (1)      Die Aktiengesellschaft führt die Firma 
'Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft'.                'Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft'. 
 
Sie hat ihren Sitz in Köln.                    (2)      Sie hat ihren Sitz in Köln. 
 
*§ 2*                                          *§ 2* 
Gegenstand des Unternehmens ist der            (1)      Gegenstand des Unternehmens ist der 
Luftverkehr im In- und Ausland und der Betrieb          Luftverkehr im In- und Ausland und der Betrieb 
von mit der Luftfahrt und ihrer Förderung               von mit der Luftfahrt und ihrer Förderung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: -5-

zusammenhängenden oder verwandten Geschäften            unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden 
und Einrichtungen.                                      oder verwandten Geschäften und Einrichtungen. 
 
Die Gesellschaft ist zur Förderung des         (2)      Die Gesellschaft ist zur Förderung des 
Geschäftszweckes berechtigt, im In- und                 Geschäftszweckes berechtigt, im In- und 
Ausland Zweigniederlassungen und Agenturen zu           Ausland Zweigniederlassungen und Agenturen zu 
errichten, sich bei anderen Unternehmungen des          errichten, sich bei anderen Unternehmungen des 
In- und Auslandes zu beteiligen, solche                 In- und Auslandes zu beteiligen, solche 
Unternehmungen zu erwerben und zu errichten             Unternehmungen zu erwerben und zu errichten 
sowie alle Geschäfte einschließlich von            sowie alle Geschäfte einschließlich von 
Interessengemeinschaftsverträgen einzugehen.            Interessengemeinschaftsverträgen einzugehen. 
Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise              Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise 
solchen Unternehmungen überlassen.                      solchen Unternehmungen überlassen. 
 
*§ 3*                                                   *§ 3* 
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft werden   (1)      Die Bekanntmachungen der Gesellschaft werden 
im Bundesanzeiger veröffentlicht, soweit das            im Bundesanzeiger veröffentlicht, soweit das 
Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt.           Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt. 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, den           (2)      Die Gesellschaft ist berechtigt, den 
Aktionären mit deren Zustimmung Informationen           Aktionären mit deren Zustimmung Informationen 
im Wege der Datenfernübertragung zu                     im Wege der Datenfernübertragung zu 
übermitteln.                                            übermitteln. 
 
*II. Grundkapital und Aktien *                 *II. Grundkapital und Aktien * 
 
*§ 4*                                          *§ 4* 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro (1)      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 
1.206.424.688,64. Es ist eingeteilt in                  1.206.424.688,64. Es ist eingeteilt in 
471.259.644 auf den Namen lautende                      471.259.644 auf den Namen lautende 
Stückaktien.                                            Stückaktien. 
 
Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 28. April (2)      Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 28. April 
2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das               2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro            Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 
553.310.730,08 durch ein- oder mehrmalige               553.310.730,08 durch ein- oder mehrmalige 
Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden              Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden 
Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu              Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu 
erhöhen (Genehmigtes Kapital A).                        erhöhen (Genehmigtes Kapital A). 
 
Den Aktionären ist grundsätzlich ein                    Den Aktionären ist grundsätzlich ein 
Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht kann           Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht kann 
den Aktionären auch mittelbar, gemäß §             den Aktionären auch mittelbar, gemäß § 
186 Abs. 5 AktG, gewährt werden.                        186 Abs. 5 AktG, gewährt werden. 
 
- Der Vorstand ist ermächtigt, im Falle                 a) Der Vorstand ist ermächtigt, im Falle 
  einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen,                 einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, 
  mit Zustimmung des Aufsichtsrats das                     mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
  Bezugsrecht der Aktionäre                                Bezugsrecht der Aktionäre 
  auszuschließen, wenn der                            auszuschließen, wenn der 
  Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht                      Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht 
  wesentlich unterschreitet und die unter                  wesentlich unterschreitet und die unter 
  Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §                 Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 
  186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien               186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen 
  - bezogen auf den Zeitpunkt des                          Aktien - bezogen auf den Zeitpunkt des 
  Wirksamwerdens oder, sofern dieser Betrag                Wirksamwerdens oder, sofern dieser Betrag 
  niedriger ist, der Ausübung der                          niedriger ist, der Ausübung der 
  Ermächtigung - einen Anteil von 10 Prozent               Ermächtigung - einen Anteil von 10 
  des Grundkapitals nicht übersteigen.                     Prozent des Grundkapitals nicht 
- Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit                  übersteigen. 
  Zustimmung des Aufsichtsrats                          b) Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit 
  Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der                       Zustimmung des Aufsichtsrats 
  Aktionäre auszunehmen.                                   Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der 
- Soweit es erforderlich ist, um Inhabern                  Aktionäre auszunehmen. 
  oder Gläubigern von Options- oder                     c) Soweit es erforderlich ist, um Inhabern 
  Wandlungsrechten aus Options- oder                       oder Gläubigern von Options- oder 
  Wandelschuldverschreibungen, die von der                 Wandlungsrechten aus Options- oder 
  Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen               Wandelschuldverschreibungen, die von der 
  ausgegeben wurden oder werden, ein                       Gesellschaft oder deren 
  Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang                Konzernunternehmen ausgegeben wurden oder 
  zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung                  werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien 
  der Options- oder Wandlungsrechte bzw.                   in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen 
  nach Erfüllung von Wandlungspflichten                    nach Ausübung der Options- oder 
  zustände, ist der Vorstand mit Zustimmung                Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von 
  des Aufsichtsrats zum Ausschluss des                     Wandlungspflichten zustände, ist der 
  Bezugsrechts ermächtigt.                                 Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
- Bei Aktienausgaben gegen Sacheinlagen,                   zum Ausschluss des Bezugsrechts 
  insbesondere zum Zweck des Erwerbs von                   ermächtigt. 
  Unternehmen, Unternehmensteilen,                      d) Bei Aktienausgaben gegen Sacheinlagen, 
  Beteiligungen an Unternehmen oder                        insbesondere zum Zweck des Erwerbs von 
  sonstigen Vermögensgegenständen oder                     Unternehmen, Unternehmensteilen, 
  Ansprüchen auf den Erwerb von                            Beteiligungen an Unternehmen oder 
  Vermögensgegenständen einschließlich                sonstigen Vermögensgegenständen oder 
  Forderungen gegen die Gesellschaft oder                  Ansprüchen auf den Erwerb von 
  ihre Konzerngesellschaften oder zum Zwecke               Vermögensgegenständen einschließlich 
  des Zusammenschlusses von Unternehmen ist                Forderungen gegen die Gesellschaft oder 
  der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht                 ihre Konzerngesellschaften oder zum 
  mit Zustimmung des Aufsichtsrats                         Zwecke des Zusammenschlusses von 
  auszuschließen.                                     Unternehmen ist der Vorstand ermächtigt, 
- Der Vorstand ist ermächtigt, mit                         das Bezugsrecht mit Zustimmung des 
  Zustimmung des Aufsichtsrats zur                         Aufsichtsrats auszuschließen. 
  Durchführung einer sogenannten                        e) Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
  Aktiendividende (scrip dividend), bei der                Zustimmung des Aufsichtsrats zur 
  den Aktionären angeboten wird, ihren                     Durchführung einer sogenannten 
  Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder                  Aktiendividende (scrip dividend), bei der 
  teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung               den Aktionären angeboten wird, ihren 
  neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital A               Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder 
  in die Gesellschaft einzulegen, das                      teilweise) als Sacheinlage gegen 
  Bezugsrecht auszuschließen.                         Gewährung neuer Aktien aus dem 
Die Summe der unter Ausschluss des                         Genehmigten Kapital A in die Gesellschaft 
Bezugsrechts gegen Bar- und Sacheinlagen                   einzulegen, das Bezugsrecht 
ausgegebenen Aktien darf 20 Prozent des                    auszuschließen. 
Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens           Die Summe der unter Ausschluss des 
oder - falls dieser Wert geringer ist - im              Bezugsrechts gegen Bar- und Sacheinlagen 
Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung,             ausgegebenen Aktien darf 20 Prozent des 
nicht übersteigen.                                      Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens 
                                                        oder - falls dieser Wert geringer ist - im 
Auf die 10-Prozent-Grenze gemäß des                Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung, 
ersten Spiegelstrichs sowie die vorstehende             nicht übersteigen. 
20-Prozent-Grenze der Summe aller 

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March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: -6-

Bezugsrechtsausschlüsse sind Aktien                     Auf die 10-Prozent-Grenze gemäß Buchstabe 
anzurechnen, die zur Bedienung von Options-             a) sowie die vorstehende 20-Prozent-Grenze der 
oder Wandlungsrechten oder zur Erfüllung von            Summe aller Bezugsrechtsausschlüsse sind 
Wandlungspflichten aus Options- oder                    Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von 
Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden           Options- oder Wandlungsrechten oder zur 
oder noch auszugeben sein können, sofern die            Erfüllung von Wandlungspflichten aus Options- 
Schuldverschreibungen ab dem 29. April 2015 in          oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben 
entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz          wurden oder noch auszugeben sein können, 
4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts                sofern die Schuldverschreibungen ab dem 29. 
ausgegeben werden. Ferner sind auf die                  April 2015 in entsprechender Anwendung des § 
genannten Grenzen Aktien anzurechnen, die ab            186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des 
dem 29. April 2015 aufgrund einer Ermächtigung          Bezugsrechts ausgegeben werden. Ferner sind 
zur Verwendung eigener Aktien gemäß §§ 71          auf die genannten Grenzen Aktien anzurechnen, 
Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG             die ab dem 29. April 2015 aufgrund einer 
unter Ausschluss eines Bezugsrechts ausgegeben          Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien 
werden. Schließlich sind Aktien                    gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 
anzurechnen, die während der Laufzeit dieser            3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines 
Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer                    Bezugsrechts ausgegeben werden. 
Ausnutzung in direkter oder entsprechender              Schließlich sind Aktien anzurechnen, die 
Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG                  während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis 
ausgegeben oder veräußert werden.                  zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter 
                                                        oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 
Der Vorstand ist ermächtigt, den weiteren               Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert 
Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen             werden. 
der Aktienausgabe mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats festzulegen.                              Der Vorstand ist ermächtigt, den weiteren 
                                                        Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen 
                                                        der Aktienausgabe mit Zustimmung des 
                                                        Aufsichtsrats festzulegen. 
 
Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 28. April (3)      Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 28. April 
2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das               2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro            Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 
10.776.673,28 durch ein- oder mehrmalige                10.776.673,28 durch ein- oder mehrmalige 
Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden              Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden 
Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen                 Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen 
(Genehmigtes Kapital B). Die neuen Aktien               (Genehmigtes Kapital B). Die neuen Aktien 
werden ausschließlich den Mitarbeitern             werden ausschließlich den Mitarbeitern 
der Deutschen Lufthansa AG und mit ihr                  der Deutschen Lufthansa AG und mit ihr 
verbundener Unternehmen zum Erwerb angeboten.           verbundener Unternehmen zum Erwerb angeboten. 
Das Bezugsrecht der Aktionäre ist                       Das Bezugsrecht der Aktionäre ist 
ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt,            ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, 
mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere                mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere 
Einzelheiten der Ausnutzung des Genehmigten             Einzelheiten der Ausnutzung des Genehmigten 
Kapitals B, insbesondere die Bedingungen für            Kapitals B, insbesondere die Bedingungen für 
die Ausgabe der neuen Stückaktien, den                  die Ausgabe der neuen Stückaktien, den 
Ausgabebetrag und den weiteren Inhalt der               Ausgabebetrag und den weiteren Inhalt der 
Aktienrechte, sowie der Durchführung von                Aktienrechte, sowie der Durchführung von 
Kapitalerhöhungen festzulegen. Die                      Kapitalerhöhungen festzulegen. Die 
Gewinnberechtigung der neuen Stückaktien kann           Gewinnberechtigung der neuen Stückaktien kann 
abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festgelegt              abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festgelegt 
werden.                                                 werden. 
 
Der Vorstand wird ermächtigt, im Falle des              Der Vorstand wird ermächtigt, im Falle des 
Eintritts der Voraussetzungen des § 4 Abs. 3            Eintritts der Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 
LuftNaSiG mit Zustimmung des Aufsichtsrats das          LuftNaSiG mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe             Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe 
neuer Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen und            neuer Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen und 
hierbei das Bezugsrecht der Aktionäre                   hierbei das Bezugsrecht der Aktionäre 
auszuschließen. Der Ausgabebetrag der              auszuschließen. Der Ausgabebetrag der 
neuen Aktien ist im Einvernehmen mit dem                neuen Aktien ist im Einvernehmen mit dem 
Aufsichtsrat festzulegen und darf den                   Aufsichtsrat festzulegen und darf den 
Börsenkurs nicht wesentlich unterschreiten.             Börsenkurs nicht wesentlich unterschreiten. 
Eine Kapitalerhöhung nach dieser Vorschrift             Eine Kapitalerhöhung nach dieser Vorschrift 
darf den Umfang von 10 Prozent des                      darf den Umfang von 10 Prozent des 
Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt             Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt 
der Maßnahme nicht übersteigen.                    der Maßnahme nicht übersteigen. 
 
Der Vorstand wird ermächtigt, unter den                 Der Vorstand wird ermächtigt, unter den 
Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 LuftNaSiG mit            Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 LuftNaSiG mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats Aktionäre in dem           Zustimmung des Aufsichtsrats Aktionäre in dem 
Umfang, wie es zur Erfüllung der Anforderungen          Umfang, wie es zur Erfüllung der Anforderungen 
für die Aufrechterhaltung der                           für die Aufrechterhaltung der 
luftverkehrsrechtlichen Befugnisse                      luftverkehrsrechtlichen Befugnisse 
erforderlich ist, und in der Reihenfolge des §          erforderlich ist, und in der Reihenfolge des § 
5 Abs. 3 LuftNaSiG unter Setzung einer                  5 Abs. 3 LuftNaSiG unter Setzung einer 
angemessenen Frist mit Hinweis auf die                  angemessenen Frist mit Hinweis auf die 
andernfalls mögliche Rechtsfolge, der Aktien            andernfalls mögliche Rechtsfolge, der Aktien 
nach Maßgabe des § 5 Abs. 7 LuftNaSiG              nach Maßgabe des § 5 Abs. 7 LuftNaSiG 
verlustig zu gehen, aufzufordern, sämtliche             verlustig zu gehen, aufzufordern, sämtliche 
oder einen Teil der von ihnen gehaltenen                oder einen Teil der von ihnen gehaltenen 
Aktien zu veräußern und die                        Aktien zu veräußern und die 
Veräußerung der Gesellschaft unverzüglich          Veräußerung der Gesellschaft unverzüglich 
nachzuweisen. Die Aufforderung mit dem Hinweis          nachzuweisen. Die Aufforderung mit dem Hinweis 
auf die mögliche Rechtsfolge, der Aktien                auf die mögliche Rechtsfolge, der Aktien 
verlustig zu gehen, hat hierfür eine Frist von          verlustig zu gehen, hat hierfür eine Frist von 
mindestens vier Wochen vorzusehen. An Stelle            mindestens vier Wochen vorzusehen. An Stelle 
der öffentlichen Bekanntmachung genügt die              der öffentlichen Bekanntmachung genügt die 
einmalige Einzelaufforderung an die                     einmalige Einzelaufforderung an die 
betreffenden Aktionäre; dabei muss eine                 betreffenden Aktionäre; dabei muss eine 
Nachfrist gewährt werden, die mindestens zwei           Nachfrist gewährt werden, die mindestens zwei 
Wochen seit dem Empfang der Einzelaufforderung          Wochen seit dem Empfang der Einzelaufforderung 
beträgt.                                                beträgt. 
 
Das Grundkapital ist um bis zu Euro            (4)      Das Grundkapital ist um bis zu Euro 
237.843.840 durch Ausgabe von bis zu                    237.843.840 durch Ausgabe von bis zu 
92.907.750 neuen, auf den Namen lautenden               92.907.750 neuen, auf den Namen lautenden 
Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte                Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte 
Kapitalerhöhung wird nur insoweit                       Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger            durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger 
von Wandlungs- und/oder Optionsrechten aus              von Wandlungs- und/oder Optionsrechten aus 
Wandelschuldverschreibungen,                            Wandelschuldverschreibungen, 
Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten             Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten 

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March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: -7-

oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. einer            oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. einer 
Kombination dieser Instrumente), die von der            Kombination dieser Instrumente), die von der 
Gesellschaft oder von ihren                             Gesellschaft oder von ihren 
Konzerngesellschaften aufgrund des                      Konzerngesellschaften aufgrund des 
Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung           Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung 
vom 28. April 2016 bis zum 27. April 2021               vom 28. April 2016 bis zum 27. April 2021 
gegen bar ausgegeben werden, von ihren                  gegen bar ausgegeben werden, von ihren 
Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen          Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen 
oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber            oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber 
bzw. Gläubiger der von der Gesellschaft oder            bzw. Gläubiger der von der Gesellschaft oder 
von ihren Konzerngesellschaften aufgrund des            von ihren Konzerngesellschaften aufgrund des 
Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung           Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung 
vom 28. April 2016 bis zum 27. April 2021               vom 28. April 2016 bis zum 27. April 2021 
ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen (bzw.          ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen (bzw. 
Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen          Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen 
mit Wandlungspflicht) ihre Pflicht zur                  mit Wandlungspflicht) ihre Pflicht zur 
Wandlung erfüllen oder Andienungen von Aktien           Wandlung erfüllen oder Andienungen von Aktien 
erfolgen und soweit nicht eigene Aktien oder            erfolgen und soweit nicht eigene Aktien oder 
andere Erfüllungsformen zur Bedienung                   andere Erfüllungsformen zur Bedienung 
eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom          eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom 
Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie               Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie 
durch die Ausübung von Wandlungs- bzw.                  durch die Ausübung von Wandlungs- bzw. 
Optionsrechten, durch die Erfüllung von                 Optionsrechten, durch die Erfüllung von 
Wandlungspflichten oder durch die Ausübung von          Wandlungspflichten oder durch die Ausübung von 
Andienungsrechten entstehen, am Gewinn teil.            Andienungsrechten entstehen, am Gewinn teil. 
Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren               Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren 
Einzelheiten der Durchführung der bedingten             Einzelheiten der Durchführung der bedingten 
Kapitalerhöhung festzusetzen.                           Kapitalerhöhung festzusetzen. 
 
*§ 5*                                                   *§ 5* 
Die Aktien lauten auf den Namen; sie sind      (1)      Die Aktien lauten auf den Namen; sie sind 
unter Bezeichnung des Aktionärs nach Namen,             unter Bezeichnung des Aktionärs nach Namen, 
Adresse, Geburtsdatum, Aktienstückzahl und              Adresse, Geburtsdatum, Aktienstückzahl und 
Staatsangehörigkeit (natürliche Personen) bzw.          Staatsangehörigkeit (natürliche Personen) bzw. 
Nationalität (juristische Personen) in das              Nationalität (juristische Personen) in das 
Aktienregister der Gesellschaft einzutragen.            Aktienregister der Gesellschaft einzutragen. 
Bei Meldepflichtigen im Sinne der §§ 21 ff.             Die Übertragung der Aktien ist an die 
des Wertpapierhandelsgesetzes sind ferner die           Zustimmung der Gesellschaft gebunden 
in § 80 Abs. 1 AktG aufgeführten Angaben zu             (Vinkulierung). Die Gesellschaft darf die 
machen. Die Übertragung der Aktien ist an          Zustimmung zur Übertragung der Aktien nur 
die Zustimmung der Gesellschaft gebunden                verweigern, wenn zu besorgen ist, dass durch 
(Vinkulierung). Die Gesellschaft darf die               die Eintragung die Aufrechterhaltung der 
Zustimmung zur Übertragung der Aktien nur          luftverkehrsrechtlichen Befugnisse gefährdet 
verweigern, wenn zu besorgen ist, dass durch            sein könnte. 
die Eintragung die Aufrechterhaltung der 
luftverkehrsrechtlichen Befugnisse gefährdet 
sein könnte. 
 
Auch bei einer Erhöhung des Grundkapitals      (2)      Auch bei einer Erhöhung des Grundkapitals 
lauten die Aktien auf den Namen.                        lauten die Aktien auf den Namen. 
 
Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung     (3)      Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung 
seines Anteils ist ausgeschlossen.                      seines Anteils ist ausgeschlossen. 
 
*III. Verfassung *                             *III. Verfassung* 
 
*1. Vorstand *                                 *1. Vorstand* 
 
*§ 6*                                          *§ 6* 
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei       (1)      Der Vorstand besteht aus mindestens zwei 
Personen.                                               Personen. 
 
Der Aufsichtsrat bestellt die                  (2)      Der Aufsichtsrat bestellt die 
Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl; er          Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl; er 
kann Stellvertreter der Vorstandsmitglieder             kann stellvertretende Vorstandsmitglieder 
bestellen. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied           bestellen. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied 
zum Vorsitzenden des Vorstands und ein                  zum Vorsitzenden des Vorstands und ein 
weiteres Mitglied zu dessen Stellvertreter              weiteres Mitglied zu dessen Stellvertreter 
ernennen.                                               ernennen. 
 
Die Beschlüsse des Vorstandes werden, soweit   (3)      Die Beschlüsse des Vorstandes werden, soweit 
gesetzlich zulässig, mit Stimmenmehrheit                gesetzlich zulässig, mit Stimmenmehrheit 
gefasst. Der Aufsichtsrat bestimmt in der               gefasst. Der Aufsichtsrat bestimmt in der 
Geschäftsordnung für den Vorstand, welches              Geschäftsordnung für den Vorstand, welches 
Vorstandsmitglied bei Stimmengleichheit den             Vorstandsmitglied bei Stimmengleichheit den 
Ausschlag gibt.                                         Ausschlag gibt. 
 
*§ 7*                                          *§ 7* 
Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten              Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten 
durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein           durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein 
Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem                   Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem 
Prokuristen.                                            Prokuristen. Im Übrigen wird die 
                                                        Gesellschaft durch Prokuristen oder andere 
                                                        Zeichnungsberechtigte nach näherer Bestimmung 
                                                        des Vorstands vertreten. 
 
*2. Aufsichtsrat *                             *2. Aufsichtsrat * 
 
*§ 8*                                          *§ 8* 
Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern.   (1)      Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. 
 
Zur Wahl in den Aufsichtsrat sollten im 
Grundsatz keine Personen vorgeschlagen werden, 
die das 70. Lebensjahr bereits vollendet 
haben. 
 
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur          (2)      Die Wahl erfolgt grundsätzlich für die Zeit 
Beendigung der Hauptversammlung, die über die           bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach            über die Entlastung für das vierte 
dem Beginn der Amtszeit beschließt.                Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die              beschließt. Hierbei wird das 
Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.                   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
                                                        nicht mitgerechnet. Die Wahl der 
Scheiden Mitglieder, die von der                        Anteilseignervertreter kann für einen oder 
Hauptversammlung zu wählen sind, vor Ablauf             mehrere von ihnen auch für eine kürzere 
der Amtszeit aus, so finden Ergänzungswahlen            Amtszeit erfolgen. 
statt. 
 
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats kann durch    (3)      Jedes Mitglied des Aufsichtsrats kann durch 
schriftliche Erklärung gegenüber dem                    schriftliche Erklärung gegenüber dem 
Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder gegenüber           Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder gegenüber 
dem Vorstand sein Amt jederzeit niederlegen.            dem Vorstand sein Amt jederzeit niederlegen. 
 
*§ 9*                                          *§ 9* 
Im Anschluss an die Hauptversammlung, in der   (1)      Im Anschluss an die Hauptversammlung, mit 
alle von der Hauptversammlung zu wählenden              deren Ende die Amtszeit des 
Aufsichtsratsmitglieder neu gewählt werden,             Aufsichtsratsvorsitzenden endet, jedenfalls 
findet eine Aufsichtsratssitzung statt, zu der          aber mindestens alle fünf Jahre, wählt der 
es einer besonderen Einladung nicht bedarf. In          Aufsichtsrat in einer Aufsichtsratssitzung, zu 
dieser Sitzung wählt der Aufsichtsrat nach              der es einer besonderen Einladung nicht 
Maßgabe des § 27 Abs. 1 und 2 MitbestG             bedarf, nach Maßgabe des § 27 Abs. 1 und 
aus seiner Mitte für die Dauer seiner Amtszeit          2 MitbestG aus seiner Mitte einen Vorsitzenden 
einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.            und einen Stellvertreter. Bei der Wahlhandlung 

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March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: -8-

Bei der Wahlhandlung führt das an Lebensjahren          führt das an Lebensjahren älteste Mitglied den 
älteste Mitglied den Vorsitz.                           Vorsitz. 
 
Scheiden im Lauf einer Wahlperiode der         (2)      Scheiden im Lauf einer Wahlperiode der 
Vorsitzende oder sein Stellvertreter aus                Vorsitzende oder sein Stellvertreter aus 
seinem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat                 seinem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat 
unverzüglich eine Neuwahl für den                       unverzüglich eine Neuwahl für den 
Ausgeschiedenen vorzunehmen.                            Ausgeschiedenen vorzunehmen. 
 
Unmittelbar nach der Wahl des                  (3)      Unmittelbar nach der Wahl des 
Aufsichtsratsvorsitzenden und seines                    Aufsichtsratsvorsitzenden und seines 
Stellvertreters bildet der Aufsichtsrat den in          Stellvertreters bildet der Aufsichtsrat den in 
§ 27 Abs. 3 MitbestG vorgesehenen Ausschuss.            § 27 Abs. 3 MitbestG vorgesehenen Ausschuss. 
 
*§ 10*                                         *§ 10* 
Der Aufsichtsrat wird durch den Vorsitzenden   (1)      Der Aufsichtsrat wird durch den Vorsitzenden 
oder bei seiner Verhinderung durch dessen               oder bei seiner Verhinderung durch dessen 
Stellvertreter einberufen. § 110 des                    Stellvertreter einberufen. § 110 AktG findet 
Aktiengesetzes findet Anwendung.                        Anwendung. 
 
Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn die  (2)      Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn die 
Mitglieder unter der zuletzt bekanntgegebenen           Mitglieder unter der zuletzt bekanntgegebenen 
Anschrift schriftlich, fernmündlich oder                Anschrift schriftlich, fernmündlich oder 
mittels elektronischer Kommunikation mit einer          mittels elektronischer Kommunikation mit einer 
Frist von einer Woche eingeladen sind und wenn          Frist von einer Woche eingeladen sind und wenn 
mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend           mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend 
oder gemäß § 108 Abs. 3 AktG                       oder gemäß § 108 Abs. 3 AktG 
abstimmungsberechtigt vertreten ist.                    abstimmungsberechtigt vertreten ist. Durch 
                                                        Telefon- oder Videokonferenz zugeschaltete 
                                                        Mitglieder des Aufsichtsrats gelten als 
                                                        anwesend. In dringenden Fällen kann die 
                                                        Wochenfrist angemessen verkürzt werden. 
 
Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit    (3)      Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit 
einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.             einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. 
Ergibt eine Abstimmung im Aufsichtsrat                  Ergibt eine Abstimmung im Aufsichtsrat 
Stimmengleichheit, so hat bei einer erneuten            Stimmengleichheit, so hat bei einer erneuten 
Abstimmung über denselben Gegenstand, wenn              Abstimmung über denselben Gegenstand, wenn 
auch sie Stimmengleichheit ergibt, der                  auch sie Stimmengleichheit ergibt, der 
Aufsichtsratsvorsitzende zwei Stimmen; dem              Aufsichtsratsvorsitzende zwei Stimmen; dem 
Stellvertreter steht die zweite Stimme nicht            Stellvertreter steht die zweite Stimme nicht 
zu.                                                     zu. 
 
Der Vorsitzende bestimmt die Art der           (4)      Der Vorsitzende bestimmt den Sitzungsablauf 
Abstimmung.                                             und die Art der Abstimmung. 
 
*§ 11*                                         *§ 11* 
Der Aufsichtsrat ist befugt, aus seiner Mitte  (1)      Der Aufsichtsrat ist befugt, aus seiner Mitte 
Ausschüsse zu bilden und deren Aufgaben und             Ausschüsse zu bilden und, soweit gesetzlich 
Befugnisse in einer Geschäftsordnung                    zulässig, deren Zusammensetzung, Aufgaben und 
festzusetzen.                                           Befugnisse in einer Geschäftsordnung 
                                                        festzusetzen. 
 
Ausschüsse mit entscheidender Befugnis müssen 
so besetzt sein, dass die von der 
Hauptversammlung und die von der 
Arbeitnehmerschaft gewählten 
Aufsichtsratsmitglieder in gleicher Zahl 
vertreten sind. Diese Ausschüsse sind nur 
beschlussfähig, wenn mindestens drei 
Mitglieder an der Entscheidung teilnehmen. 
 
Über die Sitzungen des Aufsichtsrats und  (2)      Über die Sitzungen des Aufsichtsrats und 
seiner Ausschüsse ist eine Niederschrift                seiner Ausschüsse ist eine Niederschrift 
anzufertigen, die der Vorsitzende zu                    anzufertigen, die der Vorsitzende der 
unterzeichnen hat. In der Niederschrift sind            betreffenden Sitzung zu unterzeichnen hat. In 
Ort und Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die            der Niederschrift sind Ort und Tag der 
Gegenstände der Tagesordnung, der wesentliche           Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenstände der 
Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse             Tagesordnung, der wesentliche Inhalt der 
anzugeben.                                              Verhandlungen und die Beschlüsse anzugeben. 
 
Beschlüsse des Aufsichtsrats und seiner        (3)      Beschlüsse des Aufsichtsrats und seiner 
Ausschüsse, die nach § 10, Abs. 3 schriftlich,          Ausschüsse, die schriftlich, fernmündlich oder 
telegrafisch oder fernmündlich gefasst worden           mit Hilfe sonstiger elektronischer 
sind, werden in die Niederschrift über die              Kommunikationsmittel gefasst worden sind, 
nächste Sitzung des Aufsichtsrats oder seiner           werden in die Niederschrift über die nächste 
Ausschüsse aufgenommen.                                 Sitzung des Aufsichtsrats oder seiner 
                                                        Ausschüsse aufgenommen. 
 
Ferner ist der Aufsichtsrat befugt,            (4)      Ferner ist der Aufsichtsrat befugt, 
Änderungen der Satzung zu                          Änderungen der Satzung zu 
beschließen, die nur die Fassung                   beschließen, die nur die Fassung 
betreffen.                                              betreffen. 
 
                                               (5)      Der Aufsichtsrat gibt sich eine 
                                                        Geschäftsordnung. 
 
*§ 12*                                         *§ 12* 
Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung (1)      Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung 
für den Vorstand, in der er u.a. für bestimmte          für den Vorstand, in der er u.a. für bestimmte 
Arten von Geschäften festlegt, dass sie seiner          Arten von Geschäften festlegt, dass sie seiner 
Zustimmung bedürfen.                                    Zustimmung bedürfen. 
 
Die Zustimmung des Aufsichtsrats ist nicht     (2)      Die Zustimmung des Aufsichtsrats ist nicht 
Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit des             Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit des 
vorzunehmenden Geschäftes.                              vorzunehmenden Geschäftes. 
 
                                               *§ 13* 
                                                        Die Aufsichtsratsmitglieder haben über die 
                                                        vertraulichen Beratungen und Abstimmungen 
                                                        sowie vertrauliche Angaben und Geheimnisse der 
                                                        Gesellschaft, namentlich über Betriebs- und 
                                                        Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch ihre 
                                                        Tätigkeit bekannt geworden sind, 
                                                        Stillschweigen zu bewahren. Diese 
                                                        Verpflichtung gilt auch nach Ausscheiden aus 
                                                        dem Amt. Bei Sitzungen des Aufsichtsrats 
                                                        anwesende Personen, die nicht 
                                                        Aufsichtsratsmitglieder sind, sind zur 
                                                        Verschwiegenheit ausdrücklich zu verpflichten. 
 
*§ 13*                                         *§ 14* 
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für  (1)      Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für 
jedes Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von          jedes Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von 
Euro 80.000. Der Vorsitzende erhält Euro                Euro 80.000. Der Vorsitzende erhält Euro 
240.000, der stellvertretende Vorsitzende Euro          240.000, der stellvertretende Vorsitzende Euro 
120.000. Der Vorsitzende des                            120.000. Der Vorsitzende des 
Prüfungsausschusses erhält zusätzlich Euro              Prüfungsausschusses erhält zusätzlich Euro 
60.000, sonstige Mitglieder des                         60.000, sonstige Mitglieder des 
Prüfungsausschusses erhalten zusätzlich Euro            Prüfungsausschusses erhalten zusätzlich Euro 
30.000. Vorsitzende anderer Ausschüsse                  30.000. Vorsitzende anderer Ausschüsse 
erhalten zusätzlich Euro 40.000, sonstige               erhalten zusätzlich Euro 40.000, sonstige 
Mitglieder anderer Ausschüsse erhalten                  Mitglieder anderer Ausschüsse erhalten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)

zusätzlich Euro 20.000. Vergütungen für                 zusätzlich Euro 20.000. Vergütungen für 
Ausschusstätigkeiten stehen unter dem                   Ausschusstätigkeiten stehen unter dem 
Vorbehalt, dass der Ausschuss im Geschäftsjahr          Vorbehalt, dass der Ausschuss im Geschäftsjahr 
mindestens einmal getagt hat.                           mindestens einmal getagt hat. 
 
Zusätzlich erhalten die Mitglieder des         (2)      Zusätzlich erhalten die Mitglieder des 
Aufsichtsrats den Ersatz ihrer baren Auslagen           Aufsichtsrats den Ersatz ihrer Auslagen 
(insbesondere Reisekosten) und ein                      (insbesondere Reisekosten) und ein 
Sitzungsgeld in Höhe von Euro 500 für jede              Sitzungsgeld in Höhe von Euro 500 für jede 
Sitzung. Die Gesellschaft vergütet darüber              persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung. 
hinaus die Versicherungsprämie im Rahmen einer          Die Gesellschaft vergütet darüber hinaus die 
Gruppenunfallversicherung und erstattet die             Versicherungsprämie im Rahmen einer 
auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer.             Gruppenunfallversicherung und erstattet die 
                                                        auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer. 
                                                        Außerdem werden etwaige nach 
                                                        ausländischen Gesetzen für die 
                                                        Aufsichtsratstätigkeit entstehenden 
                                                        Arbeitgeberbeiträge für Sozialversicherungen 
                                                        bezahlt oder dem Aufsichtsratsmitglied 
                                                        erstattet. 
 
Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe (3)      Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe 
eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat              eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat 
oder einer mit einer zusätzlichen Vergütung             oder einer mit einer zusätzlichen Vergütung 
verbundenen Tätigkeit in einem seiner                   verbundenen Tätigkeit in einem seiner 
Ausschüsse aus, erhalten sie eine                       Ausschüsse aus, erhalten sie eine 
zeitanteilige Vergütung. Die zeitanteilige              zeitanteilige Vergütung. Die zeitanteilige 
Vergütung für Ausschusstätigkeiten steht unter          Vergütung für Ausschusstätigkeiten steht unter 
dem Vorbehalt, dass der jeweilige Ausschuss             dem Vorbehalt, dass der jeweilige Ausschuss 
bereits mindestens einmal getagt hat.                   bereits mindestens einmal getagt hat. 
 
*3. Hauptversammlung *                         *3. Hauptversammlung * 
 
*§ 14*                                         *§ 15* 
Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand   (1)      Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand 
oder den Aufsichtsrat einberufen.                       oder den Aufsichtsrat einberufen. 
 
Sie findet am Sitz der Gesellschaft oder in    (2)      Sie findet am Sitz der Gesellschaft oder in 
einer anderen deutschen Stadt mit mehr als              einer anderen deutschen Stadt mit mehr als 
250.000 Einwohnern statt.                               100.000 Einwohnern statt. 
 
*§ 15*                                         *§ 16* 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur  (1)      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre             Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre 
berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im          berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im 
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen             Aktienregister der Gesellschaft eingetragen 
sind und sich rechtzeitig vor der                       sind und sich rechtzeitig vor der 
Hauptversammlung bei der Gesellschaft in                Hauptversammlung bei der Gesellschaft in 
deutscher oder englischer Sprache angemeldet            deutscher oder englischer Sprache angemeldet 
haben.                                                  haben. 
 
Diese Anmeldung muss der Gesellschaft unter    (2)      Diese Anmeldung muss der Gesellschaft unter 
der in der Einberufung hierfür mitgeteilten             der in der Einberufung hierfür mitgeteilten 
Adresse mindestens sechs Tage vor der                   Adresse mindestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung zugehen. In der Einberufung            Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag der 
der Hauptversammlung kann eine kürzere, in              Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden.            mitzurechnen sind. In der Einberufung der 
                                                        Hauptversammlung kann eine kürzere, in Tagen 
                                                        zu bemessende Frist vorgesehen werden. 
 
                                               (3)      Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass 
                                                        Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne 
                                                        Anwesenheit an deren Ort und ohne einen 
                                                        Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder 
                                                        einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im 
                                                        Wege der elektronischen Kommunikation ausüben 
                                                        können (Online-Teilnahme). Der Vorstand ist 
                                                        ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und dem 
                                                        Verfahren der Teilnahme und Rechtsausübung 
                                                        nach Satz 1 zu treffen. Diese werden mit der 
                                                        Einberufung der Hauptversammlung bekannt 
                                                        gemacht. 
 
Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass   (4)      Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass 
Aktionäre ihre Stimmen ohne an der                      Aktionäre ihre Stimmen, ohne an der 
Hauptversammlung teilzunehmen schriftlich oder          Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich 
im Wege elektronischer Kommunikation abgeben            oder im Wege elektronischer Kommunikation 
dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist auch               abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist 
ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren zu               auch ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren zu 
treffen. Die Einzelheiten werden mit der                treffen. Die Einzelheiten werden mit der 
Einberufung zur Hauptversammlung bekannt                Einberufung zur Hauptversammlung bekannt 
gemacht.                                                gemacht. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und  (5)      Die Aktionäre können sich in der 
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber             Hauptversammlung vertreten lassen. Die 
der Gesellschaft bedürfen der Textform.                 Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Einzelheiten für die Erteilung dieser                   Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Vollmachten, ihren Widerruf und ihren Nachweis          Gesellschaft bedürfen der Textform. 
gegenüber der Gesellschaft werden mit der               Einzelheiten für die Erteilung dieser 
Einberufung der Hauptversammlung bekannt                Vollmachten, ihren Widerruf und ihren Nachweis 
gemacht, in der auch eine Erleichterung                 gegenüber der Gesellschaft werden mit der 
bestimmt werden kann. § 135 Aktiengesetz                Einberufung der Hauptversammlung bekannt 
bleibt unberührt.                                       gemacht, in der auch eine Erleichterung 
                                                        bestimmt werden kann. § 135 AktG bleibt 
                                                        unberührt. 
 
*§ 16*                                         *§ 17* 
Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der  (1)      Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der 
Vorsitzende des Aufsichtsrats oder im Falle             Vorsitzende des Aufsichtsrats oder im Falle 
der Verhinderung sein Stellvertreter. Im Falle          der Verhinderung sein Stellvertreter. Die 
der Verhinderung beider Personen führt ein              Mitglieder des Aufsichtsrats können bei 
anderes, von den anwesenden                             Vorliegen besonderer Umstände ein anderes 
Aufsichtsratsmitgliedern zu bestimmendes                Mitglied des Aufsichtsrats oder einen Dritten 
Mitglied des Aufsichtsrats den Vorsitz. Für             als Vorsitzenden der Hauptversammlung 
den Fall, dass kein Mitglied des Aufsichtsrats          bestimmen. 
den Vorsitz übernimmt, wird der 
Versammlungsleiter unter Leitung des ältesten 
anwesenden Aktionärs durch die 
Hauptversammlung gewählt. 
 
Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen,      (2)      Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen, 
bestimmt die Reihenfolge der Gegenstände der            bestimmt die Reihenfolge der Gegenstände der 
Tagesordnung sowie die Art der Abstimmung.              Tagesordnung sowie die Art der Abstimmung. 
 
Der Vorsitzende kann das Frage- und Rederecht  (3)      Der Vorsitzende kann das Frage- und Rederecht 
der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.          der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. 

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March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)

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